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   VG Freiburg, 27.11.2003 - 4 K 725/03   

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https://dejure.org/2003,21515
VG Freiburg, 27.11.2003 - 4 K 725/03 (https://dejure.org/2003,21515)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.11.2003 - 4 K 725/03 (https://dejure.org/2003,21515)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. November 2003 - 4 K 725/03 (https://dejure.org/2003,21515)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2003 - 4 K 725/03
    Diese Vorschriften enthalten eine normative Reduzierung des Kreises der Blaulicht- bzw. Einsatzhorn-Berechtigten und damit zugleich ein (Teil-)Verbot für alle nach diesen Vorschriften nicht Berechtigten (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.02.2002 - 3 C 33/01 -, NZV 2002, 426).

    Dies ist nämlich notwendig, um - erstens - die Wirkung blauer Blinklichter nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass bei einer Inflationierung ihres Gebrauchs die Akzeptanz von Blaulichteinsätzen in der Bevölkerung vermindert wird und weil - zweitens - mit jedem genehmigten Vorhandensein einer Blaulichtanlage die Gefahr des Fehlgebrauchs und sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1999, Buchholz 442.16 § 52 StVZO Nr. 1; Urt. v. 21.02.2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97

    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2003 - 4 K 725/03
    Zum einen enthält § 52 Abs. 3 StVZO weder ausdrücklich noch konkludent eine Verweisung auf das Landesrecht, sodann verbietet sich ein solcher Rückgriff auf das Landesfeuerwehrrecht schon deshalb, weil in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Feuerwehrgesetze gelten, eine Auslegung des § 52 Abs. 3 StVZO nach Maßgabe des jeweiligen Landesfeuerwehrrechts also zu einem jeweils unterschiedlichen Inhalt der bundesrechtlichen Regelung führen würde (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.01.1998 - 12 L 4158/97 -, JURIS - zum Begriff des Rettungsdienstes im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 4 StVZO).
  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    Das wesentliche systematische Argument der Vertreter der konkret-funktionalen Auslegung des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO, die eine bundeseinheitliche Auslegung des Begriffs "des Rettungsdienstes" fordern (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, a.a.O.; VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, 4 K 725/03, juris), dringt nicht durch.

    In der Rechtsprechung wird zum Teil vertreten, dass die Abbauverpflichtung im Hinblick auf eine rechtswidrig installierte Sonderrechtsanlage das mildeste und gleich geeignete Mittel ist, der Regelung in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO Geltung zu verschaffen (VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, 4 K 725/03, juris; VG Würzburg, Urt. v. 4.4.2001, W 6 K 00.1044, juris); in einer Reihe von Fällen wurde in dieser Fallkonstellation nur der Abbau der Sonderrechtsanlage anstelle der Betriebsuntersagung angeordnet (OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.8.2006, 1 Q 12/06, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, a.a.O.; VG München, Urt. v. 16.5.2001, M 31 K 01.1060, und Beschl. v. 11.1.2000, beide in juris).

    § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO kennzeichnet aus diesem Grund nicht erst die Benutzung als rechtswidrig, sondern im Sinne einer vorverlagerten Gefahrenabwehr bereits die unzulässige Ausstattung selbst (VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, a.a.O.; vgl. auch VG Mainz, Urt. v. 19.8.2009, 3 K 552/08.MZ, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10

    Ablehnung der Zuteilung einer grünen Plakette ist kein konkludenter

    Nach Wortlaut und Systematik der genannten gesetzlichen Regelungen spricht vieles dafür, dass die spezialgesetzlichen Vorschriften über das Erlöschen und den Widerruf der Betriebserlaubnis sowie die Aufhebung oder Beschränkung der Zulassung im Wege einer Betriebsuntersagung nach § 5 FZV, § 17 StVZO den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über die Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 LVwVfG vorgehen (§ 1 Abs. 1 2. Halbsatz LVwVfG, vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 11 B 44/93 - juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 12.08.1998 - 25 B 3118/97 - juris Rn. 6; VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003 - 4 K 725/03 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 8 B 1844/09

    Öffentliche Feuerwehren und staatlich angeordnete oder anerkannte Werkfeuerwehren

    VG Mainz, Urteil vom 19. August 2009 - 3 K 552/08.MZ, juris, Rn. 22; VG Freiburg, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 K 725/03 -, juris, Rn. 6.
  • OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06

    Rundumlichtausstattung bei Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen

    Eine derartige Zulassung ergibt sich jedoch allein aufgrund der maßgeblichen landesrechtlichen Bestimmungen des Landeskatastrophenschutzgesetzes dem entsprechend: OVG Hamburg, Beschluss vom 24.5.2006 - 3 Bs 155/05 -, juris, für ein Notarzteinsatzfahrzeug; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.3.2006 - 8 A 5229/04 -, GewArch 2006, 334 (335 f), bei auch für Bluttransporte eingesetzten Fahrzeugen des Katastrophenschutzes; VG Freiburg, Beschluss vom 27.11.2003 - 4 K 725/03 -, juris, im Falle einer Betriebsfeuerwehr, die nicht als Werkfeuerwehr anerkannt war.
  • VG Mainz, 19.08.2009 - 3 K 552/08

    Führen eines Blaulichts; privates Feuerwehrfahrzeug

    Demzufolge ist der Kreis derjenigen Fahrzeuge, die im Bereich der Feuerwehr berechtigt sind, ein Blaulicht zu führen, auf diejenigen zu begrenzen, die gesetzliche Aufgaben nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247) erfüllen (vgl. auch VG Freiburg, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 K 725/03 -, juris).
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