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   VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11   

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VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11 (https://dejure.org/2012,8611)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - 4 K 1481/11 (https://dejure.org/2012,8611)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 4 K 1481/11 (https://dejure.org/2012,8611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule durch den Träger der Jugendhilfe als Leistung der Eingliederungshilfe; Gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum bei der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit und Geeignetheit einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe; Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule; Beurteilungsspielraum; Selbstbeschaffung; Systemversagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingliederungshilfe - Privatschulbesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule im Rahmen der Eingliederungshilfe

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Stuttgart, 26.07.2011 - 7 K 4112/09

    Frage der Übernahme der Schulkosten für Privatschule wegen seelischer Behinderung

    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
    Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung und damit grundsätzlich auch die Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule durch den Träger der Jugendhilfe ( vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2011 - 7 K 4112/09 - , juris; VG Freiburg, Urteil vom 27.01.2011 - 4 K 1318/10 - VG Schlesw.-Holst., Urteil vom 22.08.2007 - 15 A 230/06 -, juris; Vondung, in: Kunkel, Sozialgesetzbuch VIII, 4. Aufl. 2011, § 35a RdNr. 56 m.w.N.; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43/10 -, juris ).

    Wird eine Hilfe, ohne dass sie der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bewilligt hat, selbst beschafft, kann eine Übernahme der Aufwendungen grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen eines "Systemversagens", wie sie in § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII im Einzelnen bestimmt sind, beansprucht werden ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43/10 -, JAmt 2011, 274 ; VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2011, a.a.O.; VG Freiburg, Urteil vom 23.10.2009 - 4 K 1535/07 - ).

    Das Recht, vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Übernahme von Aufwendungen für selbst beschaffte Leistungen zu verlangen, kann daher nur in Ausnahmefällen gegeben sein ( VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2011, a.a.O., m.w.N. ).

  • BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme,

    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
    Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung und damit grundsätzlich auch die Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule durch den Träger der Jugendhilfe ( vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2011 - 7 K 4112/09 - , juris; VG Freiburg, Urteil vom 27.01.2011 - 4 K 1318/10 - VG Schlesw.-Holst., Urteil vom 22.08.2007 - 15 A 230/06 -, juris; Vondung, in: Kunkel, Sozialgesetzbuch VIII, 4. Aufl. 2011, § 35a RdNr. 56 m.w.N.; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43/10 -, juris ).

    Wird eine Hilfe, ohne dass sie der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bewilligt hat, selbst beschafft, kann eine Übernahme der Aufwendungen grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen eines "Systemversagens", wie sie in § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII im Einzelnen bestimmt sind, beansprucht werden ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43/10 -, JAmt 2011, 274 ; VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2011, a.a.O.; VG Freiburg, Urteil vom 23.10.2009 - 4 K 1535/07 - ).

  • VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08

    Eingliederungshilfe für Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
    Mit dieser Argumentation des Klägers und seiner Eltern lässt sich jedoch nicht begründen, dass nur der Besuch dieser Schule sich positiv auf die Entwicklung des Klägers hat auswirken können und dass das die einzig geeignete Maßnahme dargestellt habe, ihm eine angemessene Schulausbildung zu ermöglichen ( vgl. hierzu Hess. VGH, Urteil vom 20.08.2009, NVwZ-RR 2010, 59 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 12 S 2823/08

    Am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person kann

    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
    20 Bei der Einschätzung der Art der nach § 35a SGB VIII zu bewilligenden Hilfeleistung, also der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme, steht dem Jugendhilfeträger ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu ( BVerwG, Urteil vom 24.06.1999, NVwZ 2000, 325; Bayer. VGH, Beschluss vom 02.08.2011 - 12 CE 11.1180 -, juris, m.w.N.; Wiesner, in ders.: SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a RdNr. 31, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 09.11.2010 - 4 K 2046/10 - m.w.N.; soweit der VGH Bad.-Württ. in den Urteilen vom 17.03.2011, NVwZ-RR 2011, 770, und vom 08.11.2001, NVwZ-RR 2002, 581, - auch insoweit ersichtlich alleinstehend - hinsichtlich der Notwendigkeit und Geeignetheit jugendhilferechtlicher Maßnahmen eine volle gerichtliche Überprüfung bejaht hat, betraf das die Fälle der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, nicht die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99

    Richterliche Nachprüfbarkeit: Ungeeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme

    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
    20 Bei der Einschätzung der Art der nach § 35a SGB VIII zu bewilligenden Hilfeleistung, also der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme, steht dem Jugendhilfeträger ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu ( BVerwG, Urteil vom 24.06.1999, NVwZ 2000, 325; Bayer. VGH, Beschluss vom 02.08.2011 - 12 CE 11.1180 -, juris, m.w.N.; Wiesner, in ders.: SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a RdNr. 31, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 09.11.2010 - 4 K 2046/10 - m.w.N.; soweit der VGH Bad.-Württ. in den Urteilen vom 17.03.2011, NVwZ-RR 2011, 770, und vom 08.11.2001, NVwZ-RR 2002, 581, - auch insoweit ersichtlich alleinstehend - hinsichtlich der Notwendigkeit und Geeignetheit jugendhilferechtlicher Maßnahmen eine volle gerichtliche Überprüfung bejaht hat, betraf das die Fälle der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, nicht die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ).
  • VG Schleswig, 22.08.2007 - 15 A 230/06
    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
    Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung und damit grundsätzlich auch die Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule durch den Träger der Jugendhilfe ( vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2011 - 7 K 4112/09 - , juris; VG Freiburg, Urteil vom 27.01.2011 - 4 K 1318/10 - VG Schlesw.-Holst., Urteil vom 22.08.2007 - 15 A 230/06 -, juris; Vondung, in: Kunkel, Sozialgesetzbuch VIII, 4. Aufl. 2011, § 35a RdNr. 56 m.w.N.; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43/10 -, juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - 12 A 2195/10

    Empfehlung der Fortsetzung einer ergänzenden außerschulischen Förderung und eine

    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
    Die Kosten der Beschulung an einer Privatschule sind vom Jugendhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII nur dann zu übernehmen, wenn dem Hilfesuchenden eine adäquate Förderung - das heißt die zur Bekämpfung auch der seelischen Behinderung erforderliche und geeignete Hilfe - nur an der besagten Privatschule in zumutbarer Weise zuteil wird und das öffentliche Schulsystem nichts Vergleichbares bietet ( OVG NW, Beschluss vom 05.05.2011 - 12 A 2195/10 -, juris ).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 4 ME 184/08

    Berücksichtigung einer fachärztlichen Stellungnahme i.R.d. § 35a Sozialgesetzbuch

    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
    Allerdings darf der Jugendhilfeträger auch insoweit den Rat und Sachverstand von Ärzten und Psychotherapeuten, bei denen das Kind bzw. der Jugendliche in Behandlung ist, nicht außer Acht lassen ( Nieders. OVG, Beschluss vom 11.06.2008, FEVS 60, 28 ).
  • VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180

    Jugendhilferecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; geeignete

    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
    20 Bei der Einschätzung der Art der nach § 35a SGB VIII zu bewilligenden Hilfeleistung, also der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme, steht dem Jugendhilfeträger ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu ( BVerwG, Urteil vom 24.06.1999, NVwZ 2000, 325; Bayer. VGH, Beschluss vom 02.08.2011 - 12 CE 11.1180 -, juris, m.w.N.; Wiesner, in ders.: SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a RdNr. 31, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 09.11.2010 - 4 K 2046/10 - m.w.N.; soweit der VGH Bad.-Württ. in den Urteilen vom 17.03.2011, NVwZ-RR 2011, 770, und vom 08.11.2001, NVwZ-RR 2002, 581, - auch insoweit ersichtlich alleinstehend - hinsichtlich der Notwendigkeit und Geeignetheit jugendhilferechtlicher Maßnahmen eine volle gerichtliche Überprüfung bejaht hat, betraf das die Fälle der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, nicht die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ).
  • VG Aachen, 11.06.2013 - 2 K 372/10

    Eingliederungshilfe; Schulbesuch; Aufmerksamkeitssörung; hyperkinetische Störung

    Schließlich verweist die Beklagte auf das Urteil des VG Freiburg vom 23. Februar 2012 - 4 K 1481/11 -.

    Das Urteil des VG Freiburg vom 23. Februar 2012 - 4 K 1481/11 -, juris gibt dem erkennenden Gericht keinen Anlass für eine abweichende Entscheidung.

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