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   VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16   

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https://dejure.org/2017,44328
VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16 (https://dejure.org/2017,44328)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.10.2017 - 1 K 3727/16 (https://dejure.org/2017,44328)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 1 K 3727/16 (https://dejure.org/2017,44328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 61 VwGO
    Anspruch auf die Herstellung einer Straße durch Herleitung aus einem Zusatzvertrag zur Eingliederungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; VwGO § 61
    Auslegung; Eingemeindung; Eingliederung; Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Freiburg, 12.02.2005 - 7 K 1212/04

    Eingemeindungsvertrag auch nach 31 Jahren verbindlich und durchsetzbar

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16
    Diese Befugnis umfasst auch Streitigkeiten um Rechtsfolgen, die in dem Eingliederungsvertrag als Gegenleistung dafür vereinbart worden sind, dass die Gemeinde ihre Selbstständigkeit aufgibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.03.2016 - 1 S 1218/15 - NVwZ 2016, 1269; VG Freiburg, Urteil vom 12.02.2005 - 7 K 1212/04 - VBlBW 2005, 399 m.w. Nachw.).

    Die Klägerin hat insbesondere ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung; der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 VwGO) steht schon deshalb nicht entgegen, weil sich die Klage gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet (BVerwG, Urteil vom 27.10.1970 - VI C 8.69 - BVerwGE 36, 179; VG Freiburg, Urteil vom 12.02.2005 aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15

    Beteiligtenfähigkeit einer eingemeindeten ehemaligen Gemeinde

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16
    Diese Befugnis umfasst auch Streitigkeiten um Rechtsfolgen, die in dem Eingliederungsvertrag als Gegenleistung dafür vereinbart worden sind, dass die Gemeinde ihre Selbstständigkeit aufgibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.03.2016 - 1 S 1218/15 - NVwZ 2016, 1269; VG Freiburg, Urteil vom 12.02.2005 - 7 K 1212/04 - VBlBW 2005, 399 m.w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 5 S 1867/15

    Verbot bauleitplanersetzender städtebaulicher Verträge

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16
    Danach kommt es neben dem Wortlaut und dem daraus zu entnehmenden objektiv erklärten Willen der Vertragschließenden auf den mit dem Rechtsgeschäft verfolgten Zweck der Regelung, die beiderseitige Interessenlage und die Begleitumstände der Vereinbarung an (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.2017 - 5 S 1867/15 - juris m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16
    Die Klägerin hat insbesondere ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung; der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 VwGO) steht schon deshalb nicht entgegen, weil sich die Klage gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet (BVerwG, Urteil vom 27.10.1970 - VI C 8.69 - BVerwGE 36, 179; VG Freiburg, Urteil vom 12.02.2005 aaO).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75

    Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16
    Damit lässt sich die Begründung eines diese Regelung notwendig mehr oder weniger unterlaufenden vertraglichen Anspruchs auf eine bestimmte Bebauungsplanung nicht vereinbaren (vgl. zur im Zeitpunkt der Eingemeindung bestehenden Rechtslage: BVerwG, Urteile vom 01.02.1980 - IV C 40.77 - NJW 1980, 2538 und vom 11.03.1977 - BVerwG IV C 45.75 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16
    Damit lässt sich die Begründung eines diese Regelung notwendig mehr oder weniger unterlaufenden vertraglichen Anspruchs auf eine bestimmte Bebauungsplanung nicht vereinbaren (vgl. zur im Zeitpunkt der Eingemeindung bestehenden Rechtslage: BVerwG, Urteile vom 01.02.1980 - IV C 40.77 - NJW 1980, 2538 und vom 11.03.1977 - BVerwG IV C 45.75 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16
    Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber im Übrigen im Jahr 1998 ausdrücklich mit der heutigen Regelung in § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB aufgegriffen (s. zur heutigen Rechtslage: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Baugesetzbuch, § 1 Rn. 42e; Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 13. Auflage 2016, § 1 Rn. 31; Bonk/Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage 2014, § 54 Rn. 141; BVerwG, Urteil vom 25.11.2005 - 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 juris-Rn. 17).
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