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   VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18   

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VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18 (https://dejure.org/2019,1189)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.01.2019 - 1 K 6024/18 (https://dejure.org/2019,1189)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 1 K 6024/18 (https://dejure.org/2019,1189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 FZV, § 80 Abs 5 VwGO, § 3 Abs 2 BImSchV 39, § 80 Abs 3 S 1 VwGO
    Vollzugsinteresse bei der Anordnung der Sofortigen Vollziehung einer Betriebsuntersagung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine sofortige Betriebsuntersagung bei manipuliertem Dieselfahrzeug ohne Software-Update

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diesel; Software-Update; Betriebsuntersagung; Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    (1) Die Rechtmäßigkeit einer Betriebsuntersagung auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 FZV zur Durchsetzung der emissionsbezogenen unionsrechtlichen Vorschriften über die Typengenehmigung (Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 715/2007) und der nationalen immissionsschutzrechtlichen Regelungen über die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen (§ 38 Abs. 1 BImSchG) ist in der Rechtsprechung umstritten (für die Rechtswidrigkeit etwa VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris; a.A. etwa OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.11.2018 - 5 K 6841/18 -, juris Rn. 19 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 16.11.2018 - 3 L 1099/18.MZ -, juris Rn. 3 ff.).

    Für die Bewertung des öffentlichen Vollzugsinteresses ist zu berücksichtigen, dass zwar die individuelle Einhaltung der unionsrechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften, die emissionsbezogene Grenzwerte für einzelne Fahrzeuge festlegen, unabdingbar ist, um die immissionsbezogenen Grenzwerte der Luftreinhaltplanung nach § 3 Abs. 2 der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) einhalten zu können (OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, juris Rn. 32 f).

    Aus der Nichteinhaltung folgen - gerade auch mit Blick auf den Wohnort des Antragstellers im Schwarzwald - anders als bei Mängeln die unmittelbar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs betreffen, keine konkreten unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer oder das Schutzgut der Luftreinhaltung, die sich jederzeit im Falle des Betriebs des Fahrzeugs realisieren und in einen - gravierenden - Schaden umschlagen könnten (ähnlich auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22; VG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 15 E 1483/18 -, juris Rn. 18; hierzu ferner OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 31 f., juris).

    Auf der Grundlage des behördlich aufbereiteten Sachverhalts erscheint eine besondere Dringlichkeit hierfür und damit ein besonderes Vollzugsinteresse jedenfalls zweifelhaft (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris, Rn. 19; a.A. OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 39, juris).

  • VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17

    Sofort vollziehbare Betriebsuntersagung hinsichtlich eines Dieselfahrzeugs,

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    (2) Die auf der Grundlage der offenen Erfolgsaussichten des Widerspruchs anzustellende Interessenabwägung fällt zugunsten des Antragstellers aus, denn das besondere öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung übersteigt nicht das gesetzlich nach § 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich höher gewichtete private Interesse des Antragstellers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs (so auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris).

    Die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges selbst ist durch die Abschalteinrichtung nicht berührt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris, Rn. 22).

    Aus der Nichteinhaltung folgen - gerade auch mit Blick auf den Wohnort des Antragstellers im Schwarzwald - anders als bei Mängeln die unmittelbar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs betreffen, keine konkreten unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer oder das Schutzgut der Luftreinhaltung, die sich jederzeit im Falle des Betriebs des Fahrzeugs realisieren und in einen - gravierenden - Schaden umschlagen könnten (ähnlich auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22; VG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 15 E 1483/18 -, juris Rn. 18; hierzu ferner OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 31 f., juris).

    Ferner spricht gegen ein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen bereits seit dem Jahr 2015 bekannt ist (vgl. zu diesem Aspekt VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris Rn. 19; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22) und dass die jeweils für die Wahrung von Luftreinhaltungsbelangen zuständigen Behörden z.T. selbst durch Zwangsvollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu entsprechenden - umfänglichen und Erfolg versprechenden - Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes nach § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV angehalten werden müssen (vgl. dazu nur VG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2017 - 13 K 14557/17 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 27.02.2017 - 22 C 16.1427 -, NVwZ 2017, 894; VG München, Beschluss vom 29.01.2018 - M 19 X 18.130 -, Juris; grundsätzlich zu den in Betracht kommenden Maßnahmen: VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2017 - 13 K 5412/15 -, Juris, und nachgehend BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17 -, bislang nicht im Volltext verfügbar).

  • VG Sigmaringen, 04.04.2018 - 5 K 1476/18

    Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug für ein Diesel-Fahrzeug mit unzulässiger

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    (1) Die Rechtmäßigkeit einer Betriebsuntersagung auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 FZV zur Durchsetzung der emissionsbezogenen unionsrechtlichen Vorschriften über die Typengenehmigung (Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 715/2007) und der nationalen immissionsschutzrechtlichen Regelungen über die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen (§ 38 Abs. 1 BImSchG) ist in der Rechtsprechung umstritten (für die Rechtswidrigkeit etwa VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris; a.A. etwa OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.11.2018 - 5 K 6841/18 -, juris Rn. 19 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 16.11.2018 - 3 L 1099/18.MZ -, juris Rn. 3 ff.).

    Ferner spricht gegen ein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen bereits seit dem Jahr 2015 bekannt ist (vgl. zu diesem Aspekt VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris Rn. 19; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22) und dass die jeweils für die Wahrung von Luftreinhaltungsbelangen zuständigen Behörden z.T. selbst durch Zwangsvollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu entsprechenden - umfänglichen und Erfolg versprechenden - Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes nach § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV angehalten werden müssen (vgl. dazu nur VG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2017 - 13 K 14557/17 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 27.02.2017 - 22 C 16.1427 -, NVwZ 2017, 894; VG München, Beschluss vom 29.01.2018 - M 19 X 18.130 -, Juris; grundsätzlich zu den in Betracht kommenden Maßnahmen: VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2017 - 13 K 5412/15 -, Juris, und nachgehend BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17 -, bislang nicht im Volltext verfügbar).

    Auf der Grundlage des behördlich aufbereiteten Sachverhalts erscheint eine besondere Dringlichkeit hierfür und damit ein besonderes Vollzugsinteresse jedenfalls zweifelhaft (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris, Rn. 19; a.A. OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 39, juris).

  • VG Sigmaringen, 21.11.2018 - 5 K 6841/18

    Betriebsuntersagung, Betriebsbeschränkung; unzulässige Abschalteinrichtung

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    (1) Die Rechtmäßigkeit einer Betriebsuntersagung auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 FZV zur Durchsetzung der emissionsbezogenen unionsrechtlichen Vorschriften über die Typengenehmigung (Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 715/2007) und der nationalen immissionsschutzrechtlichen Regelungen über die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen (§ 38 Abs. 1 BImSchG) ist in der Rechtsprechung umstritten (für die Rechtswidrigkeit etwa VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris; a.A. etwa OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.11.2018 - 5 K 6841/18 -, juris Rn. 19 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 16.11.2018 - 3 L 1099/18.MZ -, juris Rn. 3 ff.).

    Der pauschale Verweis der Antragsgegnerin auf die Möglichkeiten eines selbständigen Beweisverfahrens nach den §§ 485 ff. ZPO (so z.B. auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.11.2018 - 5 K 6841/18 -, juris Rn. 21; VG Magdeburg, Beschluss vom 02.07.2018 - 1 B 268/18 -, juris Rn. 20) greift dabei nicht ohne weiteres durch.

  • VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18

    PKW Betriebsuntersagung; Dieselskandal; Vollziehungsinteresse; Begründung des

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    Aus der Nichteinhaltung folgen - gerade auch mit Blick auf den Wohnort des Antragstellers im Schwarzwald - anders als bei Mängeln die unmittelbar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs betreffen, keine konkreten unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer oder das Schutzgut der Luftreinhaltung, die sich jederzeit im Falle des Betriebs des Fahrzeugs realisieren und in einen - gravierenden - Schaden umschlagen könnten (ähnlich auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22; VG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 15 E 1483/18 -, juris Rn. 18; hierzu ferner OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 31 f., juris).

    Ob und inwieweit die Überschreitung dieser emissionsbezogenen Grenzwerte überhaupt geeignet ist, konkrete Gefahren für die individuelle Gesundheit Dritter (z.B. anderer Verkehrsteilnehmer) zu begründen, ist jedenfalls fraglich (vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 15 E 1483/18 -, juris Rn. 18).

  • VG Mainz, 16.11.2018 - 3 L 1099/18

    Betriebsuntersagung wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    (1) Die Rechtmäßigkeit einer Betriebsuntersagung auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 FZV zur Durchsetzung der emissionsbezogenen unionsrechtlichen Vorschriften über die Typengenehmigung (Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 715/2007) und der nationalen immissionsschutzrechtlichen Regelungen über die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen (§ 38 Abs. 1 BImSchG) ist in der Rechtsprechung umstritten (für die Rechtswidrigkeit etwa VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris; a.A. etwa OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.11.2018 - 5 K 6841/18 -, juris Rn. 19 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 16.11.2018 - 3 L 1099/18.MZ -, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Magdeburg, 02.07.2018 - 1 B 268/18

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    Der pauschale Verweis der Antragsgegnerin auf die Möglichkeiten eines selbständigen Beweisverfahrens nach den §§ 485 ff. ZPO (so z.B. auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.11.2018 - 5 K 6841/18 -, juris Rn. 21; VG Magdeburg, Beschluss vom 02.07.2018 - 1 B 268/18 -, juris Rn. 20) greift dabei nicht ohne weiteres durch.
  • VG Stuttgart, 27.04.2018 - 8 K 1962/18

    Rechtsfolgen der Verletzung der Pflicht des Halters eines Dieselfahrzeugs, an

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    (1) Die Rechtmäßigkeit einer Betriebsuntersagung auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 FZV zur Durchsetzung der emissionsbezogenen unionsrechtlichen Vorschriften über die Typengenehmigung (Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 715/2007) und der nationalen immissionsschutzrechtlichen Regelungen über die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen (§ 38 Abs. 1 BImSchG) ist in der Rechtsprechung umstritten (für die Rechtswidrigkeit etwa VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris; a.A. etwa OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.11.2018 - 5 K 6841/18 -, juris Rn. 19 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 16.11.2018 - 3 L 1099/18.MZ -, juris Rn. 3 ff.).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    Ferner spricht gegen ein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen bereits seit dem Jahr 2015 bekannt ist (vgl. zu diesem Aspekt VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris Rn. 19; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22) und dass die jeweils für die Wahrung von Luftreinhaltungsbelangen zuständigen Behörden z.T. selbst durch Zwangsvollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu entsprechenden - umfänglichen und Erfolg versprechenden - Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes nach § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV angehalten werden müssen (vgl. dazu nur VG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2017 - 13 K 14557/17 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 27.02.2017 - 22 C 16.1427 -, NVwZ 2017, 894; VG München, Beschluss vom 29.01.2018 - M 19 X 18.130 -, Juris; grundsätzlich zu den in Betracht kommenden Maßnahmen: VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2017 - 13 K 5412/15 -, Juris, und nachgehend BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17 -, bislang nicht im Volltext verfügbar).
  • VG München, 29.01.2018 - M 19 X 18.130

    Festsetzung eines Zwangsgeldes - Konzept für Dieselfahrverbote

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18
    Ferner spricht gegen ein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen bereits seit dem Jahr 2015 bekannt ist (vgl. zu diesem Aspekt VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris Rn. 19; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22) und dass die jeweils für die Wahrung von Luftreinhaltungsbelangen zuständigen Behörden z.T. selbst durch Zwangsvollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu entsprechenden - umfänglichen und Erfolg versprechenden - Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes nach § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV angehalten werden müssen (vgl. dazu nur VG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2017 - 13 K 14557/17 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 27.02.2017 - 22 C 16.1427 -, NVwZ 2017, 894; VG München, Beschluss vom 29.01.2018 - M 19 X 18.130 -, Juris; grundsätzlich zu den in Betracht kommenden Maßnahmen: VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2017 - 13 K 5412/15 -, Juris, und nachgehend BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17 -, bislang nicht im Volltext verfügbar).
  • VG Stuttgart, 26.07.2017 - 13 K 5412/15

    Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen; hier: Umweltzone

  • VG Stuttgart, 19.12.2017 - 13 K 14557/17

    Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Durchsetzung eines

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05

    Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und

    im Beschluss vom 22. Januar 2019 (Az. 1 K 6024/18, juris) kommt es nicht darauf an, ob die von seinem einzelnen Fahrzeug ausgehenden Gefahren für die Schutzgüter der Luftreinhaltung, der Gesundheit der Allgemeinheit und der Umwelt in gleicher Weise konkret und unmittelbar sind wie bei Betrachtung der Gesamtheit aller Kraftfahrzeuge.
  • VG Freiburg, 28.02.2019 - 3 K 6842/18

    Betriebsuntersagung für Dieselkraftfahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung;

    17 Der Antragsgegner musste von einer Betriebsuntersagung des Fahrzeugs des Antragstellers nicht deshalb absehen, weil von einem einzelnen Fahrzeug mit Abschalteinrichtung keine gravierenden Umweltbelastungen ausgehen (vgl. hierzu aber VG Freiburg, Beschluss vom 22.01.2019 - 1 K 6024/18 -, juris Rn. 11).

    Im vorliegenden Fall kommt es auch nicht auf ein mögliches Interesse an einer Beweissicherung im Hinblick auf etwaige außergerichtliche oder zivilgerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Hersteller oder Verkäufer des Fahrzeugs an (vgl. in diesem Sinne OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 38; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.11.2018 - 5 K 6841/18 -,Rn. 21; VG Saarlouis, Beschluss vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, Rn. 36; VG Magdeburg, Beschluss vom 02.07.2018 - 1 B 268/18 -, Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 K 1962/18 -, Rn. 22; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - 6 L 709/18 -, Rn. 16; a.A. VG Freiburg, Beschluss vom 22.01.2019 - 1 K 6024/18 -, Rn. 13; jeweils nach juris).

    1.3.2 Auch das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ist gegeben (so auch OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 38; VG Magdeburg, Beschluss vom 02.07.2018 - 1 B 268/18 -, Rn. 21; VG Köln, Beschluss vom 29.05.2018 - 18 L 854/18 -, Rn. 23 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - 6 L 709/18 -, Rn. 21; VG Gießen, Beschluss vom 23.01.2019 - 6 L 5936/18.GI - a.A. VG Freiburg, Beschluss vom 22.01.2019 - 1 K 6024/18 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, Rn. 21 f.; jeweils nach juris).

    26 Ein überwiegendes Vollzugsinteresse ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil von dem Fahrzeug des Antragstellers keine konkrete unmittelbare Gefahr für die Gesundheit des Einzelnen und von einem einzelnen Fahrzeug mit Abschalteinrichtung keine gravierenden Umweltbelastungen ausgehen (in diesem Sinne OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, juris Rn. 40; VG Köln, Beschluss vom 29.05.2018 - 18 L 854/18 -, juris Rn. 23 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - 6 L 709/18 -, juris Rn. 21; a.A. VG Freiburg, Beschluss vom 22.01.2019 - 1 K 6024/18 -, juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

    Das Vorliegen eines im Vergleich zum Regelfall des unvorschriftsmäßigen Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung gravierenden Verstoßes mit erhöhtem Gefährdungspotential im Einzelfall ist vor diesem Hintergrund nicht Voraussetzung für die Verhältnismäßigkeit einer Betriebsuntersagung (anders VG Freiburg, Beschluss vom 22.01.2019 - 1 K 6024/18 - juris Rn. 9).

    Daher bedarf es für den Regelfall der Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung wie hier auch insoweit keiner Auseinandersetzung mit der Frage des jeweils zusätzlich bewirkten Schadstoffeintrags und der Auswirkungen auf die Schutzgüter der Gesundheit und der Umwelt unter Berücksichtigung der weiteren Umstände im jeweiligen Einzelfall (a. A. VG Freiburg, Beschluss vom 22.01.2019 a. a. O. Rn. 10 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 a. a. O. Rn. 16 ff.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 a. a. O. juris Rn. 19).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2024 - 3 M 99/23

    Betriebsuntersagung von Kraftfahrzeugen - Verkehrsrecht

    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt nur, dass die Behörde die aus ihrer Sicht bestehenden Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung benennt und damit zugleich dokumentiert, dass sie sich der Notwendigkeit eines - wenn auch mit dem Interesse am Grundverwaltungsakt identischen - besonders eilbedürftigen Vollzugsinteresses bewusst gewesen ist (zum Ganzen: vgl. VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 K 6024/18 - juris Rn. 4).
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