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   VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14   

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VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14 (https://dejure.org/2017,4770)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.01.2017 - 7 K 1674/14 (https://dejure.org/2017,4770)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 7 K 1674/14 (https://dejure.org/2017,4770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 BBergG, § 52 BBergG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Verlängerung eines Hauptbetriebsplans - Bindung an frühere Zulassungsentscheidung - Fortsetzungsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBergG § 48; BBergG § 52
    Bergrechtlicher Hauptbetriebsplan; Verlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Probebohrungen für Geothermieanlage: Unzulässige Klage der Stadt Kehl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Probebohrungen für Geothermieanlage - Unzulässige Klage der Stadt Kehl

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 05.09.1984 - 1 WB 131.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Belastende Maßnahme - Aufhebung - Erledigung -

    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    Hat die Behörde die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts hinreichend deutlich anerkannt, besteht kein berechtigtes Interesse i. S. v. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit aus einem anderen als von der Behörde angegebenen Grund (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 05.09.1984 - 1 WB 131/82 -, juris, Rn. 33).

    Das Gericht ist frei darin, sich bei der Entscheidung auf einen - vom Kläger möglicherweise auch gar nicht vorgetragenen - Grund zu beschränken und dahinstehen zu lassen, ob der Verwaltungsakt auch aus den vom Kläger vorgebrachten Gründen rechtswidrig ist (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 05.09.1984 - 1 WB 131.82 -, juris, Rn. 33).

    Dies lässt sich auf die nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu treffende Entscheidung übertragen; auch diesbezüglich gilt, dass es "keine unterschiedlichen Qualitäten der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme" und keinen Anspruch auf den gerichtlichen Ausspruch der Rechtswidrigkeit aus einen bestimmten Grund gibt (BVerwG, Beschl. v. 05.09.1984 - 1 WB 131.82 -, juris, Rn. 33).

    Eine solche Situation, in der die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht bestritten wird und der Kläger eine gerichtliche Feststellung dieses Umstandes nicht verlangen kann, liegt vor, wenn der Verwaltungsakt wegen Rechtswidrigkeit (und nicht etwa ausschließlich aus Gründen der Zweckmäßigkeit) aufgehoben wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.09.1984 - 1 WB 131.82 - juris, Rn. 34) oder - bei einer anderen Form der Erledigung - die Rechtswidrigkeit durch Bescheid festgestellt oder sonst durch die Behörde durch eine Erklärung verbindlich anerkannt worden ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 113 Rn. 133; Gerhardt, a. a. O., § 113 Rn. 90, m. w. N.).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 01.11.1995 - 4 C 14.94 -, juris, Rn. 31 ff.) hat die Frage zwar ausdrücklich offengelassen, zugleich aber erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der vorgenannten Auffassung benannt:.

    Soweit das Prüfungsprogramm für die Verlängerungsentscheidung teilweise dahingehend beschrieben wird, dass eine Verlängerung nur versagt werden könne, "wenn sich die Sach- oder Rechtslage inzwischen verändert hat oder wenn sich herausstellt, dass die ursprüngliche Zulassung rechtswidrig war" (Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl. 2013, § 52 Rn. 112 f.; vgl. auch VG Lüneburg, Urt. v. 07.03.1994 - 7 A 137/92 -, 2. Orientierungssatz bei juris [Vorinstanz zu BVerwG, Urt. v. 01.11.1995 - 4 C 14.94 -]), besteht nur scheinbar ein Widerspruch: Weil es sich bei der Verlängerungsentscheidung um eine solche ohne Beurteilungs- oder Ermessensspielraum der Behörde handelt, kommt - von einer Rechtsänderung abgesehen - eine Abweichung von der früheren Zulassungsentscheidung auch mit Blick auf die anzustellenden Prognosen nämlich ohnehin nur dann in Betracht, wenn eine Zulassung wegen neuerer oder (nunmehr) zutreffender Erkenntnisse rechtmäßigerweise nicht (mehr) erteilt werden darf, was nichts anderes bedeutet, als dass eine Änderung der Sachlage eingetreten ist oder die Rechtswidrigkeit der früheren Zulassungsentscheidung erkannt worden ist.

  • EuGH, 11.02.2015 - C-531/13

    Kornhuber u.a. - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung

    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    Mit Schreiben vom 21.02.2015 hat das Regierungspräsidium erklärt, dass die zuvor zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung erforderlich sei, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.02.2015 (Rs. C-531/13) im Sinne der Klägerin geklärt sei.

    So liegt es hier: Das Regierungspräsidium Freiburg hat bereits mit Schriftsatz vom 20.02.2015 erklärt, dass der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11.02.2015 (- C-531/13 -, juris) die zuvor streitige Frage, ob auch Aufsuchungsbohrungen dem Anhang II der UVP-Richtlinie unterfallen, aus Sicht des Regierungspräsidiums dahingehend geklärt habe, dass dies der Fall sei, wenn es sich um Tiefbohrungen handele, so dass die nationalen Behörden anhand der Kriterien des Anhangs III der UVP-Richtlinie im Einzelfall zu prüfen hätten, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen sei.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 11 N 56.05

    Voraussetzungen der Zulassung eines Hauptbetriebsplans für einen Tagebau; Frage

    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    Bei der Entscheidung über die Verlängerung eines Hauptbetriebsplans ist auf die aktuelle Sach- und Rechtslage abzustellen; eine Bindung an die frühere Zulassungsentscheidung besteht nicht (Anschluss an OVG Berlin-Brandenb., Beschl. v. 09.05.2006 - 11 N 56.05 -, juris, Rn. 21).

    Vielmehr spricht die vom Gesetz gewollte Befristung der Zulassung von Betriebsplänen dafür, dass der zuständigen Bergbehörde die Möglichkeit einer neuen Beurteilung des Bergbauvorhabens im vollen Umfang erhalten bleiben soll (OVG Berlin-Brandenb., Beschl. v. 09.05.2006 - 11 N 56.05 -, juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich einer Zulegungsentscheidung nach § 35 BBergG, die kommunales Eigentum in Anspruch nimmt und für die der Kommune die volle gerichtliche Überprüfung zubilligt worden ist (BVerwG, Urt. v. 20.11.2008 - 7 C 10.08 -, juris), ist nicht verallgemeinerungsfähig (so auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.2013 - 3 S 284/11 -, juris, Rn. 49).

    Die Gegenauffassung, wonach das Oberflächeneigentum nur dann und nur soweit in die öffentlichen Interessen des § 48 Abs. 2 BBergG einbezogen ist, wie dies grundrechtlich zwingend geboten ist (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 05.09.2003 - 21 B 2517/02 -, juris, Rn. 7), ist indes nicht von vornherein von der Hand zu weisen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.11.2008 - 7 C 10.08 -, juris, Rn. 25, wo die Differenzierung des Rügepotentials zwischen privaten und kommunalen Eigentümern im Planfeststellungsrecht ausdrücklich auf Art. 14 GG zurückgeführt wird).

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    Nach überwiegender Auffassung ändert dies nichts daran, dass die Betriebsplanzulassung eine gebundene Entscheidung ist (dies gilt sogar dann, wenn ein Rahmenbetriebsplan in Gestalt eines Planfeststellungsbeschlusses zugelassen wird, vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2008 - 7 C 1.06 -, juris, Rn. 28).

    Was die Beeinträchtigung der Planungshoheit anbelangt, ist diese erst dann - im Ergebnis - unverhältnismäßig und abwehrbar, wenn das bergbauliche Vorhaben eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht oder eine konkret in Betracht gezogene Planungsmöglichkeit unnötig verbaut (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, juris, Rn. 31).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    aa) Soweit die Klägerin geltend macht, Sachschäden an in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken/Gebäuden zu befürchten, kann sie sich nicht auf § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBergG berufen, weil diese Vorschrift keine Sachgüter Dritter außerhalb des Bergbaubetriebs erfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - 7 C 26.03 -, juris, Rn. 19).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Einbeziehung des kommunalen Oberflächeneigentums in den Schutzbereich des § 48 Abs. 2 BBergG vom Bundesverwaltungsgericht bislang - soweit ersichtlich - nur dann angenommen worden ist, wenn sich dies aus dem über diese Transformationsnorm bei der Betriebsplanzulassung zu beachtenden Fachrecht ergibt (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - 7 C 26.03 -, juris, Rn. 36 - Bodenschutzrecht; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, juris, Rn. 29 - Immissionsschutzrecht).

  • OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 7 ME 81/11

    Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung für aktuelle

    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    31 Die Kammer schließt sich der vorherrschenden Auffassung an, wonach die frühere bergrechtliche Zulassungsentscheidung keine Bindungswirkung für die Verlängerungsentscheidung hat, vielmehr die Prüfungsmaßstäbe in beiden Fällen die gleichen sind (vgl. Nieders. OVG, Urt. v. 17.07.2008 - 7 LC 53/05 -, juris, Rn. 47 sowie - zu einem Rahmenbetriebsplan - Beschl. v. 02.04.2013 - 7 ME 81/11 -, Rn. 23; vgl. ferner Sparwasser/Engel/Voßkuhle, Umweltrecht, 2003, § 9 Rn. 328).
  • VGH Bayern, 17.10.2003 - 2 B 99.2667
    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    Sowohl bei der Verlängerung der Baugenehmigung (§ 62 Abs. 2 LBO) als auch bei der Verlängerung der Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten (§ 69 Abs. 4 Satz 2, 3 LBO) ist anerkannt, dass das Prüfprogramm der Baurechtsbehörde in materiell-rechtlicher Hinsicht dem einer erstmaligen Genehmigung entspricht, insbesondere keine Bindung an die frühere Beurteilung besteht (vgl. Sauter, § 62 LBO BW, Rn. 12; ders., § 69 LBO, Rn. 23, jeweils m. w. N.; ferner Bay. VGH, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 99.2667 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2008 - 7 LC 53/05

    Drittschützende Wirkung des § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 Bundesberggesetz (BBergG);

    Auszug aus VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14
    31 Die Kammer schließt sich der vorherrschenden Auffassung an, wonach die frühere bergrechtliche Zulassungsentscheidung keine Bindungswirkung für die Verlängerungsentscheidung hat, vielmehr die Prüfungsmaßstäbe in beiden Fällen die gleichen sind (vgl. Nieders. OVG, Urt. v. 17.07.2008 - 7 LC 53/05 -, juris, Rn. 47 sowie - zu einem Rahmenbetriebsplan - Beschl. v. 02.04.2013 - 7 ME 81/11 -, Rn. 23; vgl. ferner Sparwasser/Engel/Voßkuhle, Umweltrecht, 2003, § 9 Rn. 328).
  • VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92

    Untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben zur Klärung der Geeignetheit für

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 139.80

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst - Katastrophenschutz

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2003 - 21 B 2517/02

    Schachtanlage Walsum: Vergleichsvorschlag

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1386/06

    Zur Feststellung des Punktestandes eines Fahrerlaubnisinhabers

  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73

    Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 32.92

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Prüfung der Klagezulässigkeit in der

  • VG Neustadt, 28.07.2011 - 5 L 344/11

    Herrichtung des Geothermie-Bohrplatzes in Wörth-Schaidt erlaubt

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

  • BVerwG, 27.07.2005 - 6 B 37.05
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

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