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VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Örtliche Zuständigkeit einer Landesbehörde bei Fehlen einer ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 121, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 4, GG Art. 6, BGB § 1626 Abs. 3 S. 1, BGB § 1684 Abs. 1, BGB § 1626, EMRK Art. 8, AufenthG § 25 Abs. 5
Befristung, Wirkung der Ausweisung, Rechtskraft, Urteil, Sperrwirkung, Änderung der Sach- und Rechtslage, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Ermessen, Schutz von Ehe und Familie, deutsches Kind, Kindeswohl, gemeinsames Sorgerecht, Ermessensreduzierung auf Null, ... - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (37)
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten …
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Besteht eine solche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind und kann diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehörigkeit und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; vgl. auch BVerfGE 80, 81 zur Erwachsenenadoption).Bei der Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, zumal auch der persönliche Kontakt mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechts unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist und daher unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG steht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ).
Die Entwicklung eines Kindes wird nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ).
In den persönlichen Schutzbereich dieser die Elternautonomie im Interesse des Kindeswohls schützenden Vorschrift sind auch umgangsberechtigte Elternteile einbezogen, ohne dass es insoweit auf die Qualität der jeweiligen Beziehung zum Kind ankommt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 56, 363 ; 64, 180 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21.05.2003 - 1 BvR 90/03 -, FamRZ 2003, 1082 ).
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Familie als verantwortliche Elternschaft wird von der prinzipiellen Schutzbedürftigkeit des heranwachsenden Kindes bestimmt (vgl. BVerfGE 80, 81 ).Besteht eine solche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind und kann diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehörigkeit und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; vgl. auch BVerfGE 80, 81 zur Erwachsenenadoption).
Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris).
Darin sind sie ihrerseits geprägt durch den hohen Rang, der dem Kindeswohl von Verfassungs wegen für die Ausgestaltung des Familienrechts zukommt (vgl. BVerfGE 80, 81 ; 108, 82 ).
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers …
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 ).Für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der familiären Gemeinschaft und der Zumutbarkeit einer (vorübergehenden) Trennung sowie der Möglichkeit, über Briefe, Telefonate und Besuche auch aus dem Ausland Kontakt zu halten, spielt schließlich das Alter des Kindes eine wesentliche Rolle (vgl. hierzu auch Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 ).".
- VG Karlsruhe, 14.11.2006 - 5 K 2075/05
Fristbeginn für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung eines Ausländers.
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Die Ermessensbindungen der Beklagten gehen jedoch nicht soweit, dass der Kläger im Wege der Ermessensreduzierung auf Null einen Anspruch gegen die Beklagte auf Befristung seiner Ausweisung mit sofortiger Wirkung und ohne die Verpflichtung zur vorherigen Ausreise hat ( vgl. zu einer solchen Möglichkeit in einem Ausnahmefall BVerwG, Urteil vom 04.09.2007, NVwZ 2008, 333 m.w.N.; vgl. auch VAH Nr. 11.1.3.4 ), ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG (zumindest für Drittstaatsangehörige wie den Kläger) die Frist für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung grundsätzlich nicht zu laufen beginnt (… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2004, a.a.O., m.w.N.; Hamb. OVG, Beschluss vom 12.04.2007, NVwZ-RR 2007, 712; VG Karlsruhe, Urteil vom 14.11.2006 - 5 K 2075/05 - a. A. VG Oldenburg, Urteil vom 22.04.2009, NVwZ-RR 2009, 739 ).Es führt deshalb nicht per se zu unerträglichen und vom Gesetzgeber nicht bedachten Folgen, wenn nach geltendem Recht der Lauf der für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG gesetzten Frist nicht vor der Ausreise des Ausländers beginnen kann, da es § 25 Abs. 5 AufenthG ermöglicht, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer abweichend von § 11 Abs. 1 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unverschuldet unmöglich ist und mit dem Wegfall der Abschiebungs- bzw. Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist ( vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 14.11.2006, a.a.O., m.w.N. ).
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 13 S 778/02
Beginn der für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung gesetzten Frist, wenn …
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Im Übrigen ist die Prüfung, ob dem Ausländer der Aufenthalt ermöglicht werden soll, dem Verfahren über die Erteilung eines Aufenthaltstitels vorbehalten ( vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.11.2004, InfAuslR 2005, 52, …und vom 24.06.1998, a.a.O., m.w.N. ).Die Ermessensbindungen der Beklagten gehen jedoch nicht soweit, dass der Kläger im Wege der Ermessensreduzierung auf Null einen Anspruch gegen die Beklagte auf Befristung seiner Ausweisung mit sofortiger Wirkung und ohne die Verpflichtung zur vorherigen Ausreise hat ( vgl. zu einer solchen Möglichkeit in einem Ausnahmefall BVerwG, Urteil vom 04.09.2007, NVwZ 2008, 333 m.w.N.; vgl. auch VAH Nr. 11.1.3.4 ), ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG (zumindest für Drittstaatsangehörige wie den Kläger) die Frist für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung grundsätzlich nicht zu laufen beginnt ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2004, a.a.O., m.w.N.; Hamb. OVG, Beschluss vom 12.04.2007, NVwZ-RR 2007, 712; VG Karlsruhe, Urteil vom 14.11.2006 - 5 K 2075/05 - a. A. VG Oldenburg, Urteil vom 22.04.2009, NVwZ-RR 2009, 739 ).
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
29 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist, obwohl es sich dabei um eine (reine) Ermessensentscheidung der Behörde handelt, nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ( vgl. BVerwG, Urteile vom 23.10.2007, NVwZ 2008, 326, vom 04.09.2007, NVwZ 2008, 82, und vom 03.08.2004, NVwZ 2005, 220; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.07.2008, InfAuslR 2008, 429 ).Da die Beklagte ihre Ermessensentscheidung auf diese neuerlichen Vorwürfe nicht - auch im Wege einer nachträglichen Ergänzung der Ermessensentscheidung in entsprechender Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO ( vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 03.08.2004, a.a.O. ) - gestützt hat, kommt es in diesem Verfahren auf eine Beweiserhebung hierzu sowie auf eine eigene Überzeugungsbildung nicht an.
- BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
Verfassungsrechtliche Kriterien bezüglich einer aufenthaltsrechtlich …
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris).Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 ).
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 79, 51 ; zur Bedeutung der Beziehung zu beiden Elternteilen für die Entwicklung des Kindes s. a. § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB und den Zehnten Kinder- und Jugendbericht, BTDrucks 13/11368 S. 40 u. a.).In den persönlichen Schutzbereich dieser die Elternautonomie im Interesse des Kindeswohls schützenden Vorschrift sind auch umgangsberechtigte Elternteile einbezogen, ohne dass es insoweit auf die Qualität der jeweiligen Beziehung zum Kind ankommt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 56, 363 ; 64, 180 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21.05.2003 - 1 BvR 90/03 -, FamRZ 2003, 1082 ).
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2008 - 11 S 2889/07
Nachträgliche Befristung von vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EGRL 38/2004 - …
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
29 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist, obwohl es sich dabei um eine (reine) Ermessensentscheidung der Behörde handelt, nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ( vgl. BVerwG, Urteile vom 23.10.2007, NVwZ 2008, 326, vom 04.09.2007, NVwZ 2008, 82, und vom 03.08.2004, NVwZ 2005, 220; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.07.2008, InfAuslR 2008, 429 ).Zwar betreffen die genannten Urteile allesamt freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und somit ausdrücklich nur die Befristungsentscheidung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG, doch sind die maßgeblichen Erwägungen auch auf Entscheidungen nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG über die Befristung der Wirkungen von Ausweisungen gegenüber Drittstaatsangehörigen - wie dem Kläger - übertragbar, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falls gebieten ( so insbes. die Begründung in VGH Bad.-Württ, Urteil vom 23.07.2008, a.a.O., RdNr. 32 in juris; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 23.10.2007, a.a.O. ), wie das in Gestalt der Art. 6 GG und Art. 8 EMRK hier der Fall ist.
- BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
29 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist, obwohl es sich dabei um eine (reine) Ermessensentscheidung der Behörde handelt, nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ( vgl. BVerwG, Urteile vom 23.10.2007, NVwZ 2008, 326, vom 04.09.2007, NVwZ 2008, 82, und vom 03.08.2004, NVwZ 2005, 220; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.07.2008, InfAuslR 2008, 429 ).Zwar betreffen die genannten Urteile allesamt freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und somit ausdrücklich nur die Befristungsentscheidung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG, doch sind die maßgeblichen Erwägungen auch auf Entscheidungen nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG über die Befristung der Wirkungen von Ausweisungen gegenüber Drittstaatsangehörigen - wie dem Kläger - übertragbar, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falls gebieten ( so insbes. die Begründung in VGH Bad.-Württ…, Urteil vom 23.07.2008, a.a.O., RdNr. 32 in juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23.10.2007, a.a.O. ), wie das in Gestalt der Art. 6 GG und Art. 8 EMRK hier der Fall ist.
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- VG Freiburg, 14.09.2009 - 4 K 1283/09
Aufenthaltserlaubnis für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten
- BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die …
- OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausreisehindernis; Abschiebungshindernis; …
- BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02
Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis; …
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
- VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 103 A/00
Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Ausreisepflicht mangels Bestehens …
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
- BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09
Ausweisung; Befristung; Ankündigung der Abschiebung aus der Haft.
- BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
Allein mit der Abschiebung begründete Ablehnung eines Umgangsantrags verletzt GG …
- OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07
Zum Beginn der für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung gesetzten Frist
- VG Oldenburg, 22.04.2009 - 11 A 389/08
Vaterschaftsanerkennung; unzutreffend; unanfechtbar; Aufenthaltserlaubnis; …
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78
Ehescheidung
- Drs-Bund, 25.08.1998 - BT-Drs 13/11368
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
- BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07
Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96
Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der …
- VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 436/05
Asylantrag; Asylbewerber; Aufenthaltsgenehmigung; Ausländer; Ausländerbehörde; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96
Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
- BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00
Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen; …
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
Behördenzuständigkeit bei Rücknahme einer Ausweisung
- VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 420.09
Ermessen der Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Dauer der Befristung …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, juris, Rn. 39;… Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, juris, Ls. 2; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. Juli 2008 - 11 S 2889/07 -, juris, Ls. 2 ; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).Dies schließt eine nach Fallgruppen typisierende Bemessung der Fristdauer, die nach der Art des Ausweisungstatbestandes (Muss-, Regel- oder Ermessensausweisung) oder der Schwere des Ausweisungsgrundes differenziert und/oder sich an dem der Ausweisung zugrunde liegenden - gegebenenfalls erhöhten - Grad der spezialpräventiven Wiederholungsgefahr orientiert, im Grundsatz nicht aus, soweit den Besonderheiten des Einzelfalls durch eine abweichende Fristgestaltung Rechnung getragen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Juni 1998, - 13 S 1099/96 -, juris; Nieders. OVG…, Beschluss vom 14. März 2001 - 11 LA 565/01 - juris, Rn. 5; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris, Rn. 32).
Kann die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet gelebt werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, im Regelfall einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 13 LB 13/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2009 - 13 S 1469/09 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).
- VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
Ermessensausübung bei der Sperrzeitverfügung im Rahmen der Ausweisung eines …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, juris, Rn. 39;… Urteil vom 4.0 September 2007 - 1 C 21.07 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, juris, Ls. 2; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. Juli 2008 - 11 S 2889/07 -, juris, Ls. 2 ; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).Dies schließt eine nach Fallgruppen typisierende Bemessung der Fristdauer, die nach der Art des Ausweisungstatbestandes (Muss-, Regel- oder Ermessensausweisung) oder der Schwere des Ausweisungsgrundes differenziert und/oder sich an dem der Ausweisung zugrunde liegenden - gegebenenfalls erhöhten - Grad der spezialpräventiven Wiederholungsgefahr orientiert, im Grundsatz nicht aus, soweit den Besonderheiten des Einzelfalls durch eine abweichende Fristgestaltung Rechnung getragen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Juni 1998 - 13 S 1099/96 -, juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 14. März 2001 - 11 LA 565/01 -, juris;… Rn. 5; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 - juris, Rn. 32).
Kann die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet gelebt werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, im Regelfall einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 13 LB 13/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2009 - 13 S 1469/09 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).
- VG Berlin, 19.09.2011 - 35 K 66.10
Ehegattennachzug einer Kosovarin
Kann die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet gelebt werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, im Regelfall einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 13 LB 13/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2009 - 13 S 1469/09 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris, VG Berlin…, Urteil vom 22. Februar 2011 - VG 35 K 317.10 -, InfAuslR 2011, S. 353, 356). - VG Halle, 26.08.2010 - 1 A 70/09
Befristung der Wirkungen der Ausweisung mit sofortiger Wirkung ohne vorherige …
Kann der Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, im Regelfall einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 13 LB 13/07 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2009 - 13 S 1469/09 -, Juris; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, Juris ) .