Rechtsprechung
VG Freiburg, 23.03.2011 - 1 K 1864/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Öffentliche Bestellung: Erneute Sachkundeprüfung nach Fristablauf zulässig! (IBR 2011, 495)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 7 LA 79/08
Besitz erheblich über dem Durchschnitt liegender Kenntnisse und Fähigkeiten als …
Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2011 - 1 K 1864/10
§ 36 Abs. 1 Satz 1 GewO lässt jeden Sachkundenachweis zu (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.07.2009 - 7 LA 79/08 -, GewArch 2009, 452 ff.). - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten …
Auszug aus VG Freiburg, 23.03.2011 - 1 K 1864/10
Nur so kann die Verwirklichung des Regelungsziels des § 36 GewO, im Interesse eines reibungslosen Rechtsverkehrs und einer funktionierenden Rechtspflege allen Behörden, Gerichten und privaten Interessenten für komplizierte Sachverhaltsfeststellungen und Prüfungen kompetente und glaubwürdige Fachleute anzubieten, verwirklicht werden (zum Regelungsziel des Gesetzes: BVerfG, Beschl. v. 25.03.1992, BVerfGE 86, 28, 42).
- VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.1186
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
Diesem Regelungsziel trägt die regelmäßige Befristung der öffentlichen Bestellung auf fünf Jahre angemessen Rechnung, indem sie sicherstellt, dass die subjektiven Bestellungsvoraussetzungen (Sachkundenachweis, Fehlen von Eignungsbedenken) nach einem Zeitraum von fünf Jahren einer erneuten Überprüfung unterzogen werden (vgl. VG Freiburg, U.v. 23.3.2011 - 1 K 1864/10 - juris).