Rechtsprechung
   VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8775
VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09 (https://dejure.org/2009,8775)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.12.2009 - 4 K 2089/09 (https://dejure.org/2009,8775)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 4 K 2089/09 (https://dejure.org/2009,8775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Schutz anderer baulicher Anlagen als das geplante Bauvorhaben vor Standsicherheitsbeeinträchtigungen durch die BauO BW; Beeinträchtigung eines benachbarten Baudenkmals durch Bauvorhaben beurteilt sich nach DSchG BW; Abgrenzung Hausgruppe - Doppelhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz vor Standsicherheitsbeeinträchtigungen auf dem geplanten Baugrundstück selbst und hinsichtlich anderer Anlagen auf dem Nachbargrundstück i.R.d. Bauausführung durch die Bauordnung (BauO); Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG durch die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarschutz gegen Hausgruppe; unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen Baugenehmigung auf Nachbargrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Standsicherheitsschutz nur für geplante bauliche Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 506 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die genehmigten Baumaßnahmen die Denkmaleigenschaft des Anwesens des Antragstellers seinerseits erheblich beeinträchtigten und den Antragsteller so in seinem Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzten ( so - entgegen der bis dahin überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte - BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, NVwZ 2009, 1231 ).

    Durch die Anerkennung einer (solchen) subjektiven Rechtsposition des Eigentümers eines Kulturdenkmals werden die Grundlagen und Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit materiell-rechtlich nicht verändert ( BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, a.a.O. ).

    All diese denkmalschutzwürdigen baulichen Konstruktionen werden - nach den oben zitierten Stellungnahmen - durch den Abriss des aus dem 19. Jahrhundert stammenden, baugeschichtlich weitestgehend wertlosen Anbaus auf dem Baugrundstück (Z. Straße ...) und den genehmigten Neubau dort ganz offensichtlich nicht tangiert und damit nicht ( im Sinne des Urteils des BVerwG", vom 21.04.2009, a.a.O. ) erheblich beeinträchtigt.

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Zum Begriff des Doppelhauses hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24.02.2000 ( NVwZ 2000, 1055 ) entschieden: Der Begriff des Doppelhauses gewinnt seine planungsrechtliche Bedeutung dadurch, dass die bauliche Anlage auf zwei Nachbargrundstücken errichtet wird.

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls ( BVerwG, Urteil vom 24.02.2000, a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88

    Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern -

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat ... (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße ...) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße ...), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat ... (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße ...) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße ...), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat ... (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße ...) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße ...), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat ... (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße ...) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße ...), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    In materiell-rechtlicher Hinsicht ist von Bedeutung, dass es sich bei dem Gebäude des Antragstellers allenfalls um ein einfaches, nicht um ein besonderes (eingetragenes) Kulturdenkmal im Sinne der §§ 12 DSchG handelt ( siehe Stellungnahme des Landesdenkmalamts "Entwurf zur Liste der Kulturdenkmale", AS 43 der Bauakten ), dem kein Umgebungsschutz nach § 15 Abs. 3 DSchG zugute kommt ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.09.2007 - 3 S 882/06 -, und vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -, BRS 54, Nr. 115 ) und das insoweit durch Vorhaben auf dem Nachbargrundstück selbst nicht beeinträchtigt werden kann.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 B 107.98

    Baugenehmigung; Regelungsgehalt; Nachbarschutz; private Rechte Dritter

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Allein daraus, dass die Verfassung das Eigentum gewährleistet, folgt nicht, eine Baugenehmigung müsse sich auf alle - auch privatrechtlichen - Aspekte der Rechtmäßigkeit des genehmigten Vorhabens, insbesondere im Nachbarschaftsverhältnis, erstrecken und müsse auf die Klage des Inhabers eines insoweit nicht beachteten Rechts aufgehoben werden ( BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998, NVwZ 1999, 413 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 8 S 3190/96

    Baugenehmigung: Gefährdung der Standfestigkeit des Nachbargrundstückes durch ein

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Soweit sich aus der allgemeinen Regelung in § 3 Abs. 1 LBO auch nach neuem Recht die Forderung ergibt, dass durch bauliche Anlagen die Standsicherheit auf dem Nachbargrundstück nicht gefährdet wird, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nur die Bauausführung angesprochen und wird dadurch keine Verpflichtung der Baurechtsbehörde begründet, die Einhaltung dieser Forderung bereits im Baugenehmigungs- oder im Kenntnisgabeverfahren sicherzustellen ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.06.2007 - 3 S 933/07 - und vom 19.12.1996 - 8 S 3190/96 -, BRS 59, Nr. 107; Beschlüsse der Kammer vom 13.11.2006 - 4 K 1843/06 - und vom 29.09.2006 - 4 K 1618/06 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 1 S 534/91

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Gebäudes als Kulturdenkmal

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    In materiell-rechtlicher Hinsicht ist von Bedeutung, dass es sich bei dem Gebäude des Antragstellers allenfalls um ein einfaches, nicht um ein besonderes (eingetragenes) Kulturdenkmal im Sinne der §§ 12 DSchG handelt ( siehe Stellungnahme des Landesdenkmalamts "Entwurf zur Liste der Kulturdenkmale", AS 43 der Bauakten ), dem kein Umgebungsschutz nach § 15 Abs. 3 DSchG zugute kommt ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.09.2007 - 3 S 882/06 -, und vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -, BRS 54, Nr. 115 ) und das insoweit durch Vorhaben auf dem Nachbargrundstück selbst nicht beeinträchtigt werden kann.
  • VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit

    Ob eine Beeinträchtigung eines denkmalrechtlich geschützten Objekts vorliegt, beurteilt sich nach Landesrecht (BVerwG, Beschl. v. 14.06.2012 - 4 B 22.12 -, Rn. 2, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.12.2009 - 4 K 2089/09 -, Rn. 4, juris).

    Wie schon bislang der Baukörper der früheren Schule hält auch der neu geplante westliche Anbau des Vorhabens zu den mittelalterlichen Gebäuden, bedingt durch die dazwischenliegenden öffentlichen Straßen (... und ...), einen Abstand von 11 m bis 15 m. Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, dessen Sachverstand ein hoher Stellenwert zukommt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, Rn. 24, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.12.2009, a.a.O.), hat bereits in seiner Stellungnahme vom 19.09.2016 ausgeführt, dass grundsätzlich neue Baukörper u.a. südwestlich möglich sind.

  • VG Freiburg, 08.08.2022 - 8 K 2007/22

    Anspruch des Denkmaleigentümers auf Einschreiten gegen einen Neubau innerhalb

    Ob eine solche erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, beurteilt sich allein nach dem materiellen Denkmalschutzrecht (BVerwG, Beschluss vom 14.06.2012 - 4 B 22.12 - juris, Rn. 2; VG Freiburg, Beschluss vom 22.12.2009 - 4 K 2089/09 - juris, Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht