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   VG Freiburg, 28.11.2018 - 6 K 5317/18   

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https://dejure.org/2018,40067
VG Freiburg, 28.11.2018 - 6 K 5317/18 (https://dejure.org/2018,40067)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28.11.2018 - 6 K 5317/18 (https://dejure.org/2018,40067)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28. November 2018 - 6 K 5317/18 (https://dejure.org/2018,40067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 StVG, § 4 Abs 1 S 3 StVG, § 11 Abs 3 FeV, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV
    Zulässigkeit des Verlassens des Fahreignungs-Bewertungssystems; Anwendbarkeit des StVG § 3 Abs 4 S 1 auf Fälle der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Gutachtensanforderung in Abweichung vom Fahreignungs-Bewertungssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14

    Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen

    Auszug aus VG Freiburg, 28.11.2018 - 6 K 5317/18
    Ein Verlassen des Fahreignungs-Bewertungssystems auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 S 3 StVG - hier: durch Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens - ist nur ausnahmsweise zulässig und hängt vom Vorliegen besonderer Gründe ab (Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.05.2014 - 10 S 705/14 -, Rn. 7 - 8, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31.08.2018 - OVG 1 S 54.18 -, Rn. 19 - 21, juris).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. zum früheren, bis 30.04.2014 geltenden Punktsystem und § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG a.F.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.05.2014 - 10 S 705/14 -, Rn. 7 - 8, juris; vgl. entsprechend für die Rechtslage seit 01.05.2014: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31.08.2018 - OVG 1 S 54.18 -, Rn. 19 - 21, juris).

    Denn die von der Behörde ergriffene Maßnahme zur Aufklärung der Eignungszweifel bleibt in ihrer Eingriffsintensität deutlich hinter der unmittelbaren Entziehung der Fahrerlaubnis zurück (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.05.2014, a.a.O., Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

    Auszug aus VG Freiburg, 28.11.2018 - 6 K 5317/18
    Solange der anlassgebende Sachverhalt danach noch - wie hier - verwertbar ist, besteht für eine weitere einzelfallbezogene Prüfung, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen, grundsätzlich kein Raum mehr (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, Rn. 38 - 40, juris).

    Liegen - wie hier - keine besonderen Umstände vor, die dafür sprechen, trotz der festgestellten Eignungsbedenken von weiteren Aufklärungsmaßnahmen abzusehen, besteht deshalb im Rahmen der typisierenden Regelung des § 11 FeV kein Anlass zu weitergehenden gesonderten Ermessenserwägungen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.09.2015, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 1 S 54.18

    Berechnung des Punktestandes gemäß StVG § 4 Abs 5 S 1; Berücksichtigung von

    Auszug aus VG Freiburg, 28.11.2018 - 6 K 5317/18
    Ein Verlassen des Fahreignungs-Bewertungssystems auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 S 3 StVG - hier: durch Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens - ist nur ausnahmsweise zulässig und hängt vom Vorliegen besonderer Gründe ab (Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.05.2014 - 10 S 705/14 -, Rn. 7 - 8, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31.08.2018 - OVG 1 S 54.18 -, Rn. 19 - 21, juris).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. zum früheren, bis 30.04.2014 geltenden Punktsystem und § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG a.F.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.05.2014 - 10 S 705/14 -, Rn. 7 - 8, juris; vgl. entsprechend für die Rechtslage seit 01.05.2014: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31.08.2018 - OVG 1 S 54.18 -, Rn. 19 - 21, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus VG Freiburg, 28.11.2018 - 6 K 5317/18
    Mit dieser Vorschrift soll die sowohl dem Strafrichter (vgl. § 69 StGB) als auch der Verwaltungsbehörde (vgl. § 3 Abs. 1 StVG) eingeräumte Befugnis, bei fehlender Kraftfahreignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, so aufeinander abgestimmt werden, dass Doppelprüfungen unterbleiben und die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschaltet wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, Rn. 8, juris).
  • VG Braunschweig, 28.01.2020 - 6 B 256/19

    Fahreignungs-Bewertungssystem; medizinisch-psychologisches Gutachten;

    In einem solchen Fall ist es nicht erforderlich, dass die Behörde ihre Erwägungen zu den bestehenden Eignungszweifeln im Rahmen einer ausdrücklich so bezeichneten Ermessensausübung wiederholt (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, juris Rn. 38; VG Freiburg, B. v. 28.11.2018 - 6 K 5317/18 -, juris Rn. 17).
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