Rechtsprechung
   VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41538
VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18 (https://dejure.org/2018,41538)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.11.2018 - 4 K 6442/18 (https://dejure.org/2018,41538)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. November 2018 - 4 K 6442/18 (https://dejure.org/2018,41538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 S 1 VwVfG, § 46 Abs 1 AufenthG 2004
    Maßnahmen zur Förderung der Ausreise; Überstellung im Dublin-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 35 S. 1; AufenthG § 46 Abs. 1
    Verwaltungsakt; Überstellung; Bereithalteverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2018 - 13 ME 442/17

    Anzeigepflicht; Aufenthaltsverpflichtung; Ausreise; Förderung der Ausreise;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18
    Erforderlich wäre jedenfalls ein sinnvoller Bezug der Maßnahme zum Verfahrenszweck, da sie nicht in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen darf (OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 22.01.2018 -13 ME 442/17 -, juris Rn. 5).

    Dass eine zeitlich eng begrenzte Bereithalteverpflichtung nur unter den strengeren Voraussetzungen der Anordnung von Abschiebehaft erlassen werden könne, trifft wohl allerdings nicht ohne weiteres zu (in diese Richtung möglicherweise Nds. OVG, Beschl. v. 22.01.2018 - 13 ME 442/17 -, juris Rn. 6).

    Eine solche könnte zwar grundsätzlich ein milderes Mittel sein, das aber in Überstellungs- bzw. Abschiebungsfällen nicht gleich geeignet erscheint (a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 22.01.2018 -13 ME 442/17 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2006 - 2 S 946/06

    Altenpflege; Ausgleichsbetrag; öffentliche Abgabe

    Auszug aus VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18
    Bei sachdienlicher Auslegung richtet sich der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.02.1979 - XI 4241/78 -, juris; Beschl. v. 31.05.2006 - 2 S 946/06 -, NVwZ-RR 2006, 816 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 80 Rn. 130 und 181, m.w.N.; Möller, in: Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 46 AufenthG, Rn. 28; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, 34. EGL 2018, § 80 Rn. 356, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18
    Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob ein behördlicher Akt als Verwaltungsakt qualifiziert werden kann, ist der objektive Erklärungswert (vgl. §§ 157, 133 BGB analog), wobei Unklarheiten zulasten der Behörde gehen (BVerwG, Urt. v. 17.08.1995 - 1 C 15.94 -, juris Rn. 17; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 35 Rn. 54; Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 35 Rn. 9).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18
    Maßgeblich ist, ob der Akt sich nach objektiver Betrachtung als verbindliche, auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtete Regelung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, juris Rn. 13; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 35 Rn. 56, m.w.N.).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18
    Dabei ist eine Regelung immer erst dann anzunehmen, wenn die Maßnahme der Behörde auch ihrem objektiven Gehalt nach darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, und Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urt. v. 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, juris Rn. 24, m.w.N.; OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 21.03.2012 - 3 L 341/11 -, NVwZ-RR 2012, 720).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 341/11

    Präventive polizeiliche Hinweise - Gefährderansprache

    Auszug aus VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18
    Dabei ist eine Regelung immer erst dann anzunehmen, wenn die Maßnahme der Behörde auch ihrem objektiven Gehalt nach darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, und Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urt. v. 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, juris Rn. 24, m.w.N.; OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 21.03.2012 - 3 L 341/11 -, NVwZ-RR 2012, 720).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12

    Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft

    Auszug aus VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18
    Erforderlich wäre jedenfalls ein sinnvoller Bezug der Maßnahme zum Verfahrenszweck, da sie nicht in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen darf (OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 22.01.2018 -13 ME 442/17 -, juris Rn. 5).
  • VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung betreffend die räumliche

    Eine grundsätzliche Anwendbarkeit des § 46 Abs. 1 AufenthG auf eine Verpflichtung, sich zu bestimmten Zeiten in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten, um die persönliche Erreichbarkeit zu gewährleisten, ist nach einer anderen in der Rechtsprechung vertretenen und von der Kammer geteilten Rechtsauffassung nach Sinn und Zweck im Lichte der Gesetzgebungsgeschichte anzunehmen und weder nach der Normsystematik noch durch höherrangiges Recht ausgeschlossen (so mit sehr ausführlicher Begründung VG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2018 - 7 E 4941/18 -, Rn. 7 - 26, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 B 39/18 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 22. November 2018 - 4 K 6442/18 -, Rn. 11, juris mit der Begründung, eine bloße Meldeauflage erscheine in Überstellungs- bzw. Abschiebungsfällen nicht gleich geeignet).
  • VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18

    Verlängerung der Überstellungsfrist gemäß Art. 29 Abs. 2 S. 2 EUV 604/2013 -

    Die Obliegenheit des Antragstellers, sich zu den angegebenen Zeiten für eine Überstellung bereitzuhalten, ist auch nicht dadurch entfallen, dass die Kammer mit - nach Einstellung des Beschwerdeverfahrens durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ( 12 S 2915/18) unwirksam gewordenen - Beschluss vom 22.11.2018 (4 K 6442/18) die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Bereithalteanordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 09.11.2018 angeordnet hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht