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   VG Freiburg, 24.02.2015 - 4 K 2673/13   

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https://dejure.org/2015,3232
VG Freiburg, 24.02.2015 - 4 K 2673/13 (https://dejure.org/2015,3232)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.02.2015 - 4 K 2673/13 (https://dejure.org/2015,3232)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 4 K 2673/13 (https://dejure.org/2015,3232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf eine Parkerleichterung nach der StVO im Wege einer Ausnahmegenehmigung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    StVOVwV, § 46 Abs 1 S 1 Nr 11 StVO, § 69 Abs 2 S 2 SGB 9
    Straßenverkehrsbehörde; Behinderter; Bindungswirkung von Feststellungen im Schwerbehindertenausweis; Ermessenslenkung und -bindung durch die StVOVwV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsregelung ( StVO ) - Bescheidungsurteil; Ausnahmegenehmigung; Parkerleichterung; Ermessen; Bindung an VwV; Bindung an Schwerbehindertenausweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermessen der Straßenverkehrsbehörden für Ausnahmegenehmigungen wird durch VwV-StVO gebunden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermessen der Straßenverkehrsbehörden für Ausnahmegenehmigungen wird durch VwV-StVO gebunden

  • weka.de (Kurzinformation)

    Hat ein Schwerbehindertenausweis eine Bindungswirkung?

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Frankfurt/Main, 05.06.2013 - 4 K 4243/12

    Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2015 - 4 K 2673/13
    Denn es gibt erkennbar keine landesrechtliche Bestimmung, die der Beklagten eine Zuständigkeit für Maßnahmen nach § 46 Abs. 2 StVO zuweist ( vgl. hierzu §§ 1 bis 4 StVOZuG sowie die Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung und der Ferienreiseverordnung in der Fassung vom 03.07.2001 [GBl, S. 464], in denen keine Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden nach § 46 Abs. 2 StVO begründet ist; zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO als Ermächtigungsgrundlage in Fällen der vorliegenden Art vgl. u. a. auch OVG NRW, Urteil vom 23.08.2011 - 8 A 2247/11 -, juris, m.w.N.; VG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2013 - 4 K 4243/12.F. -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 29.10.2009 - 8 K 2267/07 -, juris ).

    Sonstigen Stellungnahmen dieser (Sozial-)Behörden, die diese außerhalb der Feststellungen in einem Schwerbehindertenausweis abgeben, kommt demgegenüber keine Bindungswirkung zu ( OVG NRW, Urteil vom 23.08.2011, a.a.O.; VG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2013, a.a.O., m.w.N.; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, 2-StVO, § 46 RdNr. 23 ).

  • VG Sigmaringen, 29.10.2009 - 8 K 2267/07

    Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ohne außergewöhnliche

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2015 - 4 K 2673/13
    Denn es gibt erkennbar keine landesrechtliche Bestimmung, die der Beklagten eine Zuständigkeit für Maßnahmen nach § 46 Abs. 2 StVO zuweist ( vgl. hierzu §§ 1 bis 4 StVOZuG sowie die Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung und der Ferienreiseverordnung in der Fassung vom 03.07.2001 [GBl, S. 464], in denen keine Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden nach § 46 Abs. 2 StVO begründet ist; zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO als Ermächtigungsgrundlage in Fällen der vorliegenden Art vgl. u. a. auch OVG NRW, Urteil vom 23.08.2011 - 8 A 2247/11 -, juris, m.w.N.; VG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2013 - 4 K 4243/12.F. -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 29.10.2009 - 8 K 2267/07 -, juris ).
  • VG Braunschweig, 06.06.2012 - 6 A 122/11

    AG-light; atypischer Ausnahmefall; Ausnah; Ermess; Merkzeichen; Park

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2015 - 4 K 2673/13
    Dazu gehört die Feststellung, ob sonstige besondere Umstände vorliegen, die bei einem wertenden Vergleich mit den in der Verwaltungsvorschrift angeführten Fallgruppen eine vergleichbare Entscheidung rechtfertigen ( vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.08.2011, a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 20.12.2012 - 2 K 2270/10 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 06.06.2012 - 6 A 122/11 -, juris ).
  • VG Aachen, 20.12.2011 - 2 K 2270/10

    Begehr einer Ausnahmegenehmigung mit orangefarbenem Parkausweis zur Gewährung von

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2015 - 4 K 2673/13
    Dazu gehört die Feststellung, ob sonstige besondere Umstände vorliegen, die bei einem wertenden Vergleich mit den in der Verwaltungsvorschrift angeführten Fallgruppen eine vergleichbare Entscheidung rechtfertigen ( vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.08.2011, a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 20.12.2012 - 2 K 2270/10 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 06.06.2012 - 6 A 122/11 -, juris ).
  • VG Freiburg, 04.03.2020 - 4 K 1539/19

    Parkerleichterung nach der StVO wegen einer Schwerbehinderung; atypischer

    Daraus folgt, dass die Beklagte nur in Ansehung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist, denjenigen schwerbehinderten Menschen Parkerleichterungen zu gewähren, die dort als Anspruchsberechtigte aufgeführt sind (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23.08.2011 - 8 A 2247/10 -, juris Rn. 27; VG Karlsruhe, Urt. v. 27.03.2018 - 6 K 2818/16 -, juris Rn. 17; VG Freiburg, Urt. v. 24.02.2015 - 4 K 2673/13 -, juris Rn. 17 f.; VG Düsseldorf, Urt. v. 24.03.2011 - 6 K 3031/10 -, juris).

    Das heißt, dass die Straßenverkehrsbehörden insoweit weder von den positiven noch von den negativen, das heißt unterbliebenen, Feststellungen solcher Merkmale durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen (Sozial-)Behörden abweichen dürfen.Sonstigen Stellungnahmen dieser (Sozial-)Behörden, die diese außerhalb der Feststellungen in einem Schwerbehindertenausweis abgeben, kommt demgegenüber keine Bindungswirkung zu (zum Ganzen OVG NRW, Urt. v. 23.08.2011 - 8 A 2247/10 -, juris Rn. 80 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 24.02.2015 - 4 K 2673/13 -, juris Rn. 20 f.; VG Frankfurt, Urt. v. 05.06.2013 - 4 K 4243/12.F. -, juris Rn. 15; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, 2-StVO, § 46 Rn. 23).

    Dazu gehört die Feststellung, ob sonstige besondere Umstände vorliegen, die bei einem wertenden Vergleich mit den in der Verwaltungsvorschrift angeführten Fallgruppen eine vergleichbare Entscheidung rechtfertigen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23.08.2011 - 8 A 2247/10 -, juris Rn. 75 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 24.02.2015 - 4 K 2673/13 -, juris Rn. 19; VG Aachen, Urt. v. 20.12.2012 - 2 K 2270/10 -, juris Rn. 110; VG Düsseldorf, Urt. v. 24.03.2011 - 6 K 3031/10 -, juris).

    Damit unterscheidet sich ihr Fall allerdings nicht wesentlich von den in der Verwaltungsvorschrift bereits geregelten Fallgruppen, sodass er nicht atypisch ist (vgl. für einen atypischen Fall bei Morbus Bechterew, VG Freiburg, Urt. v. 24.02.2015 - 4 K 2673/13 -, juris).

  • VG Neustadt, 27.05.2020 - 3 K 353/20

    Voraussetzungen einer straßenverkehrsrechtlichen Parkerleichterung für einen

    Dennoch ist die Beklagte in Ansehung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, denjenigen schwerbehinderten Menschen Parkerleichterungen zu gewähren, die dort als Anspruchsberechtigte aufgeführt sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.8.2011 - 8 A 2247/10; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020 - 4 K 1539/19 - und vom 24.2.2015 - 4 K 2673/13; VG Karlsruhe, Urteil vom 27.3.2018 - 6 K 2818/16; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.2011 - 6 K 3031/10).

    Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörden insoweit weder von den positiven noch von den negativen, das heißt unterbliebenen, Feststellungen solcher Merkmale durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen (Sozial-)Behörden abweichen dürfen (vgl. zum Ganzen OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Frankfurt, Urteil vom 5.6.2013 - 4 K 4243/12.F).

    Ob sonstigen Stellungnahmen der (Sozial-)Behörden, die diese außerhalb der Feststellungen in einem Schwerbehindertenausweis abgeben, demgegenüber Bindungswirkung zukommt (insoweit verneinend: OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Frankfurt, a.a.O.), muss hier nicht entschieden werden.

    Dazu gehört die Feststellung, ob sonstige besondere Umstände vorliegen, die bei einem wertenden Vergleich mit den in der Verwaltungsvorschrift angeführten Fallgruppen eine vergleichbare Entscheidung rechtfertigen (vgl. OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Düsseldorf, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 6 K 2818/16

    Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter

    Da wie dargestellt auf die Colitis ulcerosa selbst kein GdB mehr entfällt, der künstliche Darmausgang keinen GdB von wenigstens 70 bedingt und die sonstigen, dem GdB von 90 zugrundeliegenden Beeinträchtigungen - Verlust des Dickdarms, Pouchanlage und Blutarmut - nicht den Fallgruppen der Verwaltungsvorschrift vergleichbar einen Ausgleich durch Parkerleichterungen ermöglichen, war vom Landratsamt auch keine einzelfallbezogene Prüfung im Sinne eines wertenden Vergleichs mit den in der Verwaltungsvorschrift angeführten Fallgruppen vorzunehmen (vgl. hierzu OVG NRW, Urt. v. 23.08.2011 - 8 A 2247/10; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.05.2017 - 14 K 11624/16 - VG Freiburg, Urt. v. 24.02.2015 - 4 K 2673/13 - jew. JURIS).
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