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   VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05   

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VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05 (https://dejure.org/2006,7313)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.03.2006 - 1 K 1844/05 (https://dejure.org/2006,7313)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. März 2006 - 1 K 1844/05 (https://dejure.org/2006,7313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; Voraussetzungen für das Vorliegen einer gesetzwidrigen Wahlbeeinflussung; Ungültigkeit der Wahl aufgrund der Nichtteilnahme des Vorsitzenden an der Sitzung des Wahlausschusses; Anforderungen an die Form der Bekanntmachung des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 271 (Ls.)
  • DÖV 2007, 174
  • DÖV 2007, 174 NVwZ-RR 2007, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1981 - 1 S 400/81

    Kommunalwahl; Begriff des Bewerbers; fehlerhafte Bekanntmachung; abwertende

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Zu beachten ist ferner, dass die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung in der - abschließenden - Aufzählung der möglichen Wahlanfechtungsgründe wegen Verletzung wesentlicher Vorschriften über die Wahlvorbereitung, die Wahlhandlung oder die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KomWG) keine Erwähnung finden, weshalb die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses nach § 28 KomWG und § 44 KomWO nicht zu den wesentlichen Verfahrensvorschriften im Sinne dieser Bestimmung gehört (VGH Bad-Württ., Urt. v. 28.06.1976 - I 369/76 -, EKBW KomWG § 32 E 28; Urt. v. 24.08.1981 - 1 S 400/81 -, EKBW KomWG § 31 E 12).

    Im Übrigen zählen die Bestimmungen über die Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht zu den wesentlichen Verfahrensvorschriften i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KomWG (Kunze/Merk/Quecke, a.a.O., § 32 Rn. 104; zur öffentlichen Bekanntgabe i.S.d. § 44 KomWO ferner VGH Bad-Württ., Urt. v. 24.08.1981 - 1 S 400/81 -, EKBW KomWG § 31 E 12, Urt. v. 28.06.1976 - I 369/76 -, EKBW KomWG § 32 E 28), deren Missachtung die Ungültigkeit der Wahl zur Folge hat.

    Dieser Aushang wurde auch der Bestimmung des § 21 Abs. 3 S. 2 KomWO entsprechend an der inneren Eingangstür des Rathauses W. angebracht; eine weitergehende Form der Bekanntmachung, etwa im Amtsblatt der Gemeinde, ist entgegen der Auffassung des Klägers rechtlich nicht vorgeschrieben (so ausdrücklich: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.08.1981, 1 S 400/81, EKBW § 31 KomWG E 12, S. 5).

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Neuwahl zu den wesentlichen Vorschriften über Wahlvorbereitung und Wahlhandlung zählen, denn die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses nach § 28 KomWG, § 44 KomWO gehören beispielsweise nicht dazu (VGH Bad-Württ., Urt. v. 28.06.1976, I 369/76, EKBW KomWG § 32 E 28; Urt. v. 24.08.1981, 1 S 400/81, EKBW KomWG § 31 E 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 5 S 1719/85

    Problem der Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern bei der Abstimmung über

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Im Verhinderungsfall, der auch eintritt, wenn J. S. wegen nur vermeintlicher Befangenheit freiwillig von der Sitzung fernbleibt (vgl. zu § 18 GemO: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.1986 - 5 S 1719/85 -, DÖV 1987, 448; Stühler, BWGZ 2000, 258 [260]), wird er also durch S. B. vertreten.

    Nach den allgemeinen Grundsätzen ist es aber unerheblich, dass J. S. am Wahlsonntag des 31.07.2005 sein Amt als Wahlausschussvorsitzender nicht wahrnahm, weil die freiwillige Abwesenheit in der irrigen Meinung, befangen zu sein, nicht bereits zur fehlerhaften Zusammensetzung des Wahlausschusses führt (vgl. zu § 18 GemO, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.1986 - 5 S 1719/85 -, DÖV 1987, 448; Stühler, BWGZ 2000, 258 [260]).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00

    Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Der Wahlausschuss ist - entgegen der Auffassung des Klägers - nämlich nicht nur berechtigt, sondern im Hinblick auf die Bindung des Wahlausschusses als besonderes Verwaltungsorgan der Gemeinde an das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG auch verpflichtet, einen verfahrensfehlerhaften und deshalb objektiv rechtswidrigen Beschluss (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 24.06.2002 - 1 S 896/00 -, VBlBW 2003, 119) unverzüglich durch erneute ordnungsgemäße Beschlussfassung zu beseitigen.

    Schließlich könnte der Kläger auch eine Verletzung der Bestimmungen über die Ladung zur Sitzung nicht mehr geltend machen, nachdem tatsächlich alle Mitglieder des Wahlausschusses zur Sitzung vom 05.08.2005 erschienen sind und - wie die mündliche Verhandlung vor der Kammer ergab - rügelos an der Sitzung teilgenommen haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 24.06.2002 - 1 S 896/00 -, VBlBW 2003, 119; Urt. vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1989 - 1 S 5/88

    Widerruf von Äußerungen im Gemeinderat/Abgrenzung Tatsachenbehauptung -

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Im Übrigen hatte der Kläger in der Gemeinderatssitzung am 12.07.2005 ausweislich der hierzu gefertigten Niederschrift (zu deren Beweiskraft vgl. § 38 Abs. 1 S. 1 GemO und VGH Bad.-Württ., Urt. vom 09.10.1989 - 1 S 5/88 -, NJW 1990, 1808; Ade, GemO-Ktr., § 38 Anm. 1) auf eine entsprechende Frage geäußert: "Derzeit liegt keine Entscheidung vor", obwohl das Landratsamt .

    Die Aussagen der Beteiligten und Zeugen in der mündlichen Verhandlung haben die Beweiskraft der Niederschrift (zur widerleglichen Vermutung der Richtigkeit einer gemeinderätlichen Niederschrift vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 09.10.1989 - 1 S 5/88 -, NJW 1990, 1808), nach der eine entsprechende Feststellung getroffen wurde, nicht erschüttert, sondern vielmehr belegt, dass der Wahlausschuss - konkludent ohne Widerspruch - das Wahlergebnis vom 31.07.2005 festgestellt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 2266/91

    Unzulässige Wahlbeeinflussung

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Zwar ist das Amtsblatt als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde dem Gebot parteipolitischer Neutralität verpflichtet (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1992 - 1 S 2266/91 -, VBlBW 1992, 423 = EKBW § 32 KomWG E 39).

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall deutlich von der Bürgermeisterwahl in K., über deren Gültigkeit der VGH Bad.-Württ. in seinem Urteil vom 17.02.1992 - 1 S 226/91 - (VBlBW 1992, 423 = NVwZ 1992, 504) entschieden hat; denn dort hatte der stellvertretende Bürgermeister in dieser Funktion auf der Titelseite des Amtsblattes, also nicht im bloßen Anzeigenteil, einen Wahlaufruf mit seiner Amtsbezeichnung unterschrieben.

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Der VGH Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 27.01.1997 (- 1 S 1741/96 -, EKBW, KomWG § 32 E 41; zuvor bereits Urt. vom 17.03.1959 - 4 F 178/58 -, EKBW, KomWG § 32 E 3 = BWVBl 1959, 173; ferner z.B. OVG Thüringen, Urt. vom 20.06.1996 - 2 KO 229/96 -, LKV 1997, 261) hierzu ausgeführt:.

    Hierzu genügt es nicht, dass lediglich eine nur theoretische Möglichkeit besteht, erforderlich ist vielmehr eine konkrete und nach der Lebenserfahrung nicht ganz fern liegende Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.02.1964 - III 405/61 -, ESVGH 14, 11 = EKBW § 32 KomWG E 4; OVG Thüringen, Urt. vom 20.06.1996 - 2 KO 229/96 -, LKV 1997, 261).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1964 - III 405/61
    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Hierzu genügt es nicht, dass lediglich eine nur theoretische Möglichkeit besteht, erforderlich ist vielmehr eine konkrete und nach der Lebenserfahrung nicht ganz fern liegende Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.02.1964 - III 405/61 -, ESVGH 14, 11 = EKBW § 32 KomWG E 4; OVG Thüringen, Urt. vom 20.06.1996 - 2 KO 229/96 -, LKV 1997, 261).

    Als wesentlich sind Vorschriften anzusehen, die entweder die tragenden Grundsätze des Wahlrechts, nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche und geheime Wahl sowie die Öffentlichkeit des Verfahrens sichern, oder die korrekten wahlrechtlichen Entscheidungen sowie die richtige Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses gewährleisten sollen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.02.1964, III 405/61, ESVGH 14, 11 = EKBW § 32 KomWG E 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1988 - 1 S 1036/87

    Ausschußbesetzung im Gemeinderat

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Denn der Wahlausschuss ist ein besonderer beschließender Ausschuss des Gemeinderates, in dem nicht stimmberechtigte Gemeinderäte grundsätzlich ein Recht zur Anwesenheit haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -) und - im Rahmen der Geschäftsordnung oder weitergehend bei konkret vorliegendem Einverständnis des Gremiums - auch zur Sache sprechen dürfen (vgl. OVG NRW, Urt. vom 30.03.2004 - 15 A 2360/02 -, NVwZ-RR 2004, 674 zur Geschäftsordnung).
  • VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96

    Feststellung der Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; Verstoß gegen die

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Fortwirkende Wahlanfechtungsgründe zur Wahl vom 31.07.2005, die der Kläger geltend macht (hierzu: SächsVfGH, Beschl. vom 24.01.1997, NVwZ-RR 1998, 124), liegen aufgrund des vorstehend Ausgeführten nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2004 - 15 A 2360/02

    Gemeinderäte in NRW dürfen die Rechte ihrer fraktionslosen Mitglieder stärken

    Auszug aus VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
    Denn der Wahlausschuss ist ein besonderer beschließender Ausschuss des Gemeinderates, in dem nicht stimmberechtigte Gemeinderäte grundsätzlich ein Recht zur Anwesenheit haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -) und - im Rahmen der Geschäftsordnung oder weitergehend bei konkret vorliegendem Einverständnis des Gremiums - auch zur Sache sprechen dürfen (vgl. OVG NRW, Urt. vom 30.03.2004 - 15 A 2360/02 -, NVwZ-RR 2004, 674 zur Geschäftsordnung).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 226/91

    Mehrdeutige Aussage eines Amtsträgers als Wahlbeeinflussung

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 1 S 1741/96

    Kommunalwahl: Wahlbeeinflussung durch Gestaltung der Stimmzettel; Ursächlichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96

    Meinungsäußerung von Ratsmitgliedern und Amtsleitern im Bürgermeisterwahlkampf

  • VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Leserbrief

    Amtsträger unterliegen im Wahlkampf daher einer Neutralitätspflicht (vgl. zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - Urt. v. 2.12.1985 - 1 S 2428/85 -, VBlBW 1986, 310; VG Freiburg. Urt. v. 22.3.2006 - 1 K 1844/05 -).

    Ebenso wenig darf er durch seinen Einsatz in Widerstreit zu seinen jeweiligen Amtspflichten geraten, wobei jedoch noch nicht pflichtwidrig handelt, wer als einzelnes Mitglied von Gemeinderat oder Wahlausschuss für oder gegen einen Bewerber Partei ergreift (vgl. dazu Kunze/Merk/Quecke, Kommunalwahlrecht BW, § 32 Rn. 81; VG Freiburg. Urt. v. 22.3.2006 - 1 K 1844/05 -).

    Wenn man alle Bürger, die ein Ehrenamt ausüben, von vorneherein von Äußerungen im Rahmen des Wahlkampfs ausschlösse, würden diese in ihrer freien Meinungsäußerung unverhältnismäßig beeinträchtigt (VG Freiburg. Urt. v. 22.3.2006 - 1 K 1844/05 -).

  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.03.1992, a.a.O.; vgl. auch VG Freiburg, Urteil vom 22.03.2006 - 1 K 1844/05 -, juris).
  • VG Meiningen, 11.08.2009 - 2 K 221/09

    Kommunalwahlrecht; Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf; Kommunalwahl;

    So auch VG Freiburg/Breisgau mit Urteil vom 22.03.2006 (- Az.: 1 K 1844/05 - NVwZ-RR 2007, 271 [Leitsatz] und juris).

    Wichtig und entscheidend ist vielmehr, dass eine Trennung von amtlicher Eigenschaft und persönlicher Meinungsäußerung stattfindet und derjenige, der einen Wahlaufruf unterzeichnet, nicht seine Funktion als Amtsträger missbraucht, und versucht, hierdurch Einfluss auf die Wählerentscheidung auszuüben, oder zu seinen jeweiligen Amtspflichten in Widerstreit tritt (VG Freiburg/Breisgau, U. v. 22.03.2006 - Az.: 1 K 1844/05, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 21.06.2007 - 6 K 578/07

    Voraussetzungen für eine Anfechtung der Bürgermeisterwahl; Feststellung der

    Ein (unzutreffender) Vorwurf stellt indes dann keine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung dar, wenn der Kandidat in der Bewerbervorstellung Gelegenheit hat, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen (so schon VG Freiburg, Urt. vom 22.03.2006 - 1 K 1844/05 - ).
  • VG Karlsruhe, 22.01.2007 - 3 K 2701/06

    Ungültigerklärung der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe;

    Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses nach § 21 Abs. 4 KomWO stellt wie die Niederschrift über eine Gemeinderatssitzung eine öffentliche Urkunde dar, der die in §§ 415, 417 und 418 ZPO genannte erhöhte Beweiskraft zukommt (vgl. für Niederschrift nach § 38 GemO: VGH Bad.-Württ., Urt. vom 09.10.1989 - 1 S 5/88 -, NJW 1990, 1808; vgl. auch VG Freiburg, Urteil vom 22.03.2006 - 1 K 1844/05 - ).
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