Rechtsprechung
VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Zur Berechnung des Betrags, um den die Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten aufgrund eines vom Familiengericht nachträglich abgeänderten Versorgungsausgleichs zu kürzen sind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBeamtVG § 13 Abs. 2 S. 3
Beamtenversorgung; Kürzungsbetrag; Versorgungsausgleich; Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Höchstruhegehaltssatz; Familienzuschlag; Landesanteil Besoldung; Landessonderzahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 K 4605/11
Reduzierte Kürzung der Versorgungsbezüge bei nachträglicher Abänderung des …
Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
§ 30 Abs. 2 VersAusglG ist ab dem Zeitpunkt anwendbar, in dem die frühere Ehefrau eine Rente bezieht, bei deren Berechnung die zu ihren Gunsten und zu Lasten des Klägers begründeten Rentenanwartschaften berücksichtigt werden ( vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2012 - 8 K 4605/11 -, juris ). - BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02
Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich
Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
Nach dieser Rechtsprechung ist für die Berechnung des Versorgungsausgleichs bei beamtenrechtlichen Versorgungsanrechten bereits seit dem 01.01.2003 uneingeschränkt der Höchstruhegehaltssatz von 71, 75 % maßgeblich, ohne dass es darauf ankommt, ob der Versorgungsfall während oder erst nach der Übergangsphase des § 69e BeamtVG eintritt ( BGH, Urteil vom 26.11.2003, NJW 2004, 1245, und Beschluss vom 11.05.2005 - XII ZB 161/02 -, juris ). - VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 23 K 5125/13
Ruhegehalt; Ehescheidung; Versorgungsausgleich; Kürzung; Dynamisierung; interne …
Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
Denn in Bezug auf Beamtenversorgungsbezüge ist nach dem im Beamtenversorgungsrecht geltenden Versorgungsfallprinzip stets das im jeweiligen Zeitabschnitt geltende Recht der Beamtenversorgung anzuwenden und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Behörden- oder Gerichtsentscheidung; dies gilt insbesondere auch für die Ermittlung der Höhe des Ruhegehalts ( vgl. auch OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 09.12.2014, ZBR 2015.138; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.01.2012 - 3 BV 08.1947 -, juris ; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2015 - 23 K 5125/13 -, juris ). - VGH Bayern, 17.01.2012 - 3 BV 08.1947
Grundsatz der beamtenrechtlichen Versorgung aus dem letzten Amt
Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
Denn in Bezug auf Beamtenversorgungsbezüge ist nach dem im Beamtenversorgungsrecht geltenden Versorgungsfallprinzip stets das im jeweiligen Zeitabschnitt geltende Recht der Beamtenversorgung anzuwenden und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Behörden- oder Gerichtsentscheidung; dies gilt insbesondere auch für die Ermittlung der Höhe des Ruhegehalts ( vgl. auch OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 09.12.2014, ZBR 2015.138; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.01.2012 - 3 BV 08.1947 -, juris ; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2015 - 23 K 5125/13 -, juris ). - BGH, 11.05.2005 - XII ZB 161/02
Versorgungsausgleich bei beamtenrechtlichen Versorgungsanrechten
Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
Nach dieser Rechtsprechung ist für die Berechnung des Versorgungsausgleichs bei beamtenrechtlichen Versorgungsanrechten bereits seit dem 01.01.2003 uneingeschränkt der Höchstruhegehaltssatz von 71, 75 % maßgeblich, ohne dass es darauf ankommt, ob der Versorgungsfall während oder erst nach der Übergangsphase des § 69e BeamtVG eintritt ( BGH, Urteil vom 26.11.2003, NJW 2004, 1245, und Beschluss vom 11.05.2005 - XII ZB 161/02 -, juris ).