Rechtsprechung
   VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14796
VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10 (https://dejure.org/2010,14796)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.10.2010 - 2 K 1038/10 (https://dejure.org/2010,14796)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 2 K 1038/10 (https://dejure.org/2010,14796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kurtaxe: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer fehlenden Verpflichtung zur satzungsgemäßen Einziehung und Abführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage i.R.d. Bestehens einer Verpflichtung zum satzungsgemäßen Einzug einer Kurtaxe ; Zulässigkeit einer Feststellungsklage aufgrund von konkreten und bußgeldbewehrten Verpflichtungen der Inhaber von Beherbergungsbetrieben in der Satzung und einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43; KAG § 43; KAG § 2 Abs. 2 S. 1
    Feststellungsklage, gerichtet auf inzidente Unwirksamkeitserklärung einer Satzung; Subsidiarität der Feststellungklage (hier verneint); Kurtaxe; Kalkulationsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    Aus der Gesetzesbegründung, die auf die bisherige Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ. Bezug nimmt und deutlich macht, dass durch Einfügung von § 2 Abs. 2 S. 1 KAG nur eine "sachlich gebotene Vereinfachung der gerichtlichen Kontrolle" erreicht, jene aber nicht auf eine reine Ergebniskontrolle reduziert werden soll, ergibt sich deutlich, dass nach wie vor dem Gemeinderat bei seiner Beschlussfassung eine Kalkulation zugrunde liegen muss (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.1.2010 - S 1171/09 -, in Juris; Urt. v. 23.3.2006 - 2 S 2842/04 -, in Juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 23.4.2009 - 2 K 417/07 -, in Juris; Gössl/Reiff, KAG BW, § 2 Ziff. 1.5.2.2) und dass diese Kalkulation für einen kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.1.2010 - S 1171/09 -, in Juris; Urt. v. 23.3.2006 - 2 S 2842/04 -, in Juris; vgl. auch Faiß, KAG BW, § 2 Rn. 18: es muss aus ihr die kostendeckende Abgabenobergrenze hervorgehen), so dass sich aus ihr der Entscheidungsinhalt des Gemeinderats nachvollziehen lässt (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 675).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    Denn die Neufassung des § 2 Abs. 2 KAG hat nicht etwa zur Konsequenz, dass nunmehr die Rechtsprechung einiger anderer Oberverwaltungsgerichte Anwendung findet, wonach eine - von der Willensbildung des Ortsgesetzgebers als gedeckt anzusehende - Kalkulationsgrundlage auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeschoben werden kann (so etwa OVG Schleswig, Urt. v. 4.10.1995 - 2 L 197/94 -, in Juris; vgl. auch die Nachweise in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 11 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96

    Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    Die Ergänzung des KAG BW ist zu sehen als eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (etwa im Urt. v. 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, in Juris), wonach unter Hinweis auf den Ermessensspielraum des Gemeinderates Satzungen, die etwa Mängel in der Kalkulation - etwa infolge Berücksichtigung nicht ansatzfähiger Kosten - enthielten, regelmäßig und unabhängig von der Höhe dieser Kosten und ihren Auswirkungen auf den Abgabensatz für ungültig erklärt wurden (vgl. zu den Motiven LT-Drs. 13/3966 v. 25.1.2005; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 678a).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    Die Gemeinde ist frei in ihrer Entscheidung, ob und zu welchen Anteilen sie von den gesetzlichen Finanzierungsmöglichkeiten Gebrauch machen will (OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, in Juris; Gössl/Reif, KAG BW, § 44 Ziff. 1.4; ähnlich Faiß, KAG BW, § 43 Rn. 7); sofern es überhaupt nachvollziehbare Gründe für die Einführung eines bestimmten Finanzierungsmittels gibt, ist nicht entscheidend, ob für die Einführung etwa einer anderen Abgabe mindestens ebenso gute Gründe gesprochen hätten.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    Anders liegt es dagegen, wenn - wie vorliegend - die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist, so dass die Rechtmäßigkeit der Norm als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird; in diesem Fall ist der Anwendungsbereich der Feststellungsklage prinzipiell eröffnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 -, m.w.N.; Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 - Urt. v. 9.12.1982 - 5 C 103/81 - BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 u.a. - jew. in Juris).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    Gegenstand der Feststellungsklage muss ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein (vgl. zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 -, m.w.N.; Urt. v. 23.1.1992 - 3 C 50.89 - Urt. v. 20.11.2003 - 3 C 44.02 - jew. in Juris).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 38.93

    Feststellungsklage - Abgabensatzung - Ersatzvornahme

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    Diese Frage betrifft aber kein konkretes streitiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO (OVG Bremen, Urt. v. 28.3.2000 - 1 A 314/09 -, in Juris; VGH München, Urt. v. 26.3.2001 - 9 B 96.1129 -, in Juris; Kopp/Schenke, VwGO, § 43 Rn. 8g, 14; Fehling/Kastner, VwGO, § 43 Rn. 13); sie kann nur im Wege der Normenkontrolle nach § 47 VwGO, nicht aber mittels Feststellungklage gemäß § 43 VwGO geklärt werden (BVerwG, Beschl. v. 2.4.1993 - 7 B 38/93 -, in Juris; VGH München, Urt. v. 26.3.2001 - 9 B 96.1129 -, in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 14 S 802/90

    Kurtaxe - Satzung: Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs unterschiedlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    Sie haften jedoch gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 KTS neben den Abgabepflichtigen - und nicht nur subsidiär - als Gesamtschuldner für die Zahlung der Kurtaxe und werden deshalb gleich diesen durch die Regelungen in der Satzung in eigenen Rechten betroffen (vgl. (zu § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO) VGH München, Urt. v. 12.2.2004 - 5 N 02.1674 -, in Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.4.1992 - 14 S 802/90 -, in Juris).
  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    Anders liegt es dagegen, wenn - wie vorliegend - die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist, so dass die Rechtmäßigkeit der Norm als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird; in diesem Fall ist der Anwendungsbereich der Feststellungsklage prinzipiell eröffnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 -, m.w.N.; Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 - Urt. v. 9.12.1982 - 5 C 103/81 - BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 u.a. - jew. in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Auszug aus VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
    a) Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtssetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen (vgl. zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.5.2010 - 2 S 2423/08 -, in Juris; Urt. v. 20.1.2010 - 2 S 1171/09 -, in Juris).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2011 - 1 A 314/09

    Entschädigung wegen Verletzung des Verbots der Benachteiligung aufgrund von

  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 5 N 02.1674

    Nichtigerklärung der Kurtaxordnung für das Bayerische Staatsbad Bad Kissingen;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 2 S 1171/09

    Abwassergebühr: Transparenz der Gebührenkalkulation für den kommunalen

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • VGH Bayern, 26.03.2001 - 9 B 96.1129
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 2 S 1418/11

    Kalkulation einer Kurtaxe, Kurtaxefähigkeit einzelner Einrichtungen

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27. Oktober 2010 - 2 K 1038/10 - wird mit dieser Maßgabe zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27. Oktober 2010 - 2 K 1038/10 zu ändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage auch insoweit abzuweisen.

  • VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

    Diese Geringfügigkeitsgrenze wurde dabei in der Rechtsprechung sogar erst bei 5 % als erreicht angesehen (dazu VG Freiburg, Urt. v. 27.10.2010 - 2 K 1038/10 -, juris, Rn.75, 76).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht