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   VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18   

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VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18 (https://dejure.org/2021,6589)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.02.2021 - A 6 K 2551/18 (https://dejure.org/2021,6589)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - A 6 K 2551/18 (https://dejure.org/2021,6589)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    Neben der individuellen Lage und den persönlichen Umständen des Antragstellers sind u. a. seine religiösen Überzeugungen und die Umstände ihres Erwerbs, die Art und Weise, in der er seinen Glauben versteht und lebt, sein Verhältnis zu den doktrinären, rituellen oder regulatorischen Aspekten der Religion, der er nach eigenen Angaben angehört bzw. den Rücken kehren will, seine etwaige Rolle bei der Vermittlung seines Glaubens oder auch ein Zusammenspiel von religiösen Faktoren und identitätsstiftenden, ethnischen oder geschlechtsspezifischen Faktoren zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 [Fathi] - juris Rn. 88; BVerfG, Beschluss vom 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15 - juris Rn. 35).

    Aus diesen Dokumenten, die zur Überzeugung des Gerichts keine bloßen Gefälligkeitsbescheinigungen darstellen (vgl. dazu, dass das Gericht nicht an die Beurteilung des Amtsträgers einer christlichen Kirche gebunden ist, der Taufe des Betroffenen liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zugrunde: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015, a.a.O., Rn. 9 und nunmehr BVerfG, Beschl. v. 03.04.2020, a.a.O., Rn. 30), geht glaubhaft ein äußerer Vollzug der Konversion hervor.

    Die Vertrautheit des Schutzsuchenden mit den Lehraussagen einer Religionsgemeinschaft ist ein Indiz für die identitätsprägende Bedeutung eines Übertritts zu dieser Religion (BVerfG, Beschluss vom 03.04.2020, a.a.O., Rn. 38).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    Die religiöse Identität als innere Tatsache lässt sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf seine innere Einstellung feststellen (BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 28 ff. [im Anschluss an EuGH, Urteil vom 05.09.2012 - C-71/11 und C-99/11 - juris).

    Dass die religiöse Praxis zur Wahrung der religiösen Identität besonders wichtig ist, setzt nicht voraus, dass der Betroffene innerlich zerbrechen oder jedenfalls schweren seelischen Schaden nehmen würde, wenn er auf eine entsprechende Praktizierung seines Glaubens verzichten müsste (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013, a.a.O., Rn. 30).

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    Die religiöse Identität als innere Tatsache lässt sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf seine innere Einstellung feststellen (BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 28 ff. [im Anschluss an EuGH, Urteil vom 05.09.2012 - C-71/11 und C-99/11 - juris).

    Aus diesen Dokumenten, die zur Überzeugung des Gerichts keine bloßen Gefälligkeitsbescheinigungen darstellen (vgl. dazu, dass das Gericht nicht an die Beurteilung des Amtsträgers einer christlichen Kirche gebunden ist, der Taufe des Betroffenen liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zugrunde: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015, a.a.O., Rn. 9 und nunmehr BVerfG, Beschl. v. 03.04.2020, a.a.O., Rn. 30), geht glaubhaft ein äußerer Vollzug der Konversion hervor.

  • EuGH, 04.10.2018 - C-56/17

    Fathi

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    Neben der individuellen Lage und den persönlichen Umständen des Antragstellers sind u. a. seine religiösen Überzeugungen und die Umstände ihres Erwerbs, die Art und Weise, in der er seinen Glauben versteht und lebt, sein Verhältnis zu den doktrinären, rituellen oder regulatorischen Aspekten der Religion, der er nach eigenen Angaben angehört bzw. den Rücken kehren will, seine etwaige Rolle bei der Vermittlung seines Glaubens oder auch ein Zusammenspiel von religiösen Faktoren und identitätsstiftenden, ethnischen oder geschlechtsspezifischen Faktoren zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-56/17 [Fathi] - juris Rn. 88; BVerfG, Beschluss vom 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15 - juris Rn. 35).

    Es ist hierbei nicht erforderlich, dass Verfolgungshandlungen stets jeden einzelnen Aspekt des Religionsbegriffs beeinträchtigen (vgl. für forum internum und forum externum: EuGH, Urteil vom 04.10.2018, a.a.O., Rn. 83).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    Die religiöse Identität als innere Tatsache lässt sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf seine innere Einstellung feststellen (BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 28 ff. [im Anschluss an EuGH, Urteil vom 05.09.2012 - C-71/11 und C-99/11 - juris).
  • BVerwG, 23.04.2008 - 10 B 106.07

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Folgeantrag, Nachfluchtgründe,

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    Mit § 28 Abs. 2 AsylG hat der Gesetzgeber von der den Mitgliedstaaten in Art. 5 Abs. 3 RL 2011/95/EU eingeräumten Regelungsmöglichkeit Gebrauch gemacht (BVerwG, Beschluss vom 23.04.2008 - 10 B 106.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14

    Berücksichtigung von Nachfluchtgründen im Asylfolgeverfahren; Widerlegung der

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    Seine Persönlichkeit und Motive für seine erstmalig aufgenommenen oder intensivierten Aktivitäten sind vor dem Hintergrund seines bisherigen Vorbringens und seines Vorfluchtschicksals einer Gesamtwürdigung zu unterziehen (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2014 - 10 B 5.14 - juris Rn. 5 und 6).
  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 8 K 20.30484

    Flüchtlingseigenschaft, Asylverfahren, Abschiebungsandrohung, Nachfluchtgrund,

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    In einem Fall des Glaubenswechsels aufgrund einer tiefen, inneren Glaubensüberzeugung ist ein bloßes asyltaktisches und somit missbräuchliches Verhalten des Antragstellers nämlich ausgeschlossen (Hessischer VGH, Urteil vom 18.09.2008 - 8 UE 858.06.A - juris; VG Würzburg, Urteil vom 07.12.2020 - W 8 K 20.30484 - juris Rn. 18; Bergmann, in: Dienelt/Bergmann, 13. Aufl. 2020, AsylG § 28 Rn. 17).
  • VG Würzburg, 08.07.2019 - W 8 K 19.30704

    Asylfolgeantrag aufgrund von Konversion von Iranerin zum Christentum

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    Gerade bei sich fließend entwickelnden dauerhaften Sachverhalten wie einer Religionskonversion ist indessen maßgeblich auf die Taufe abzustellen, da hiermit die Lösung von der bisherigen Religion nach außen manifestiert und verfestigt wird, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Betreffende sich nachhaltig und auf Dauer sowie erkennbar ernstlich vom früheren Glauben abgewandt hat (VG Würzburg, Urteil vom 08.07.2019 - W 8 K 19.30704 - juris Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Freiburg, 22.02.2021 - A 6 K 2551/18
    Da das Bundesamt auf den Folgeantrag hin ein weiteres Asylverfahren durchgeführt und in der Sache entschieden hat, ist die erhobene Verpflichtungsklage und nicht etwa nur eine Anfechtungsklage statthaft (vgl. demgegenüber im Fall der Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens: BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG Chemnitz, 03.08.2022 - 6 K 1510/18

    Pakistan: Flüchtlingseigenschaft für Christen bei entsprechender Vorverfolgung

    Das Verwaltungsgericht Freiburg stellte nach Auswertung verschiedener Erkenntnismittel mit Urteil vom 22.02.2021 (Az. A 6 K 2551/18, juris Rn. 33) fest, ein erhöhtes Risiko bestehe für Christen, die missionieren und für Personen, die vom Islam zum Christentum konvertieren.
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