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   VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11   

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https://dejure.org/2012,7582
VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11 (https://dejure.org/2012,7582)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28.02.2012 - 5 K 1274/11 (https://dejure.org/2012,7582)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 5 K 1274/11 (https://dejure.org/2012,7582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung; während der Sommerferien endenden Elternzeit; Aussparung der Sommerferien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Berechtigung des Dienstherrn zur Aufsparung der Sommerferien einer einem Lehrer oder einer Lehrerin bewilligten sogenannten unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung während einer nach den Sommerferien endenden Elternzeit; Erstrecken eines für die Dauer der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstzeit - Teilzeitbeschäftigung; Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilzeitbeschäftigung eines Lehrers während der Elternzeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2007 - 4 S 1699/05

    Beamter; Teilzeitbeschäftigung; Ablehnung wegen Umfangs der begehrten

    Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11
    Zwar hat der Dienstherr hinsichtlich des Umfangs einer bewilligten Teilzeitbeschäftigung ein weites Ermessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.2007 - 4 S 1699/05 - RiA 2007, 276, allerdings zu § 153e Abs. 1 LBG a.F.).
  • BVerwG, 17.05.2010 - 2 B 63.09

    Vergütung von Teilzeitbeschäftigung und unzulässige indirekte Diskriminierung

    Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11
    Ob der Anspruch der Klägerin zudem aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Teilzeitarbeit (RL 97/81/EG), den Elternurlaub (RL 96/34/EG) und die Chancengleichheit (vgl. Art. 16 Satz 2 RL 06/54/EG), das auch für Beamte gilt (von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, § 43 BeamtStG, Rdnr. 55), folgt, bedarf keiner Vertiefung (vgl. allgemein EuGH, Urt. v. 06.12.2007 - C-300/06 ; BVerwG, Urt. v. 25.03.2010 - 2 C 72.08 - juris; Beschl. v. 17.05.2010 - 2 B 63.09 - juris Rdnr. 8).
  • VG Hannover, 22.01.2008 - 13 A 4703/07

    Elternzeit; Ferien; Aussparung; Rechtsmissbrauch

    Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11
    Denn wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer während der Elternzeit wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, diese bis zu den Sommerferien fortführt und unmittelbar im Anschluss daran aus der Elternzeit in den Schuldienst zurückkehren wird, hat er sich nicht nur den in den Sommerferien möglichen Urlaub verdient, sondern benötigt diese auch für Vor- bzw. Nacharbeit (vgl., zur Elternzeit, VG Hannover, Urt. v. 22.01.2008 - 13 A 4703/07 - juris, Rdnr. 23; vgl. auch § 21 Abs. 4 AzUVO; vgl. auch, zu den Besonderheiten der Arbeitszeit der Lehrer, VwV -Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen i.d.F. vom 11.02.2010 und hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.06.2009 - 4 S 174/07 - und Urt. v. 10.09.2009 - 4 S 2816/07 - beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07

    Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

    Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11
    Denn wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer während der Elternzeit wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, diese bis zu den Sommerferien fortführt und unmittelbar im Anschluss daran aus der Elternzeit in den Schuldienst zurückkehren wird, hat er sich nicht nur den in den Sommerferien möglichen Urlaub verdient, sondern benötigt diese auch für Vor- bzw. Nacharbeit (vgl., zur Elternzeit, VG Hannover, Urt. v. 22.01.2008 - 13 A 4703/07 - juris, Rdnr. 23; vgl. auch § 21 Abs. 4 AzUVO; vgl. auch, zu den Besonderheiten der Arbeitszeit der Lehrer, VwV -Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen i.d.F. vom 11.02.2010 und hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.06.2009 - 4 S 174/07 - und Urt. v. 10.09.2009 - 4 S 2816/07 - beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07

    Keine Nachzahlung von Besoldung für die Vergangenheit

    Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11
    Denn wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer während der Elternzeit wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, diese bis zu den Sommerferien fortführt und unmittelbar im Anschluss daran aus der Elternzeit in den Schuldienst zurückkehren wird, hat er sich nicht nur den in den Sommerferien möglichen Urlaub verdient, sondern benötigt diese auch für Vor- bzw. Nacharbeit (vgl., zur Elternzeit, VG Hannover, Urt. v. 22.01.2008 - 13 A 4703/07 - juris, Rdnr. 23; vgl. auch § 21 Abs. 4 AzUVO; vgl. auch, zu den Besonderheiten der Arbeitszeit der Lehrer, VwV -Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen i.d.F. vom 11.02.2010 und hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.06.2009 - 4 S 174/07 - und Urt. v. 10.09.2009 - 4 S 2816/07 - beide juris).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

    Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11
    Ob der Anspruch der Klägerin zudem aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Teilzeitarbeit (RL 97/81/EG), den Elternurlaub (RL 96/34/EG) und die Chancengleichheit (vgl. Art. 16 Satz 2 RL 06/54/EG), das auch für Beamte gilt (von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, § 43 BeamtStG, Rdnr. 55), folgt, bedarf keiner Vertiefung (vgl. allgemein EuGH, Urt. v. 06.12.2007 - C-300/06 ; BVerwG, Urt. v. 25.03.2010 - 2 C 72.08 - juris; Beschl. v. 17.05.2010 - 2 B 63.09 - juris Rdnr. 8).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11
    Ob der Anspruch der Klägerin zudem aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Teilzeitarbeit (RL 97/81/EG), den Elternurlaub (RL 96/34/EG) und die Chancengleichheit (vgl. Art. 16 Satz 2 RL 06/54/EG), das auch für Beamte gilt (von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, § 43 BeamtStG, Rdnr. 55), folgt, bedarf keiner Vertiefung (vgl. allgemein EuGH, Urt. v. 06.12.2007 - C-300/06 ; BVerwG, Urt. v. 25.03.2010 - 2 C 72.08 - juris; Beschl. v. 17.05.2010 - 2 B 63.09 - juris Rdnr. 8).
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