Rechtsprechung
   VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16163
VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10 (https://dejure.org/2011,16163)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.02.2011 - 4 K 351/10 (https://dejure.org/2011,16163)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 4 K 351/10 (https://dejure.org/2011,16163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderungen an das Vorliegen eines materiellen Asylantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Angehöriger der Volksgruppe der Roma aus dem Kosovo besitzt keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Vorliegen eines Abschiebungsverbotes hinsichtlich des nicht möglichen Rückgangs in den Kosovo wegen Krankheit; Begründung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 13 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AsylVfG § 67 Abs. 1 Nr. 2
    Asylantrag, Antrag auf Feststellung eines Abschiebungsverbots, Asylgesuch, Wahlrecht, Roma, Kosovo

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10
    Zwar neigt auch die Kammer zu der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertretenen Auffassung ( Urteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - m.w.N.; a. A. allerdings BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 -) , dass bei den Klägern Ziff. 2 bis 6 der Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 EMRK in Form des Schutzes der Achtung ihres Privatlebens nicht bereits deshalb nicht betroffen sei, weil sie sich bislang ausschließlich geduldet und damit ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland aufgehalten haben.

    Eine Aufenthaltsbeendigung kann vielmehr nur dann einen unzulässigen Eingriff in das Privatleben im Verständnis des Art. 8 Abs. 1 EMRK darstellen, wenn der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum Aufnahmestaat verfügt, so dass er aufgrund der Gesamtentwicklung faktisch zu einem Inländer geworden ist ( vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.2010, a.a.O., und Beschluss vom 05.02.2009, NVwZ-RR 2009, 617, jew. m.w.N. ).

    Bei der Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr in den Heimatstaat ist entscheidend auf die Eltern und deren Hilfestellung abzustellen (Grundsatz der familienbezogenen Gesamtbetrachtung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.2010, a.a.O., m.w.N. ).

  • VG Berlin, 01.02.2013 - 4 K 262.10

    Kostenerstattung für Bankprüfung durch Prüfungsverband deutscher Banken;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10
    Der Inhalt dieser Akten und der Gerichtsakten - 4 K 351/10 und 4 K 262/10 - war Gegenstand der mündlichen Verhandlung; hierauf wird ergänzend Bezug genommen.

    Die Klage des Klägers Ziff. 1 - 4 K 262/10 - gegen den Bescheid der Beklagten vom 28.08.2009 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 09.02.2009 wurde zurückgenommen.

    Ob dieser Anspruch des Klägers Ziff. 1 bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil die Beklagte mit Bescheid vom 28.08.2009 bereits festgestellt hat, dass bei ihm ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG nicht vorliegt, und weil dieser Bescheid durch Rücknahme der dagegen gerichteten Klage - 4 K 262/10 - durch den Kläger Ziff. 1 bestandskräftig geworden sein könnte, oder ob dieser Bescheid der Beklagten vom 28.08.2009 nach Maßgabe von § 44 Abs. 1 LVwVfG wegen offensichtlich fehlender Zuständigkeit (Verbandskompetenz) der Beklagten für den Erlass eines solchen Verwaltungsakts ( vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 14.07.2010 - 4 K 262/10 - m.w.N. ) nichtig ist ( vgl. hierzu Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 44 RdNr. 14 m.w.N. ) und deshalb keine Wirkung entfaltet (hat), kann hier dahingestellt bleiben.

  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10
    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden ( so - weitgehend wörtlich - BVerwG, Beschluss vom 03.03.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., Beschlüsse vom 20.03.2008 - 2 A 33/08 - und vom 01.02.20007 - 2 W 37/06 - Treiber, a.a.O., II - § 13 RdNrn. 52, 55, 60 ff,. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 3, B 2, § 13 RdNrn. 4 und 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.05.2008, VBlBW 2008, 389 ).

    Das lässt sich auch bereits dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.2006 (a.a.O.) entnehmen, wenn dort einerseits ausgeführt ist, "die Anträge der Kläger ( in jenem Verfahren ) waren danach bereits im Verwaltungsverfahren ... materiell als Asylbegehren im Sinne des § 13 Abs. 1 AsylVfG zu qualifizieren", und daraus andererseits gefolgert wird, "dann aber hätte die Beklagte ( eine allgemeine Ausländerbehörde ) über die Anträge auf Duldung nicht mehr unter dem Gesichtspunkt auslandsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 2 bis 6 AuslG ( jetzt: § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG ) entscheiden dürfen.".

    Eine andere Auffassung hätte zur Folge, dass dem betreffenden Ausländer nachträglich, wenn er die mit einem Asylverfahren zwingend einhergehenden Folgen, zum Beispiel die damit verbundene Wohnsitzverpflichtung, nicht (mehr) tragen will, doch wieder ein Wahlrecht eingeräumt würde, das ihm aber ausdrücklich gerade nicht zusteht ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.03.2006, a.a.O. ).

  • OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08

    Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10
    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden ( so - weitgehend wörtlich - BVerwG, Beschluss vom 03.03.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., Beschlüsse vom 20.03.2008 - 2 A 33/08 - und vom 01.02.20007 - 2 W 37/06 - Treiber, a.a.O., II - § 13 RdNrn. 52, 55, 60 ff,. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 3, B 2, § 13 RdNrn. 4 und 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.05.2008, VBlBW 2008, 389 ).

    Von seinem mit Schreiben vom 08.09.2009 vorgebrachten Asylgesuch kann der Kläger Ziff. 1 nachträglich nicht wieder abrücken ( vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 20.03.2008, a.a.O.; Hailbronner, a.a.O., § 13 RdNr. 4, m.w.N. ).

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10
    Zwar neigt auch die Kammer zu der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertretenen Auffassung ( Urteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - m.w.N.; a. A. allerdings BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 -) , dass bei den Klägern Ziff. 2 bis 6 der Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 EMRK in Form des Schutzes der Achtung ihres Privatlebens nicht bereits deshalb nicht betroffen sei, weil sie sich bislang ausschließlich geduldet und damit ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland aufgehalten haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 3244/08

    Aufenthalt "verwurzelter" Ausländer; Achtung des Familienlebens; ledige

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10
    Eine Aufenthaltsbeendigung kann vielmehr nur dann einen unzulässigen Eingriff in das Privatleben im Verständnis des Art. 8 Abs. 1 EMRK darstellen, wenn der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum Aufnahmestaat verfügt, so dass er aufgrund der Gesamtentwicklung faktisch zu einem Inländer geworden ist ( vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.2010, a.a.O., und Beschluss vom 05.02.2009, NVwZ-RR 2009, 617, jew. m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08

    Kein Wahlrecht des Ausländers zwischen asylrechtlichem Statusverfahren und

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10
    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden ( so - weitgehend wörtlich - BVerwG, Beschluss vom 03.03.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., Beschlüsse vom 20.03.2008 - 2 A 33/08 - und vom 01.02.20007 - 2 W 37/06 - Treiber, a.a.O., II - § 13 RdNrn. 52, 55, 60 ff,. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 3, B 2, § 13 RdNrn. 4 und 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.05.2008, VBlBW 2008, 389 ).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10
    Im Ergebnis würde aber nichts anderes gelten, wenn es auf die im September 2002 geltende Rechtslage ankäme, denn auch damals waren Verfolgungshandlungen Dritter, hier der albanischen Bevölkerungsmehrheit, als so genannte mittelbare staatliche Verfolgung asylrechtlich relevant, wenn der Heimatstaat nicht willens oder nicht fähig war, dem Betroffenen den erforderlichen Schutz zu gewähren ( vgl. BVerwG, Urteil vom 23.07.1991, NVwZ 1992, 578, m.w.N.; Schenk, Asylrecht und Asylverfahrensrecht, 1. Aufl. 1993, RdNrn. 57 ff. ).
  • OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06

    Zuständigkeiten bei Geltendmachung vielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10
    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden ( so - weitgehend wörtlich - BVerwG, Beschluss vom 03.03.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., Beschlüsse vom 20.03.2008 - 2 A 33/08 - und vom 01.02.20007 - 2 W 37/06 - Treiber, a.a.O., II - § 13 RdNrn. 52, 55, 60 ff,. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 3, B 2, § 13 RdNrn. 4 und 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.05.2008, VBlBW 2008, 389 ).
  • VG Hamburg, 21.08.2012 - 5 K 78/08

    Aufenthalt aus humanitären Gründen: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei

    aa) Dabei kann vorliegend dahinstehen, inwiefern durch das Gericht im vorliegenden Verfahren trotz der von den Klägern mit ihrem Vortrag bezüglich des Verfolgungsschicksals von Roma-Angehörigen im Kosovo wohl geltend gemachten materiellen Asylgründe auch zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse i.S.d. § 60 Abs. 7 AufenthG zu prüfen wären (vgl. hierzu ausführlich und im Ergebnis verneinend: OVG Saarlouis, Beschluss vom 20.3.2008, 2 A 33/08, juris; VG Freiburg i.Br., Urteil vom 24.2.2011, 4 K 351/10 m.w.N., juris).
  • VG München, 15.09.2015 - M 17 K 15.30516

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes bei

    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden (so - weitgehend wörtlich VG Freiburg, U.v. 24.2.2011 - 4 K 351/10 - juris Rn. 38ff. unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 3.3.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., B.v. 20.3.2008 - 2 A 33/08 - und v. 1.2.2007 - 2 W 37/06; Treiber, a.a.O., II - § 13 Rn. 52, 55, 60 ff. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 3, B 2, § 13 Rn. 4 und 6; vgl. auch VGH BW, U.v. 28.5.2008, VBlBW 2008, 389).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht