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   VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19   

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https://dejure.org/2020,7842
VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19 (https://dejure.org/2020,7842)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.02.2020 - 10 K 4384/19 (https://dejure.org/2020,7842)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 10 K 4384/19 (https://dejure.org/2020,7842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 S 5 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 2 Nr 2 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 3 Nr 3 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 3 Nr 4 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis für einen amerikanischen Netzwerksicherheitsanalysten ohne deutsche Sprachkenntnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Familiennachzug zu deutschem Ehegatten; Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika; Spracherfordernis; Geringer Integrationsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19
    Der ausländische Ehegatte einer deutschen Staatsangehörigen, welche darüber hinaus Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika und damit nach § 41 AufenthV visumbefreit ist, ist gem. § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG in entsprechender Anwendung von § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG vom Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse (§ 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG) befreit (Abgrenzung zu BVerwG, Urt. v. 04.09.2012 - 10 C 12.12 -, juris Rn. 18).

    Bei einer Übertragung der Ausnahmeregelung auf deutsche Stammberechtigte würde das Spracherfordernis beim Nachzug zu einem Deutschen vollkommen leerlaufen, was dem Willen des Gesetzgebers, auch in diesen Fällen vom nachziehenden Ehegatten grundsätzlich den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse zu verlangen (vgl. BTDrucks 16/5065 S. 171), zuwiderlaufen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.09.2012 - 10 C 12/12 -, BVerwGE 144, juris Rn. 18).

    Auch spricht das Argument des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 04.09.2012, a.a.O.), bei einer Übertragung der Ausnahmeregelung in § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AufenthG auf deutsche Stammberechtigte liefe das Spracherfordernis beim Nachzug zu einem Deutschen vollkommen leer, nicht gegen die hier vertretene Rechtsauffassung.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung führte aber dazu, dass die Ausreisepflicht gemäß § 58 Abs. 2 S. 2 AufenthG nicht vollziehbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 15, vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris Rn. 13, und vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, juris).

    Allerdings wäre ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch insoweit statthaft, da die aufschiebende Wirkung eines gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot erhobenen Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 84 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 AufenthG sowohl hinsichtlich behördlicher Befristungsentscheidungen als auch befristeter behördlicher Entscheidungen über die Anordnung von Einreise- und Aufenthaltsverboten entfällt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 41, und Beschluss vom 21.01.2020, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung führte aber dazu, dass die Ausreisepflicht gemäß § 58 Abs. 2 S. 2 AufenthG nicht vollziehbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 15, vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris Rn. 13, und vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung führte aber dazu, dass die Ausreisepflicht gemäß § 58 Abs. 2 S. 2 AufenthG nicht vollziehbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 15, vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris Rn. 13, und vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, juris).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19
    Die im weiten außenpolitischen Ermessen der Bundesrepublik liegende visumrechtliche Privilegierung bestimmter Drittstaatsangehöriger schließt auch die daran anknüpfende Erleichterung beim Ehegattennachzug ein (vgl. BVerwG Urteil vom 30.03.2010 - 1 C 8.09 -, juris Rn. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19
    Allerdings wäre ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch insoweit statthaft, da die aufschiebende Wirkung eines gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot erhobenen Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 84 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 AufenthG sowohl hinsichtlich behördlicher Befristungsentscheidungen als auch befristeter behördlicher Entscheidungen über die Anordnung von Einreise- und Aufenthaltsverboten entfällt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 41, und Beschluss vom 21.01.2020, a.a.O.).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19
    In der vorliegenden Entscheidung über die Befristung des durch eine Abschiebung entstehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots ist der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots - auf der Grundlage von § 11 Abs. 1 S. 1 AufenthG n. F. - zu sehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, BVerwGE 162, 382, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 19 CS 09.2268

    Ausnahme vom Spracherfordernis beim Ehegattennachzug

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2020 - 10 K 4384/19
    Es ist also auch auf die Verkehrs- und Wissenschaftssprache Englisch abzustellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.04.2010 - 19 CS 09.2268 -, juris Rn. 5 f.; BeckOK AuslR/Tewocht, 24. Ed. 1.11.2019, AufenthG § 30 Rn. 25; Fritz / Vormeier, GK-AufenthG, § 30 AufenthG, Rn. 74; siehe auch Hinweise des BMI zum Richtlinienumsetzungsgesetz vom 2. Oktober 2007, Rn. 206).
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