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   VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11   

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VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11 (https://dejure.org/2012,23073)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.07.2012 - 4 K 2241/11 (https://dejure.org/2012,23073)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 4 K 2241/11 (https://dejure.org/2012,23073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche Nichtbeachtung des Gebots der Rücksichtnahme im Falle der Einhaltung gebotener Abstandsflächen eines Bauvorhabens; Ausnahmsweise Berücksichtigung des Gebots der Rücksichtnahme unter den Aspekten ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; LBO § 5 Abs. 1
    Ggeplanter Anbau an Doppelhaushälfte; Aufhebung einer Baugenehmigung auf Weisung des RP nach Widerspruchseinlegung d.d. Grundstücksnachbarn faktische rückwärtige Baugrenze (hier verneint); Verstoß eines Anbaus gegen Doppelhauscharakter (hier verneint); Verstoß eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzbebauung: Umfang des Rücksichtnahmegebots?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulässige Grenzbebauung und das Rücksichtnahmegebot

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtsurteile zum Thema Garten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger aber überdimensionierter Grenzbebauung

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1995 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (52)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    Soweit das Regierungspräsidium F. die Entscheidung des BVerwG (4 C 12.98) heranziehe, werde übersehen, dass hier ein anderer Sachverhalt zu beurteilen gewesen sei; dort sei es nicht auf das Gebot der Rücksichtnahme, sondern den durch Festsetzung eines Bebauungsplans zur offenen Bauweise vermittelten Nachbarschutz angekommen.

    a) Bei dem grenzständig errichteten Wohnhaus des Klägers und dem ebenfalls grenzständigen Nachbargebäude des Beigeladenen handelt es sich - was von keinem der Beteiligten in Frage gestellt wird - um ein Doppelhaus i.S.d. § 22 BauNVO, denn beide Haushälften sind in "wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut" (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris).

    Dieser Verzicht bindet die benachbarten Grundeigentümer bauplanungsrechtlich in ein Verhältnis des gegenseitigen Interessenausgleichs ein und schafft eine enge Wechselbeziehung, die jeden Grundstückseigentümer zugleich begünstigt und belastet: Ihre Baufreiheit wird zugleich erweitert, indem die bauliche Nutzbarkeit der häufig schmalen Grundstücke unter Verzicht auf dem Wohnfrieden dienenden Freiflächen erhöht wird, und beschränkt (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden "Doppelhaus-Entscheidung" (Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris; bestätigt in Beschluss vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 -, juris; ihm folgend etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -) die Anforderungen an die bauliche Einheit in seiner Doppelhaus-Entscheidung wie folgt präzisiert: "Ein Doppelhaus entsteht deshalb nur dann, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2750/01

    Anspruch auf Einschreiten - Holzhütte in Gartenzone

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    Ob von dieser Einschränkung im Einzelfall bei engräumiger Doppelhausbebauung im Hinblick auf die mit jeder Veränderung eines der Doppelhäuser entstehenden städtebauliche Spannungen eine Ausnahme zu machen ist mit der Folge, dass sich der Doppelhaus-Nachbar auch auf rückwärtige Baugrenzen berufen kann (so OVG Bremen, Urteil vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, juris; ähnlich auch VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2002 - 3 K 4103/01 -, juris, allerdings unter Verweis auf die konkreten örtlichen Verhältnisse und aufgehoben durch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, juris; offengelassen von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris), kann offen bleiben.

    Denn die Eigentümer von Reihen- bzw. Doppelhausgrundstücken sind untereinander in besonderer Weise zu einer Art bodenrechtlicher Schicksalsgemeinschaft verbunden und unterliegen daher grundsätzlich einer besonderen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19.07.2010 - 7 A 44/09 -, juris; Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -, juris).

    51 (2) Vor diesem Hintergrund ist das Rücksichtnahmegebot jedenfalls verletzt, wenn einer der Grundstückseigentümer eines Doppel- oder Reihenhausgrundstücks durch massive An- oder Umbauten das enge nachbarschaftliche Austauschverhältnis einseitig aufhebt oder aus dem Gleichgewicht bringt; ein massiver Anbau, der den Anspruch auf Bewahrung des Doppelhauscharakters verletzt, stellt sich dem Grundstücksnachbarn gegenüber jedenfalls als rücksichtlos dar (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19.04.2012 - 10 A 1035/10 -, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11

    Offene Bauweise, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Doppelhauscharakter,

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    Denn die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Doppelhausnachbarn und ihre enge Wechselbeziehung bestehen unabhängig davon, ob ihr Doppelhaus in einem mittels Bebauungsplan überplanten Bereich oder in einem unbeplanten Innenbereich liegt, und auch die Schutzwürdigkeit der wechselseitigen Interessen der Doppelhausnachbarn ist in beiden Fällen gleich zu beurteilen; ähnlich wie beim Gebietserhaltungsanspruch, der unstreitig für den unbeplanten Innenbereich Geltung entfaltet, besteht auch hier ein nachbarliches Austauschverhältnis, das es rechtfertigt, Drittschutz unabhängig davon zu gewähren, ob die Doppelhausbebauung durch Bebauungsplan festgesetzt ist (OVG NRW, Urteil vom 28.02.2012 - 7 A 2444/09 -, juris; Urteil vom 16.08.2011 - 10 A 1224/09 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris; VG München, Urteil vom 07.04.2008 - M 8 K 07.3202 -, juris; VG Saarlouis, Urteil vom 07.06.2006 - 5 K 103/05 -, juris; vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; a.A. OVG RP, Urteil vom 27.05.2009 - 8 A 11090/08 -, juris).

    Die sich damit auch im unbeplanten Bereich hinsichtlich der Bauweise stellenden Anforderungen gelten nicht nur für den Neubau von Doppelhaushälften, sondern ebenso für Erweiterungs- oder Umbauvorhaben von bereits errichteten Doppelhaushälften; dies gilt insbesondere dann, wenn die Um- und Ausbaumaßnahme bautechnisch und funktional mit dem ursprünglich auf dem Grundstück vorhandenen Gebäudebestand untrennbar verbunden ist und das Gebäude insgesamt auf Grund der Dimensionierung des Um- bzw. Ausbaus erheblich geändert wird (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris, m.w.N.).

    Rein quantitativ bewegt sich der Anbau damit in einem Bereich, den die Rechtsprechung mit guten Gründen als den Doppelhauscharakter nicht in Frage stellend qualifiziert (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, juris: Überstand bei einer Überdeckung zu mehr als drei Viertel ist zulässig; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris: Überdeckung zu mehr als 50% ist ausreichend; Bayer. VGH, Beschluss vom 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498 -, juris: Anbau an Nachbargebäude zu ca. 63%, überlappende Wandfläche von ca. 56% genügt; VG München, Urteil vom 19.06.2008 - M 11 K 07.4600 -, juris: Anbau eines 10 m tiefen Gebäudes in Länge von 6 m an Nachbargebäude gefährdet nicht Charakter als Doppelhaus).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    Denn das Rücksichtnahmegebot ist keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts steht (BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 - juris).

    Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung nach dem Maßstab des Rücksichtnahmegebotes aber nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung nach dem Maßstab des Rücksichtnahmegebotes aber nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris).

    Raum für eine eigenständige Prüfung eines Bauvorhabens am Grundsatz des Rücksichtnahmegebotes trotz Einhaltung der landesrechtlich erforderlichen Abstandsflächen sieht die Rechtsprechung vor allem in Fällen, in denen die Abstandsflächen gegenüber früherem Landesbaurecht nachhaltig verkürzt worden sind; sollen diese nunmehr nur noch ein sicherheitsrechtliches und gesundheitliches Minimum gewährleisten, sei eine Anwendung des Rücksichtnahmegebots daneben gerechtfertigt (so etwa OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; Urteil vom 09.06.2011 - 7 A 1494/09 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 44/09

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für den Bau eines Wintergartens

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    Denn die Eigentümer von Reihen- bzw. Doppelhausgrundstücken sind untereinander in besonderer Weise zu einer Art bodenrechtlicher Schicksalsgemeinschaft verbunden und unterliegen daher grundsätzlich einer besonderen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19.07.2010 - 7 A 44/09 -, juris; Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -, juris).

    Letztlich bedarf es einer Gesamtbewertung sämtlicher einschlägiger Kriterien, um die Frage der Rücksichtslosigkeit zuverlässig beantworten zu können (OVG NRW, Urteil vom 18.12.2003 - 10 A 2512/01 -, juris; Urteil vom 19.07.2010 - 7 A 44/09 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08

    Verletzung des nachbarrechtlichen Schikaneverbots

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vom Landesgesetzgeber in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften konkretisiert worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2012 - 10 S 39.11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 07.02.2012 - 15 CD 11.2865 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, juris).

    Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung nach dem Maßstab des Rücksichtnahmegebotes aber nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 10 B 29/11

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Wohnhauserweiterung;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden "Doppelhaus-Entscheidung" (Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris; bestätigt in Beschluss vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 -, juris; ihm folgend etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -) die Anforderungen an die bauliche Einheit in seiner Doppelhaus-Entscheidung wie folgt präzisiert: "Ein Doppelhaus entsteht deshalb nur dann, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden.

    Denn die Eigentümer von Reihen- bzw. Doppelhausgrundstücken sind untereinander in besonderer Weise zu einer Art bodenrechtlicher Schicksalsgemeinschaft verbunden und unterliegen daher grundsätzlich einer besonderen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19.07.2010 - 7 A 44/09 -, juris; Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -, juris).

  • VGH Bayern, 28.08.2002 - 26 B 99.2728
    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    Denn die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Doppelhausnachbarn und ihre enge Wechselbeziehung bestehen unabhängig davon, ob ihr Doppelhaus in einem mittels Bebauungsplan überplanten Bereich oder in einem unbeplanten Innenbereich liegt, und auch die Schutzwürdigkeit der wechselseitigen Interessen der Doppelhausnachbarn ist in beiden Fällen gleich zu beurteilen; ähnlich wie beim Gebietserhaltungsanspruch, der unstreitig für den unbeplanten Innenbereich Geltung entfaltet, besteht auch hier ein nachbarliches Austauschverhältnis, das es rechtfertigt, Drittschutz unabhängig davon zu gewähren, ob die Doppelhausbebauung durch Bebauungsplan festgesetzt ist (OVG NRW, Urteil vom 28.02.2012 - 7 A 2444/09 -, juris; Urteil vom 16.08.2011 - 10 A 1224/09 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris; VG München, Urteil vom 07.04.2008 - M 8 K 07.3202 -, juris; VG Saarlouis, Urteil vom 07.06.2006 - 5 K 103/05 -, juris; vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; a.A. OVG RP, Urteil vom 27.05.2009 - 8 A 11090/08 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden "Doppelhaus-Entscheidung" (Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris; bestätigt in Beschluss vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 -, juris; ihm folgend etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -) die Anforderungen an die bauliche Einheit in seiner Doppelhaus-Entscheidung wie folgt präzisiert: "Ein Doppelhaus entsteht deshalb nur dann, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden.

  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
    Die Ausgangsbehörde hat - auch nach Abgabe des Widerspruchs an die Widerspruchsbehörde - die Wahl, ob sie einem zulässigen und begründeten Nachbarwiderspruch gemäß § 72 VwGO abhilft oder den angegriffenen Bescheid aus Anlass des Widerspruchsverfahrens gemäß §§ 50, 48 LVwVfG zurücknimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 6.95 -, juris; Urteil vom 28.04.2009 - 2 A 8.08 -, juris; so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.07.2002 - 1 LA 2816/01 -, juris; a.A. - in diesem Fall (nur) Abhilfe nach § 72 VwGO möglich - Schoch/Schmidt-Aßmann Pietzner, VwGO, Stand 2011, § 72 Rn. 16a).

    Bei Unklarheiten ist von einer (Abhilfe-) Entscheidung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens auszugehen (BVerwG, Urteil vom 28.04.2009 - 2 A 8.08 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 72 Rn. 41; Schoch/Schmidt-Aßmann Pietzner, a.a.O., § 72 Rn. 16; Kopp/Schenke, VwGO, § 72 Rn. 8).

  • VG Freiburg, 26.01.2006 - 1 K 137/06

    Kein Abwehranspruch eines Nachbarn gegen die Bebauung rückwärtiger

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 7 A 1494/09

    Erteilung der Baugenehmigungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 17.08.2011 - 4 B 25.11

    Zum Begriff des Doppelhauses

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11

    Nachbarklage; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Beschwerde;

  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1995 - 10 B 3161/94

    Planungsrechtliche Rücksichtslosigkeit; Beplanter Innenbereich; Gebot der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 10 A 1035/10

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids für den Abriss eines Hauses und den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12

    Drittschützende Wirkung bei BauGB § 34 Abs 1

  • VG München, 19.06.2008 - M 11 K 07.4600

    Doppelhaushälfte; Grenzversatz; Nachbarabstimmung

  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498

    Zur baulichen Einheit von zwei teilweise aneinander gebauten zweigeschossigen

  • OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12

    Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

  • OVG Bremen, 20.02.1996 - 1 BA 53/95

    Reihenhauszeile; Hintere Baugrenze; Nachbarschutz; Befreiung vom Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2002 - 1 LA 2816/01

    Abhilfebescheid; Ausgangsbehörde; Ermessen; Ermessensfehler; Ermessensreduzierung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2011 - 10 A 1224/09

    Einhaltung der Abstandflächen in Bezug auf das gesamte Wohnhaus im Rahmen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2012 - 7 A 2444/09

    Rechtmäßigkeit eines erteilten planungsrechtlichen Vorbescheids für ein

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 A 11090/08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: rückwärtiger Anbau an eine Doppelhaushälfte;

  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung,

  • OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09

    Bebaubare Grundstücksfläche, faktische Baugrenze, Verdichtung

  • VG Frankfurt/Oder, 06.05.2011 - 7 K 1080/05

    Planungsrechtlich unzulässiger seitlicher Grenzanbau

  • VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11

    Faktische Baugrenze

  • VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09

    Baugenehmigung für ein Krematorium im Gewerbegebiet

  • VG Saarlouis, 07.06.2006 - 5 K 103/05

    Unzulässige Aufstockung eines grenzständigen Gebäudes

  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 893/10

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine rückwärtige Erweiterung

  • VG Sigmaringen, 26.06.2007 - 9 K 1008/05

    Abstandsflächen vor Überdachungen

  • VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01

    Nachbarschutz durch hintere Baugrenzen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 8 S 2937/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: lediglich faktischen Baugrenzen und Baulinien

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2003 - 8 S 1098/03

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11

    Abstandsflächeneinhaltung aufgrund von BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3;

  • VG München, 14.02.2002 - M 11 K 01.3134
  • VG München, 07.04.2008 - M 8 K 07.3202

    Nachbarklage; Einseitige (asymmetrische) Aufstockung eines Reihenhauses; bauliche

  • VG München, 01.09.2010 - M 8 SN 10.3907

    Überbaubare Grundstücksfläche; Rücksichtnahmegebot; Nachbarrechtsverletzung

  • VG Braunschweig, 09.10.2002 - 2 A 317/01

    Allgemeines Wohngebiet; Drittschutz; Handwerksbetrieb; Nachbarwiderspruch;

  • VG Würzburg, 08.11.2007 - W 5 K 07.745
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im

    Verstößt die Baugenehmigung gegen Rechtsvorschriften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Schutz der Eigentümer benachbarter Grundstücke dienen, verletzt die Abhilfeentscheidung die subjektiv-öffentlichen Rechten des Bauherrn und ist auf dessen Anfechtungsklage aufzuheben (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 4 C 6.95 - BVerwGE 101, 64, juris Rn. 15 und 24 und vom 1.7.1999 - 4 C 23.97 - NVwZ 2000, 195, juris Rn. 20; deutlicher: VG Freiburg, Urteil vom 25.7.2012 - 4 K 2241/11 - juris Rn. 29; VG Karlsruhe, Urteil vom 4.5.2011 - 5 K 2976/09 - juris Rn. 28).
  • VG Freiburg, 30.10.2014 - 4 K 1804/14

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung zur Erweiterung eines Gaststättenbetriebs

    Abzuwägen ist, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist ( ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ 1994, 686 ; Urteil der Kammer vom 25.07.2012 - 4 K 2241/11 -, juris ).
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