Rechtsprechung
   VG Freiburg, 21.11.2019 - 9 K 560/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52423
VG Freiburg, 21.11.2019 - 9 K 560/19 (https://dejure.org/2019,52423)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.11.2019 - 9 K 560/19 (https://dejure.org/2019,52423)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. November 2019 - 9 K 560/19 (https://dejure.org/2019,52423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,52423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flächenhaftes Naturdenkmal; Naturgebilde; Höchstgröße; Duldungsverfügung; Kiesgrube; Pflegemaßnahmen; Normerhaltende Reduktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ehemaliges Kiesgrubengelände als flächenhaftes Naturdenkmal

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2019 - 9 K 560/19
    Schranke dieser Auslegung ist der durch Wortlaut und gesetzgeberischen Zweck bestimmte Gesetzessinn; keinesfalls darf das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkte verfehlt oder verfälscht werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 19.02.1971 - VII C 43.67 -, BVerwGE 37, 252, juris Rdnr. 36 m.w.N.).

    Ging demnach der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes - bzw. hier der Verordnungsgeber bei Erlass der streitigen Verordnung - von einer rechtlichen Voraussetzung aus, die in Wirklichkeit nicht vorlag, so ist dem Gericht eine Auslegung, die dem Gesetz auch ohne Vorliegen dieser Voraussetzung Sinn und Bestand gibt, jedenfalls dann möglich, wenn diese Auslegung dem aus der Entstehungsgeschichte zu schließenden und mit dem Wortlaut zu vereinbarenden Willen des Gesetzgebers entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1971 - VII C 43.67 -, BVerwGE 37, 252, juris Rdnr. 37 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.04.1989 - 3 C 9/85
    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2019 - 9 K 560/19
    Eine schutzwürdige Naturschöpfung im Sinne des Naturschutzgesetzes kann nämlich auch vorliegen, wenn sie erst nach einer Veränderung der Landschaft durch den Menschen entstanden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 05.04.1989 - 3 C 9/85 -, NuR 1990, 178 für Tümpel in einem Baggerloch als Sekundärbiotop; vgl. auch Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Auflage 2016, § 28, Rdnr. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht