Rechtsprechung
   VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,58656
VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21 (https://dejure.org/2021,58656)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 (https://dejure.org/2021,58656)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. September 2021 - 3 K 1745/21 (https://dejure.org/2021,58656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,58656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; BeamtStG § 9
    Einstellung; Polizeivollzugsdienst; charakterliche Eignung; Betäubungsmitteldelikt; Einzelfallentscheidung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Zur Ablehnung der Einstellung genügen bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn daran, ob der Beamte die - auch charakterliche - Eignung besitzt, die für die Ernennung notwendig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.10.2015 - 4 S 1914/15 -, vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, jeweils juris und vom 14.02.2013 - 4 S 2426/12 - n.v.).

    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, juris Rn. 5, 7; Hessischer VGH, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 25 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2020 - 1 B 121/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Die Bewertung des Tatvorwurfs und des Verfahrensausgangs ist insoweit Sache der Einstellungsbehörde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14.02.2013 - 4 S 2426/12 - n.v. und vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, juris; s.a. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2007 - 2 M 159/07 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 19.08.2021 - 3 K 2323/21 - n.v.).

    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang wiederholt auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01.08.2008 (- 3 K 1886/08 -, juris) beruft, wonach eine Ausforschung des Bewerbers nicht zulässig sei und ein nach § 153 Abs. 1 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestelltes Ermittlungsverfahren in der Regel kein Einstellungshindernis sei, ist zu beachten, dass dieser Beschluss vom VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27.11.2008 (- 4 S 2332/08 -, juris) geändert und der Antrag des dortigen Antragstellers abgelehnt wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15

    Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Das hierin zum Ausdruck kommende Leistungsprinzip eröffnet dem Einzelnen keinen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis, sondern gibt ihm lediglich Anspruch darauf, dass über seine Bewerbung allein nach Maßgabe dieser Kriterien entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334; BVerwG, Beschlüsse vom 06.04.2006 - 2 VR 2.05 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 33 und vom 01.02.2006 - 2 PKH 3.05 -, juris m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2015 - 4 S 1914/15 -, juris).

    Bei diesem prognostischen Urteil steht dem Dienstherrn ein weiter Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Urteil vom 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282; BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 13.87 -, DVBl. 1990, 867; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2015 - 4 S 1914/15 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 24).

    Zur Ablehnung der Einstellung genügen bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn daran, ob der Beamte die - auch charakterliche - Eignung besitzt, die für die Ernennung notwendig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.10.2015 - 4 S 1914/15 -, vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, jeweils juris und vom 14.02.2013 - 4 S 2426/12 - n.v.).

  • VGH Hessen, 09.01.2020 - 1 B 2155/19

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Nichts Anderes gilt, wenn auf der Grundlage eines (teilweisen) Geständnisses - wie hier - nach Durchführung erzieherischer Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 2 JGG von der Verfolgung der Straftat abgesehen worden ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 09.01.2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 36; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris zu § 45 Abs. 1 JGG).

    Dabei ist es grundsätzlich auch tragfähig, wenn einmaligen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erhebliches Gewicht zugeschrieben wird, das der Annahme einer charakterlichen Eignung des Bewerbers regelmäßig entgegensteht (s.a. zur berechtigten Erwartung, dass die Bewerber sich von Kontakten zum Drogenmilieu fernhalten und Straftaten anderer im Betäubungsmittel-Bereich nicht tolerieren und auch jugendliches bzw. jugendtypisches Verhalten für die Eignungsbeurteilung von Relevanz ist: Hessischer VGH, Beschlüsse vom 09.01.2020 - 1 B 2155/19 - und vom 18.12.2019 - 1 B 443/19 -, jeweils juris).

    Allerdings ist im Rahmen einer rechtsfehlerfreien Bewertung das Gesamtbild maßgebend und in der Regel ist den maßgeblichen Umständen mit zunehmendem Zeitablauf vermindertes Gewicht beizumessen (Hessischer VGH, Beschluss vom 09.01.2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 46 m.w.N.; zu schematisch noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2017 - OVG 4 S 32.17 -, wonach Diebstähle eines im Tatzeitpunkt 16- bzw. 17-jährigen Antragstellers und allgemein "jugendliches Fehlverhalten von geringfügigem Gewicht" einer Einstellung nicht entgegenstehen, differenzierter nunmehr Beschluss vom 26.03.2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris).

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Einstellungsbewerbers, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 -, ZBR 2017, 38 m.w.N.).

    Selbst ein einmaliges Fehlverhalten kann Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen, wenn es die charakterlichen Mängel des Bewerbers deutlich zu Tage treten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 10; Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.12.2020 - 2 B 408/20 -, juris Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2018 - 4 S 19.18

    Polizeibewerber; Einstellung Vorbereitungsdienst; Eignungszweifel;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Nichts Anderes gilt, wenn auf der Grundlage eines (teilweisen) Geständnisses - wie hier - nach Durchführung erzieherischer Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 2 JGG von der Verfolgung der Straftat abgesehen worden ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 09.01.2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 36; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris zu § 45 Abs. 1 JGG).

    Allerdings ist im Rahmen einer rechtsfehlerfreien Bewertung das Gesamtbild maßgebend und in der Regel ist den maßgeblichen Umständen mit zunehmendem Zeitablauf vermindertes Gewicht beizumessen (Hessischer VGH, Beschluss vom 09.01.2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 46 m.w.N.; zu schematisch noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2017 - OVG 4 S 32.17 -, wonach Diebstähle eines im Tatzeitpunkt 16- bzw. 17-jährigen Antragstellers und allgemein "jugendliches Fehlverhalten von geringfügigem Gewicht" einer Einstellung nicht entgegenstehen, differenzierter nunmehr Beschluss vom 26.03.2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 4 S 124/17

    Fehlende charakterliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Im Übrigen ist die Nachprüfung von ablehnenden Einstellungsbescheiden im Wesentlichen auf die Willkürkontrolle beschränkt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, juris).

    Dabei darf der Dienstherr die Fähigkeit und innere Bereitschaft des Bewerbers voraussetzen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19

    Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Bei diesem prognostischen Urteil steht dem Dienstherrn ein weiter Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Urteil vom 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282; BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 13.87 -, DVBl. 1990, 867; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2015 - 4 S 1914/15 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 24).

    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, juris Rn. 5, 7; Hessischer VGH, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 25 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2020 - 1 B 121/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 01.08.2008 - 3 K 1886/08

    Datenabgleich von Polizeibewerbern rechtswidrig

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang wiederholt auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01.08.2008 (- 3 K 1886/08 -, juris) beruft, wonach eine Ausforschung des Bewerbers nicht zulässig sei und ein nach § 153 Abs. 1 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestelltes Ermittlungsverfahren in der Regel kein Einstellungshindernis sei, ist zu beachten, dass dieser Beschluss vom VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27.11.2008 (- 4 S 2332/08 -, juris) geändert und der Antrag des dortigen Antragstellers abgelehnt wurde.
  • OVG Sachsen, 11.12.2020 - 2 B 408/20

    Polizeidienst; Bewertung; Zweifel an der charakterlichen Eignung

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Selbst ein einmaliges Fehlverhalten kann Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen, wenn es die charakterlichen Mängel des Bewerbers deutlich zu Tage treten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 10; Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.12.2020 - 2 B 408/20 -, juris Rn. 12).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
    Die Bewertung des Tatvorwurfs und des Verfahrensausgangs ist insoweit Sache der Einstellungsbehörde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14.02.2013 - 4 S 2426/12 - n.v. und vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, juris; s.a. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2007 - 2 M 159/07 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 19.08.2021 - 3 K 2323/21 - n.v.).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 B 1131/13

    Ausschluss der charakterlichen Eignung des Bewerbers in Einstellung in den

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19

    Entlassung; in Ausbildung befindlicher Polizeibeamter; Trunkenheitsfahrt mit 1,88

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 1 B 121/20

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeidienst der Bundespolizei als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 6 B 543/16

    Einstellung eines Bewerbers in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17

    Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs in Verfahren betreffend

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • VGH Hessen, 18.12.2019 - 1 B 443/19

    Kontakte zum Drogenmilieu bei jugendlichem Polizeibewerber

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18

    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen

  • BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05

    Widerruf einer Zusage auf vorläufige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Grund

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • VG Freiburg, 27.06.2023 - 3 K 2748/22

    Prüfung der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Es bedarf im Zusammenhang mit einem früheren, strafrechtlich relevanten Verhalten einer Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, bei der das Gewicht der vorgeworfenen Tat, der Zeitablauf und die persönliche Entwicklung des Bewerbers in den Blick zu nehmen sind (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 14 ff.).

    Ob ein Ablehnungsbescheid mit der Rechtslage im Einklang steht, ist bei Verpflichtungsklagen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis und bei entsprechenden Bescheidungsklagen - wie hier - nach der im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung geltenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen, soweit - wie hier im Hinblick auf die charakterliche Eignung des Bewerbers - ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2019 - 4 S 1716/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.; VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris Rn. 22).

    Zur Ablehnung der Einstellung genügen bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn daran, ob der Bewerber die charakterliche Eignung besitzt, die für die Ernennung notwendig ist (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.10.2015 - 4 S 1914/15 -, vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, jeweils juris und vom 14.02.2013 - 4 S 2426/12 - n. v.).

    Die Bürger und der Dienstherr können von Polizeibeamten, denen kraft ihrer Funktion die Einhaltung und Wahrung der Rechtsordnung, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, in besonderem Maße anvertraut ist, erwarten, dass sie sich selbst an die geltenden Gesetze halten, in aufgeheizten Situationen Ruhe bewahren sowie Verantwortung für das eigene Handeln vollständig übernehmen (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.1991 - 12 A 45/90 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris sowie Beschluss vom 23.06.2020 - 3 K 2030/20 -, n. v. m. w. N.).

    Die Bewertung des Tatvorwurfs und des Verfahrensausgangs ist insoweit Sache der Einstellungsbehörde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14.02.2013 - 4 S 2426/12 -, n. v. und vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, juris; s. a. Hessischer VGH, Beschluss vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2007 - 2 M 159/07 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris Rn. 19 sowie Beschluss vom 19.08.2021 - 3 K 2323/21 - n. v.).

    Es bedarf einer Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, bei der das Gewicht der vorgeworfenen Tat, der Zeitablauf und die persönliche Entwicklung des Bewerbers in den Blick zu nehmen sind (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 14 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 09.01.2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 46 m. w. N.; zu schematisch noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2017 - OVG 4 S 32.17 -, juris, differenzierter im Beschluss vom 26.03.2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris).

    Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass die Verneinung der charakterlichen Eignung den Beurteilungsspielraum überschreitet (angenommen im Fall eines reflektierten Umgangs mit dem einmaligen Erwerb einer geringen Menge Marihuana im Alter von 14 Jahren im Urteil der Kammer vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris, bestätigt in VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris).

    Die seit Begehung des Delikts und auch - ohne dass es hierauf maßgeblich ankäme - nach Ergehen des Widerspruchsbescheids weiterhin positive Entwicklung des Klägers hat den Eindruck bestätigt, dass Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht (mehr) vorliegen (vgl. dazu, dass gerade solche Bewerber, die aus problematischen sozialen Verhältnissen kommen und es wie der Kläger nach einer jugendtypisch schwierigen Entwicklungsphase geschafft haben, sich nachhaltig zu stabilisieren, eine wichtige Stütze im Rahmen der polizeilichen Ausbildung sein können, das Urteil der Kammer vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris Rn. 29).

  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Im Gegenteil kann es im Einzelfall sogar für die charakterliche Eignung sprechen, wenn sich der Betroffene von Drogen distanziert, obwohl er in einem schwierigen Milieu aufgewachsen ist (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Zweifel an der

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. September 2021 - 3 K 1745/21 - wird abgelehnt.
  • VG Greifswald, 31.01.2024 - 6 B 1780/23

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im Wege der einstweiligen Anordnung

    Die Bürger und der Dienstherr können von Polizeibeamten, denen kraft ihrer Funktion die Einhaltung und Wahrung der Rechtsordnung, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, in besonderem Maße anvertraut ist, erwarten, dass sie sich selbst an die geltenden Gesetze halten, in aufgeheizten Situationen Ruhe bewahren sowie Verantwortung für das eigene Handeln vollständig übernehmen (vgl. hierzu auch OVG Münster, Urteil vom 21. März 1991 - 12 A 45/90 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 21. September 2021 - 3 K 1745/21 -, juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht