Rechtsprechung
VG Freiburg, 21.07.2009 - 5 K 2323/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Änderung einer Hausnummer; Rechtmäßigkeit eines Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates i.R. einer grundlegenden Reformierung einer Straßenbenennung ; Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters i.R.d. Gemeindeordnung
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Neue Hausnummern
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Neue Hausnummer - muss ich das dulden?
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Hausnummern in Horben dürfen geändert werden
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Hausnummern in Horben dürfen geändert werden
- weka.de (Kurzinformation)
Trotz Bürgerentscheids: Gemeinde kann Hausnummern ändern
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90
Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner
Auszug aus VG Freiburg, 21.07.2009 - 5 K 2323/07
Nach der insoweit gefestigten und einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg handelt es sich bei der Entscheidung über die Vergabe neuer Hausnummern um eine Maßnahme, die in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters nach § 44 GemO fällt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, VBlBW 1992, 140;… Urt. v. 13.11.1978 - I 1558/78 -, NJW 1979, 1670).Seinem Interesse, dass sein Gebäude mit der vergebenen Hausnummer ohne weiteres auffindbar ist, ist durch die vorgenommene Nummerierung genügt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.1991 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1978 - I 1558/78
Straßenumbenennung wegen Verwechslungsgefahr; Rechte eines Anliegers
Auszug aus VG Freiburg, 21.07.2009 - 5 K 2323/07
Nach der insoweit gefestigten und einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg handelt es sich bei der Entscheidung über die Vergabe neuer Hausnummern um eine Maßnahme, die in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters nach § 44 GemO fällt (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, VBlBW 1992, 140; Urt. v. 13.11.1978 - I 1558/78 -, NJW 1979, 1670). - OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1991 - 4 L 56/91
Änderung von Hausnummern; Änderung von Straßennamen; Allgemeinverfügung; Anhörung
Auszug aus VG Freiburg, 21.07.2009 - 5 K 2323/07
Denn die Kammer ist der Überzeugung, dass der Anhörungsmangel jedenfalls zwischenzeitlich gemäß § 45 Abs. 2 LVwVfG geheilt wäre, weil der Kläger im Widerspruchs- und im Klageverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und die Beklagte auf sein Vorbringen ihrerseits im Klageverfahren ausführlich und ernsthaft eingegangen ist (…vgl. Ziekow, VwVfG, § 45 Rn. 13 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25.10.1991 - 4 L 56/91 -, SchlHA 1992, 94). - VG Freiburg, 04.04.1988 - 2 K 210/86
Auszug aus VG Freiburg, 21.07.2009 - 5 K 2323/07
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (…vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.03.1976 - I 1289/74 -, BWVPr 1976, 202; ebenso VG Freiburg, Urt. v. 04.04.1988 - 2 K 210/86 -, VBlBW 1989 34) steht die Festsetzung von Hausnummern im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde, wobei dieser grundsätzlich ein weiter, durch Zweckmäßigkeitserwägungen bestimmter Ermessensspielraum eingeräumt ist.