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   VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08   

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VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08 (https://dejure.org/2010,6100)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.01.2010 - 1 K 118/08 (https://dejure.org/2010,6100)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 1 K 118/08 (https://dejure.org/2010,6100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar

  • verkehrslexikon.de

    Nur ausnahmsweise Anordnung einer MPU nach Nichtteilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar; Ausnahme zur Pflicht der Teilnahme an einem Aufbauseminar; Eignungszweifel im Zeitpunkt des Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flensburger Punktekonto - Aufbauseminar oder MPU?

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Auszug aus VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08
    Damit soll im öffentlichen Interesse (Schutzpflicht des Staates) sichergestellt werden, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris; Dauer, a.a.O., § 4 StVG, Rnr. 18 m.z.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2001 - 10 S 614/00

    Fahreignungsgutachten nach Fahrerlaubnisentziehung wegen erheblicher Straftat

    Auszug aus VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08
    Hierbei handelte es sich um "erhebliche bzw. wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften" bzw. "Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen" i.S.v. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV a.F. (zur Auslegung dieser Begriffe vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.7.2001 - 10 S 614/00 -, NZV 2002, 604).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08
    § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ermächtigt die Fahrerlaubnisbehörde ("darf") zur Annahme, der Betreffende sei ungeeignet; die zwingende Rechtsfolge dieser Einschätzung folgt aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG bzw. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.10.2004 - 10 S 475/04 -, DAR 2005, 352).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03

    Medizinisch-psychologisches Gutachten ohne Hinweis auf Wiederholung lange

    Auszug aus VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08
    a.) Entgegen der Auffassung des LRA - allerdings rechtlich unschädlich (vgl. zum Auswechseln der Rechtsgrundlage: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.5.2004 - 10 S 2796/03 -, VBlBW 2004, 428; Hartung, a.a.O.) - findet die MPG-Anforderung ihre Rechtsgrundlage nicht in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08
    Das LRA durfte aus der Weigerung der Klägerin, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen, gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV allerdings nur dann auf ihre fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen, wenn die Gutachtensanordnung formell und materiell rechtmäßig war (zu dieser Voraussetzung: BVerwG, Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 21/04 -, NJW 2005, 3440; Hartung, VBlBW 2005, 369, 371/372).
  • OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08
    Rechtsgrundlage für die Anforderung des MPG ist die im Zeitpunkt der Anforderung am 19.4.2006 geltende (zum 1.2.2005 aufgrund VO v. 9.8.2004, BGBl. I S. 2092, in Kraft getretene) Fassung der FeV (vgl. für diesen maßgeblichen Zeitpunkt: Sächs. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 -, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 11 FeV Rnr. 24).
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