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   VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14   

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https://dejure.org/2017,11085
VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14 (https://dejure.org/2017,11085)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28.03.2017 - 5 K 2000/14 (https://dejure.org/2017,11085)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28. März 2017 - 5 K 2000/14 (https://dejure.org/2017,11085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zur Berechnung des Betrags, um den die Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten aufgrund eines vom Familiengericht nachträglich abgeänderten Versorgungsausgleichs zu kürzen sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBeamtVG § 13 Abs. 2 S. 3
    Beamtenversorgung; Kürzungsbetrag; Versorgungsausgleich; Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Höchstruhegehaltssatz; Familienzuschlag; Landesanteil Besoldung; Landessonderzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 K 4605/11

    Reduzierte Kürzung der Versorgungsbezüge bei nachträglicher Abänderung des

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
    § 30 Abs. 2 VersAusglG ist ab dem Zeitpunkt anwendbar, in dem die frühere Ehefrau eine Rente bezieht, bei deren Berechnung die zu ihren Gunsten und zu Lasten des Klägers begründeten Rentenanwartschaften berücksichtigt werden ( vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2012 - 8 K 4605/11 -, juris ).
  • BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02

    Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
    Nach dieser Rechtsprechung ist für die Berechnung des Versorgungsausgleichs bei beamtenrechtlichen Versorgungsanrechten bereits seit dem 01.01.2003 uneingeschränkt der Höchstruhegehaltssatz von 71, 75 % maßgeblich, ohne dass es darauf ankommt, ob der Versorgungsfall während oder erst nach der Übergangsphase des § 69e BeamtVG eintritt ( BGH, Urteil vom 26.11.2003, NJW 2004, 1245, und Beschluss vom 11.05.2005 - XII ZB 161/02 -, juris ).
  • VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 23 K 5125/13

    Ruhegehalt; Ehescheidung; Versorgungsausgleich; Kürzung; Dynamisierung; interne

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
    Denn in Bezug auf Beamtenversorgungsbezüge ist nach dem im Beamtenversorgungsrecht geltenden Versorgungsfallprinzip stets das im jeweiligen Zeitabschnitt geltende Recht der Beamtenversorgung anzuwenden und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Behörden- oder Gerichtsentscheidung; dies gilt insbesondere auch für die Ermittlung der Höhe des Ruhegehalts ( vgl. auch OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 09.12.2014, ZBR 2015.138; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.01.2012 - 3 BV 08.1947 -, juris ; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2015 - 23 K 5125/13 -, juris ).
  • VGH Bayern, 17.01.2012 - 3 BV 08.1947

    Grundsatz der beamtenrechtlichen Versorgung aus dem letzten Amt

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
    Denn in Bezug auf Beamtenversorgungsbezüge ist nach dem im Beamtenversorgungsrecht geltenden Versorgungsfallprinzip stets das im jeweiligen Zeitabschnitt geltende Recht der Beamtenversorgung anzuwenden und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Behörden- oder Gerichtsentscheidung; dies gilt insbesondere auch für die Ermittlung der Höhe des Ruhegehalts ( vgl. auch OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 09.12.2014, ZBR 2015.138; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.01.2012 - 3 BV 08.1947 -, juris ; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2015 - 23 K 5125/13 -, juris ).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 161/02

    Versorgungsausgleich bei beamtenrechtlichen Versorgungsanrechten

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2017 - 5 K 2000/14
    Nach dieser Rechtsprechung ist für die Berechnung des Versorgungsausgleichs bei beamtenrechtlichen Versorgungsanrechten bereits seit dem 01.01.2003 uneingeschränkt der Höchstruhegehaltssatz von 71, 75 % maßgeblich, ohne dass es darauf ankommt, ob der Versorgungsfall während oder erst nach der Übergangsphase des § 69e BeamtVG eintritt ( BGH, Urteil vom 26.11.2003, NJW 2004, 1245, und Beschluss vom 11.05.2005 - XII ZB 161/02 -, juris ).
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