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   VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20   

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VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20 (https://dejure.org/2021,52975)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.12.2021 - 8 K 1235/20 (https://dejure.org/2021,52975)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 8 K 1235/20 (https://dejure.org/2021,52975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 EGRL 115/2008, Art 3 Nr 2 EGRL 115/2008, Art 24 Abs 1 EURL 95/2011, Art 24 Abs 2 EURL 95/2011, § 4 AsylVfG 1992
    Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie auf subsidiär Schutzberechtigte; Möglichkeit der inlandsbezogenen Ausweisung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Für eine Berücksichtigung der Bindungen des Klägers an seinen Herkunftsstaat Syrien sowie die ihn dort bei Rückkehr erwartenden Verhältnisse ist im Rahmen einer - wie hier verfügten - inlandsbezogenen Ausweisung, die nach § 53 Abs. 3b AufenthG i.V.m. Art. 24 Abs. 2 Richtlinie 2011/95/EU nicht mit einer Abschiebungsandrohung einhergehen darf und folglich nicht Grundlage für eine Rückführung des Ausländers in seinen Herkunftsstaat sein kann, kein Raum (vgl. hierzu sowie zum Folgenden ausführlich: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 - juris, Rn. 129).

    Auf die allgemeinen Lebensumstände in Syrien und einen dem Kläger dort drohenden ernsthaften Schaden kommt es schließlich für die Abwägung nicht an, da insoweit der Ausweisung bereits der besondere Maßstab des § 53 Abs. 3b AufenthG zugrunde gelegt worden ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 - juris, Rn. 134).

    Diese Auffassung - die grundsätzlich die auch hier in Rede stehende sog. inlandsbezogene Ausweisung, bei der typischerweise von vorneherein überhaupt keine Abschiebungsandrohung ergeht, betreffen könnte - teilt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit ausführlicher Begründung nicht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 - juris, Rn. 137-155, der sich mit den Schlussanträgen des Generalanwalts auseinandersetzt, dessen Votum sich der Gerichtshof der Europäischen Union später im Urteil vom 03.06.2021 angeschlossen hat).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung, die als gebundene Entscheidung der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., 2020, Vorbemerkungen §§ 53-56 AufenthG Rn. 165), ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und Entscheidung des Tatsachengerichts (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 - juris, Rn. 34).

    Die nach § 53 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3b AufenthG i.V.m. Art. 24 Abs. 2 Richtlinie 2011/95/EU und Art. 8 EMRK gebotene Abwägung des öffentlichen Ausweisungsinteresses einerseits und des privaten Bleibeinteresses andererseits anhand aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. zu den Maßstäben etwa BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris, Rn. 58 i.V.m. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 - juris, Rn.141 ff.; Dörig in: Dörig, Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl., 2020, § 7 Rn. 40 ff.) führt dazu, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung die privaten Interessen des Klägers überwiegt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, jeweils juris), dem sich zwischenzeitlich auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 08.07.2019 - 11 S 45/19 - juris, Rn. 19), ist der Wert des Streitgegenstands einer Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung gemäß § 52 Abs. 2 GKG einheitlich auf 5.000,- EUR festzusetzen.

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Die inlandsbezogene Ausweisung bleibt auch nach dem Urteil des EuGH vom 03.06.2021 (- C 546/19 - juris) jedenfalls insoweit möglich, als hiervon Ausländer betroffen sind, denen internationalen Schutz gewährt wurde.

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 03.06.2021 (- C-546/19 - juris, Rn. 42 ff.) entschieden, dass die Richtlinie 2008/115/EG (- Rückführungsrichtlinie -, im Folgenden: RL 2008/115/EG) der Aufrechterhaltung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots entgegensteht, das gegen einen Drittstaatsangehörigen zeitgleich mit einer aufgrund einer früheren strafrechtlichen Verurteilung erlassenen Ausweisungsverfügung verhängt wurde, wenn die Rückkehrentscheidung aufgehoben wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Die nach § 53 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3b AufenthG i.V.m. Art. 24 Abs. 2 Richtlinie 2011/95/EU und Art. 8 EMRK gebotene Abwägung des öffentlichen Ausweisungsinteresses einerseits und des privaten Bleibeinteresses andererseits anhand aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. zu den Maßstäben etwa BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris, Rn. 58 i.V.m. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 - juris, Rn.141 ff.; Dörig in: Dörig, Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl., 2020, § 7 Rn. 40 ff.) führt dazu, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung die privaten Interessen des Klägers überwiegt.

    Insofern kommt der Ausweisung auch eine verhaltenssteuernde und damit spezialpräventive Wirkung zu (vgl. zu diesem Erfordernis zur Wahrung der Zweckmäßigkeit im Hinblick auf Art. 24 Richtlinie 2011/95/EU: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 - juris, Rn. 138), da sie den Kläger dazu anhält, seine aufenthaltsrechtliche Situation zu verbessern, indem er die von seinem Aufenthalt im Bundesgebiet ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch nachhaltige Abkehr von seinem gesetzeswidrigen Verhalten beseitigt.

  • OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20

    Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise-

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Angesichts der verheerenden Auswirkungen, die illegale Betäubungsmittel für Leben und Gesundheit der Bevölkerung haben, ist eine konsequente Vorgehensweise der Behörden gegen Personen, die diese Substanzen verbreiten, gerechtfertigt; daher wiegt das durch solche Straftaten begründete Interesse an der Aufenthaltsbeendigung schwer (st. Rspr. des EGMR, vgl. z.B. Urteil vom 12.01.2010 - 47486/06 - OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 - juris, Rn. 56).

    Selbst wenn man der Auffassung folgte, dass auch bei einer inlandsbezogenen Ausweisung die Frage der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Reintegration des Ausländers in den Heimatstaat nicht ausgeblendet werden darf (so wohl OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 79 ff., insb. Rn. 81 - zu § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG), ergäbe sich für den Fall des Klägers kein anderes Ergebnis: Der Kläger hat bis zu seinem 30. Lebensjahr in seinem Heimatland Syrien gelebt, ist dort (wenigstens zwei Jahre) zur Schule gegangen und hat als Gemüsehändler den Lebensunterhalt seiner damals siebenköpfigen Familie bestritten.

  • VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20

    Ausweisung eines Ausländers rechtmäßig, weil er ein schwerwiegendes

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg schließlich hat zur Frage des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. b) AufenthG a. F. (heute: § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG - "Straftat von erheblicher Bedeutung") entschieden, dass die Straftat zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität fallen und nach Art und Schwere so gewichtig sein müsse, dass die Erteilung eines Aufenthaltsrechts unbillig erschiene (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2013 - 11 S 1770/13 - juris; vgl. zum Ganzen: VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 - juris, Rn. 44).

    Im Gegensatz zur "schweren Straftat" ist beim Ausschlussgrund der "Gefahr für die Allgemeinheit" der Blick in die Zukunft gerichtet (vgl. zum Ganzen ausführlich VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 - juris, Rn. 52 f.).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, aber auch die Gesamtpersönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt, der Entscheidung des Gerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 - juris, Rn. 12 und 18; Beschluss vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 - juris, Rn. 16).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 - juris, Rn. 18; und vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 - juris, Rn. 12 und 18).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, jeweils juris), dem sich zwischenzeitlich auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 08.07.2019 - 11 S 45/19 - juris, Rn. 19), ist der Wert des Streitgegenstands einer Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung gemäß § 52 Abs. 2 GKG einheitlich auf 5.000,- EUR festzusetzen.
  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Daher sei er selbst nach dem Verlust seines Aufenthaltstitels weiterhin Flüchtling und habe in dieser Eigenschaft weiterhin Anspruch auf die Vergünstigungen, die das Kapitel VII der Richtlinie jedem Flüchtling gewährleistet (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 24.06.2015 - C-373/13 - juris, Rn. 95).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2021 - 3 S 24.21

    Subsidiär Schutzberechtigter; Syrien; Ausreise aus dem Bundesgebiet; Erlöschen

    Auszug aus VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20
    Dass der den Schutzstatus zuerkennende Staat in der Verantwortung für den Schutzsuchenden bleibt, die er durch die Zuerkennung des Schutzes als Ergebnis eines durchgeführten Asylverfahrens übernommen hat, verdeutlicht zudem auch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (vgl. hierzu sowie zum Folgenden: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2021 - 3 S 24/21 - juris, Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2020 - 11 S 2038/19

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 11 S 45/19

    Wert des Streitgegenstands einer Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10

    Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

  • EuGH, 13.09.2018 - C-369/17

    Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 1770/13

    Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2004 in der bis zum

  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 C 7.09

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; funktionaler Zusammenhang;

  • VG München, 23.08.2022 - M 4 K 21.4317

    Wirksame Rückkehrentscheidung auf der Grundlage von Art. 6 Rückführungs-RL bei

    Die Auffassung, dass eine - wie vorliegend - von vornherein inlandsbezogene Ausweisung unionsrechtswidrig ist, wird - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung (noch) nicht vertreten; im Gegenteil: Auch mehrere erstinstanzliche Entscheidungen halten die Rechtmäßigkeit einer inlandsbezogenen Ausweisung eines Ausländers - zu dessen Gunsten bestandskräftig ein nationales Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG festgestellt wurde - auch nach Ergehen der EuGH-Entscheidung weiterhin für möglich (VG Freiburg, U.v. 21.12.2021 - 8 K 1235/20 - juris Ls. 2; U.v. 26.1.2022 - 7 K 826/20 - juris; U.v. 17.5.2022 - 10 K 5070/19 - juris; U.v. 21.6.2022 - 10 K 542/20 - juris).

    Angesichts der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juni 2021 und des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 2022 (1 C 6.21 - BeckRS 2022, 10733 Rn. 53) sieht sich das Gericht auch daran gehindert, die Anwendbarkeit der RückführungsRL vorliegend zu verneinen (wie hier: VG Freiburg, U.v. 26.1.2022 - 7 K 826/20 - juris Rn. 49 ff., U.v. 21.6.2022 - 10 K 542/20 - juris Rn. 38 ff.; anders noch VG Freiburg, U.v. 21.12.2021 - 8 K 1235/20 - juris Rn. 57 ff.).

  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20

    Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer

    Auch eine (einfache) Duldung oder die Feststellung von Abschiebungsverboten - wie hier - ändert nichts an der formellen Illegalität des Aufenthalts, solange dem Betroffenen kein Aufenthaltstitel erteilt wird (EuGH, Urt. v. 03.06.2021 - C-546/19 -, juris Rn. 43 f.; VG Freiburg, Urt. v. 26.01.2022 - 7 K 826/20 -, juris Rn. 45; zur Anwendbarkeit der RFRL bei subsidiär Schutzberechtigten vgl. VG Freiburg, Urt. v. 21.12.2021 - 8 K 1235/20 -, juris Rn. 59, zum Status von Flüchtlingen, denen Aufenthaltstitel aus Gründen der Gefahrenabwehr entzogen werden können vgl. EuGH, Urt. v. 24.06.2015 - C-373/13 -, juris Rn. 95).
  • VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20

    Ausweisung eines syrischen Straftäters

    Es dürfte unstreitig sein, dass diese (schutzwürdigen und -berechtigten) Personenkreise nicht "illegal aufhältig" im Sinne der Rückführungsrichtlinie sind und daher nicht in ihren Anwendungsbereich fallen (siehe dazu etwa VG Freiburg, Urt. v. 21.12.2021 - 8 K 1235/20 -, juris Rn. 59 ff.).
  • VG Freiburg, 26.01.2022 - 7 K 826/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot nur mit Rückkehrentscheidung

    Die Rückführungsrichtlinie ist danach generell auf Personen anwendbar, die über keinen Aufenthaltstitel oder keine sonstige Aufenthaltsberechtigung im Aufnahmestaat verfügen (siehe Art. 6 Abs. 4 RFRL, zur Anwendbarkeit der RFRL bei subsidiär Schutzberechtigten vgl. VG Freiburg, Urt. v. 21.12.2021 - 8 K 1235/20 -, juris Rn. 59).
  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2079/20

    Geeignetheit einer inlandsbezogenen Ausweisung; Bestimmtheit der

    Auch eine (einfache) Duldung oder die Feststellung von Abschiebungsverboten - wie hier - ändert nichts an der formellen Illegalität des Aufenthalts, solange dem Betroffenen kein Aufenthaltstitel erteilt wird (EuGH, Urt. v. 03.06.2021 - C-546/19 -, juris Rn. 43 f.; VG Freiburg, Urt. v. 26.01.2022 - 7 K 826/20 -, juris Rn. 45; zur Anwendbarkeit der RFRL bei subsidiär Schutzberechtigten vgl. VG Freiburg, Urt. v. 21.12.2021 - 8 K 1235/20 -, juris Rn. 59, zum Status von Flüchtlingen, denen Aufenthaltstitel aus Gründen der Gefahrenabwehr entzogen werden können vgl. EuGH, Urt. v. 24.06.2015 - C-373/13 -, juris Rn. 95).
  • VG Magdeburg, 18.07.2023 - 4 A 197/22

    Rücknahme des zuerkannten subsidiären Schutzstatus wegen der Begehung schwerer

    Zumindest soll die gleiche Schwere der Straftat wie bei einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" nach § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 16.14 -, juris Rn. 29; Bay. VGH, Urteil vom 15.06.2011 - 19 B 10.2539 -, juris Rn. 34; Bergmann/Dienelt/Röcker, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 25 Rn. 44), also eine Straftat die zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität angehört, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 21.12.2021 - 8 K 1235/20 -, juris Rn. 45; VG Trier, Urteil vom 16.01.2020 - 10 K 1424/19.TR -, juris Rn. 25 m.w.N.; VG Augsburg, Urteil vom 26.03.2020 - Au 4 K 19.31338 -, juris Rn. 23).
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