Rechtsprechung
VG Freiburg, 25.02.2016 - 3 K 1187/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Anspruch auf Unfallruhegehalt bei nicht abgeschlossenem Disziplinarverfahren
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 51 Abs 1 BeamtVG BW, § 33 Abs 1 DG BW, § 86 Abs 2 VwGO, § 33 Abs 2 DG BW
Anspruch auf Unfallruhegehalt bei nicht abgeschlossenem Disziplinarverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBeamtVG § 51 Abs. 1; LDG § 33; VwGO § 86 Abs. 2
Beweis; Beweislast; Beweisvereitelung; prozessuale Mitwirkungspflicht; Versorgung; Dienstunfall; Disziplinarrecht - Unfallruhegehalt; Disziplinarverfügung; Aberkennung des Ruhegehalts; aufschiebende Wirkung; wesentliche Bedingung; Beweisantrag; Tatsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klagen des Ex-Bürgermeisters Moosmann auf Unfallruhegehalt und auf Anerkennung von Dienstunfällen abgewiesen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Klagen des Ex-Bürgermeisters Moosmann auf Unfallruhegehalt und auf Anerkennung von Dienstunfällen abgewiesen
Sonstiges
- justiz-bw.de (Terminmitteilung)
Klagen des Ex-Bürgermeisters Moosmann
Wird zitiert von ... (2)
- VG Freiburg, 25.02.2016 - 3 K 1995/13 Danach steht ihm kein Unfallruhegehalt, also kein erhöhtes Ruhegehalt zu, da er nicht infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten ist (3 K 1187/14).
- VG Freiburg, 25.02.2016 - 3 K 2009/12 Danach steht ihm kein Unfallruhegehalt, also kein erhöhtes Ruhegehalt zu, da er nicht infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten ist (3 K 1187/14).