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VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Vorkehrungen des Brandschutzes und Vertrauensschutz
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 58 Abs 6 BauO BW vom 10.09.2003, § 76 Abs 1 BauO BW vom 10.09.2003, § 14 BauOAV BW vom 10.09.2003
Vorkehrungen des Brandschutzes und Vertrauensschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Stuttgart, 24.08.2004 - 6 K 1200/04
Brandschutz in Großgaragen
Sie setzt eine fachkundige Feststellung voraus, dass nach den örtlichen Gegebenheiten der Eintritt eines erheblichen Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist, wenn das betreffende Vorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (so die herrschende Meinung, vgl. VG Freiburg, Urt. v 25.06.2003 - 1 K 1901/99 -, veröffentlich in VENSA).Eine andere Frage ist es, ob die Kläger ihre durch die Verfügungen entstehende finanzielle Belastung auf die Beklagte durch Amtshaftungsansprüche abwälzen können (vgl. hierzu ebenfalls das Urt. des VG Freiburg v. 25.06.2003 a. a. O.).
- VG Stuttgart, 03.08.2004 - 6 K 1200/03 Sie setzt eine fachkundige Feststellung voraus, dass nach den örtlichen Gegebenheiten der Eintritt eines erheblichen Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist, wenn das betreffende Vorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (so die herrschende Meinung, vgl. VG Freiburg, Urt. v 25.06.2003 - 1 K 1901/99 -, veröffentlich in VENSA).
Eine andere Frage ist es, ob die Kläger ihre durch die Verfügungen entstehende finanzielle Belastung auf die Beklagte durch Amtshaftungsansprüche abwälzen können (vgl. hierzu ebenfalls das Urt. des VG Freiburg v. 25.06.2003 a. a. O.).
- VG Hamburg, 12.10.2016 - 17 K 4024/15
Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten
Eine Aufrechterhaltung der angefochtenen Bescheide auf der Grundlage von § 66 Abs. 4 S. 2 AufenthG a.F. (vgl. allgemein zum Austausch der Rechtsgrundlage VG Freiburg, Urt. v. 25.06.2003, 1 K 1901/99, Rn. 16 m.w.N.) kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht (…vgl. auch VG Ansbach, Beschl. v. 19.01.2004, AN 9 S 03.02166, juris, Rn. 46 [keine Umdeutung einer Inanspruchnahme als Handlungsstörer in eine Inanspruchnahme als Zustandsstörer];… siehe auch VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 05.09.2012, 6 K 945/09, juris, Rn. 28).