Rechtsprechung
   VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 338/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6221
VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 338/08 (https://dejure.org/2010,6221)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.02.2010 - 1 K 338/08 (https://dejure.org/2010,6221)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 1 K 338/08 (https://dejure.org/2010,6221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tierschutzbestimmungen bei Rodeoveranstaltungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen des § 3 Nr. 6 Tierschutzgesetz (TierSchG) bei den drei Rodeodisziplinen des Bullenreitens und des Wildpferdreitens mit und ohne Sattel; Möglichkeit des Verbots der Verwendung des sog. Flankengurtes als Auflage einer Erlaubnis bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutz bei Rodeoveranstaltung; rechtswidrige Auflagen zur Verwendung eines Flankengurtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rodeo? Nur ohne Sporen!

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Tierschutz bei Rodeoveranstaltungen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Tierschutz bei Rodeoveranstaltungen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Bullen, Wildpferde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierschutzrechtliche Nebenbestimmungen in Betriebserlaubnis für Rodeo-Veranstaltungen rechtmäßig - VG Trier untersagt jegliche mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundene Zurschaustellung von Pferden und Rindern

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinweis auf Gerichtstermin am 24.02.2010

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage gegen Nebenbestimmungen zu einer Erlaubnis für einen Reit- und Fahrbetrieb

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2007 - 1 S 1221/07

    Rodeo nur unter Einschränkungen erlaubt

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 338/08
    Auf die Beschwerde des Klägers änderte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 12.06.2007 (1 S 1221/07) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg teilweise, stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Nebenbestimmung Nr. 4 im Bescheid des Landratsamtes vom 21.12.2006 wieder her, soweit dort die Durchführung von Nachtrodeos untersagt wird, und wies die Beschwerde im Übrigen kostenpflichtig zurück.

    Die Kammer folgt hierbei der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 12.06.2007 - 1 S 1221/07 - vertretenen Auffassung, dass bei den hier streitigen vier Disziplinen die Tiere (Pferde und Bullen) in ihrem natürlichen oder - wie der Kläger in der mündlichen Verhandlung erläutert hat - antrainierten Abwehrverhalten zur Schau gestellt werden.

  • VG Freiburg, 25.05.2007 - 7 K 1102/07
    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 338/08
    Mit Beschluss vom 25.05.2007 (7 K 1102/07) lehnte das Verwaltungsgericht Freiburg den Antrag des Klägers ab, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die o. g. Nebenbestimmungen Nr. 11. 4. bis Nr. 11. 9. im Bescheid des Landratsamts wiederherzustellen.

    Dem Gericht liegen zwei Hefte Akten des Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (7 K 1733/06 und 7 K 1102/07), ein Heft Akten des Regierungspräsidiums Freiburg, vier Hefte Akten des Landratsamts Emmendingen sowie die vom Kläger eingereichten Anlagen vor.

  • BVerwG, 17.12.2009 - 7 C 4.09

    Tierschutz; Tierzucht; Qual; Qualzucht; Zuchtverbot; Tierrassen; Haubenenten;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 338/08
    Dem würde es widersprechen, es für ein Verbot des Einsatzes des Flankengurtes nach § 11 Abs. 2 a Satz 1 TierSchG ausreichen zu lassen, dass Schmerzen, Leiden oder Schäden lediglich nicht ausgeschlossen werden können (vgl. zur Auslegung von § 11 b TierSchG Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 17.12.2009 - BVerwG 7 C 4.09 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 16.10.2019 - 5 K 6914/17

    Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

    § 11 Abs. 1 TierSchG statuiert so ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt mit der Folge, dass eine Erlaubnis zu erteilen ist, wenn deren Voraussetzungen vorliegen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 24.02.2010 - 1 K 338/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht