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VG Freiburg, 21.09.2022 - 1 K 3683/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klagegegner bei Sachen der Hochschulen; Forschungszulage; Vertrauensschutz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2020 - 9 S 1897/18
Anspruch des Hochschullehrers auf Zuweisung von Ressourcen
Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2022 - 1 K 3683/20
Anders als die Zusage von Personal- und Sachmitteln im Sinne des § 48 Abs. 4 LHG aus dem Budget der Hochschule (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2020 - 9 S 1897/18 -, juris) zählt die Vergabe von Forschungszulagen zu den beamtenrechtlichen Streitigkeiten. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1996 - 25 A 1950/96
Zuwendungsbescheid; Stiftung ; Wohlfahrtspflege; Vergaberichtlinien; …
Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2022 - 1 K 3683/20
Die mit der Gewährung von Vertrauensschutz verbundene Abwägung mit dem öffentlichen Rücknahmeinteresse ist nicht mit einer Ermessens- oder mit einer Beurteilungsermächtigung verbunden, sondern gerichtlich voll überprüfbar (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.11.1996 - 25 A 1950/96 -, juris, Rn. 8 ff.;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, § 48 VwVfG Rn. 135;… Schoch, in: Schoch/Schneider, VerwR, § 48 VwVfG Rn. 294 [Stand: Juli 2020]). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14
Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den …
Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2022 - 1 K 3683/20
Vor diesem Hintergrund ist beim Auftreten der Hochschule im Rechtsverkehr nach den verschiedenen Angelegenheiten zu differenzieren: Ist wegen der "Wissenschaftsrelevanz" der Angelegenheit der Bereich der Selbstverwaltung betroffen, handeln die Hochschulen als Körperschaften aus eigenem Recht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2016 - 5 S 1443/14 -, juris, Rn. 50 ff.). - BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10
Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit; …
Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2022 - 1 K 3683/20
Die dahinterstehende Überlegung, dass diese Beamten - nicht zuletzt unter Gleichheitsgesichtspunkten - gegenüber Beamten, die die Überzahlung allein zu verantworten haben, besser stehen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 -, juris, Rn. 26), gilt aus Sicht der Kammer erst recht im Fall des Klägers, der - wie dargelegt - gutgläubig war.