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   VG Freiburg, 23.08.2016 - 3 K 2564/16   

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https://dejure.org/2016,26190
VG Freiburg, 23.08.2016 - 3 K 2564/16 (https://dejure.org/2016,26190)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23.08.2016 - 3 K 2564/16 (https://dejure.org/2016,26190)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23. August 2016 - 3 K 2564/16 (https://dejure.org/2016,26190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Einwendungen eines Angehörigen gegen von der Ehegattin des Verstorbenen bestimmte Urnenbeisetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestattungswesen - Feuerbestattung; Erdbestattung; Urnenbeisetzung; Totenfürsorge; Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 8 ME 227/04

    Verpflichtung naher Angehöriger des Verstorbenen zur Organisation seiner

    Auszug aus VG Freiburg, 23.08.2016 - 3 K 2564/16
    Recht und Pflicht der Totenfürsorge sind kein von dem Verstorbenen ererbtes Recht, sondern ein Ausfluss des familienrechtlichen Verhältnisses, das den Verstorbenen bei Lebzeiten mit den Überlebenden verbunden hat, das über den Tod hinaus fortdauert und gegenüber dem toten Familienmitglied Pietät und Pflege seines Andenkens gebietet (vgl. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl. 2010, S. 115; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2004 - 8 ME 227/04 -, NJW 2005, 1067).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

    Auszug aus VG Freiburg, 23.08.2016 - 3 K 2564/16
    Recht und Pflicht der Totenfürsorge sind kein von dem Verstorbenen ererbtes Recht, sondern ein Ausfluss des familienrechtlichen Verhältnisses, das den Verstorbenen bei Lebzeiten mit den Überlebenden verbunden hat, das über den Tod hinaus fortdauert und gegenüber dem toten Familienmitglied Pietät und Pflege seines Andenkens gebietet (vgl. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl. 2010, S. 115; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2004 - 8 ME 227/04 -, NJW 2005, 1067).
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