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   VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17   

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VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17 (https://dejure.org/2020,44114)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28.12.2020 - A 4 K 10160/17 (https://dejure.org/2020,44114)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2020 - A 4 K 10160/17 (https://dejure.org/2020,44114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 4 EUGrdRCh, Art 3 MRK, Art 3 Abs 2 UAbs 2 EUV 604/2013, Art 17 Abs 1 EUV 604/2013, Art 20 Abs 3 EUV 604/2013
    Rücküberstellung einer syrischen Familie, die in Italien bereits internationalen Schutz erhalten hat, mit vulnerablem Kind nach Italien unzulässig (Selbsteintrittsrecht der Bundesrepublik Deutschland; tatsächliche Unmöglichkeit der Rücküberstellung)

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Freiburg, 14.12.2020 - A 4 K 8024/17

    Rücküberstellung einer im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vulnerablen

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    Im Einzelfall kann ein Anspruch eines Asylantragstellers auf Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.10.2016 - A 11 S 1596/16 -, juris, Rn. 46 ff.); dafür maßgeblich sein kann auch eine unangemessen lange Dauer des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens (wie VG Freiburg, Urt. v. 14.12.2020 - A 4 K 8024/17 -).

    Lässt sich nicht feststellen, dass eine Überstellung tatsächlich möglich wäre, ist eine auf § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG gestützte Unzulässigkeitsentscheidung aufzuheben (wie VG Freiburg, Urt. v. 14.12.2020 - A 4 K 8024/17 -).

    a) Einer Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG steht aber entgegen, dass die ganze Familie bei einer Überstellung nach Italien aus heutiger Sicht (vgl. § 77 Abs. 1 AsylG - insoweit kann sich, da die Dublin III-Verordnung für die Rückführung von anerkannten Schutzberechtigten nicht anwendbar ist, nicht die Frage stellen, ob die Verordnung in Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung bzw. den Zeitraum bestimmt, in dem eine Überstellung regelmäßig zulässig ist, vgl. dazu VG Freiburg, Urt. v. 14.12.2020 - A 4 K 8024/17 -, noch nicht veröffentlicht) mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht etwa als Asylantragsteller, sondern als anerkannte Schutzberechtigte aufgenommen würden mit der Folge, dass sie nicht wie Asylbewerber (für die Dauer eines Verfahrens und unmittelbar im Anschluss daran) behandelt und unterhalten würden, sondern vielmehr - wie schon bei ihrem ersten Aufenthalt in Italien im Anschluss an das dort durchlaufene Asylverfahren - weitgehend auf sich selbst gestellt wären, allenfalls mit der ungewissen Aussicht darauf, dass sie an dem Ort, dem sie zugewiesen würden, von kirchlichen Stellen, Nichtregierungsorganisationen oder sonst Privaten unterstützt würden.

    Dies ergibt sich aus der Dublin III-Verordnung selbst, die in ihrem Anwendungsbereich § 77 Abs. 1 AsylG vorgeht (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 14.12.2020 - A 4 K 8024/17 - (noch) nicht veröff.).

    Es erscheint nicht als zweifelhaft, dass diese Voraussetzungen zum maßgeblichen Zeitpunkt (Ende des Jahres 2017 und Anfang des Jahres 2018) in Italien für vulnerable Personen vorlagen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 14.12.2020 - A 4 K 8024/17 - (noch) nicht veröff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    Das ist der Fall, wenn er im Fall seiner Überstellung unabhängig von seinem Willen und seinen persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not geriete, die es ihm nicht erlaubte, seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die seine physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder ihn in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. zu diesem Maßstab EuGH, Urt. V. 19.03.2019 - C-163/17 - Rn. 87 f., Urt. v. 19.03.2019 - C-297/17, Rn. 86 f., Urt. v. 13.11.2019 - - C540/17 - Rn. 38 ff.; BVerwG, Urt. v. 17.06.2020 - 1 C 35/19 -, juris, Rn. 23, 24; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.05.2019 - A 4 S 1329/19 - juris Rn. 5 ff.; Urt. v. 29.07.2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 40).

    Vulnerabel im Sinn dieser Rechtsprechung sind neben Familien mit Kleinstkindern, wie hier, auch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, Hochschwangere, erheblich kranke oder behinderte Menschen und sonstige vergleichbar gefährdete Personen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 41; BVerfG, Beschl. v. 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 - juris Rn. 18 f.).

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hiervon abweichend entschieden hat (Urt. v. 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 39), die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 4 EUGrCh führe nicht zwingend unmittelbar zum Selbsteintritt, da ein Mitgliedstaat verpflichtet sei, die Zuständigkeitsprüfung fortzusetzen, trifft dies nur in den Fällen zu, in denen die Frist für ein Aufnahme- bzw. Wiederaufnahmeersuchen an den weiteren Mitgliedstaat nicht schon abgelaufen ist, was aber regelmäßig der Fall sein dürfte (wenn das Bundesamt nicht von vornherein gleich mehrere mögliche Mitgliedstaaten zur Aufnahme bzw. Wiederaufnahme ersucht hat).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - A 11 S 1596/16

    Asylsystem in Ungarn weist systemische Mängel auf

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    Im Einzelfall kann ein Anspruch eines Asylantragstellers auf Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.10.2016 - A 11 S 1596/16 -, juris, Rn. 46 ff.); dafür maßgeblich sein kann auch eine unangemessen lange Dauer des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens (wie VG Freiburg, Urt. v. 14.12.2020 - A 4 K 8024/17 -).

    Dabei geht die Kammer von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus, in der, anders als in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16.18 -, juris, Rn. 38; vgl. zuvor auch BVerwG, Urt. v. 09.08.2016 - 1 C 6.16 -, Leitsatz 4 dazu, dass ein Asylantragsteller jedenfalls dann Anspruch auf Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG hat, wenn nicht positiv feststeht, dass der ersuchte Mitgliedstaat aufnahmebereit ist), bereits geklärt ist, dass eine auf § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG gestützte Unzulässigkeitsentscheidung aufzuheben ist, wenn ein Anspruch auf einen Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 17 Abs. 1 GG besteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.10.2016 - A 11 S 1596/16 -, juris, Rn. 46 ff., für den Fall, dass, bezogen auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, innerhalb der nächsten sechs Monate bis zum Ablauf der Überstellungsfrist eine Überstellung nicht mehr durchgeführt werden kann oder absehbar nicht mehr durchgeführt werden wird).

  • VG Karlsruhe, 14.09.2020 - A 9 K 3639/18

    Rückführung nach Italien trotz der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    b) Offenbleiben kann danach, ob einer Ablehnung der Asylanträge als unzulässig auch Art. 2 des Europäischen Übereinkommens (Straßburger Übereinkommen) vom 16.10.1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge entgegenstünde (vgl. dazu VG Karlsruhe, Urt. v. 14.09.2020 - A 9 K 3639/18 -, juris, Rn. 25 ff. m.w.N.), dies jedenfalls deshalb, weil Überwiegendes spricht, dass Italien sich weigern würde, die Familie nach so langer Zeit und nach der Geburt eines weiteren Kindes in Deutschland wieder aufzunehmen, zumal es für dessen Asylantrag jedenfalls nicht (mehr) zuständig ist, nachdem die Beklagte für jenes Kind innerhalb der Frist des Art. 21 Abs. 1 Dublin III-VO kein - erforderliches - Aufnahmeersuchen an Italien gerichtet hatte (vgl. Urteil der Kammer im Verfahren des jüngsten Kindes vom 28.12.2020 - A 4 K 3052/20 - m.w.N.).

    v. 27.08.2020 - A 1 K 7629/17 -, juris, Rn. 33 m.w.N. sowie Urt. v. 11.02.2020 - A 5 K 8464/18 -, VG Karlsruhe, Urt. v. 14.09.2020 - A 9 K 3639/18 -, juris, Rn. 36).

  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung;

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    Hätten die Kläger damit in Italien Lebensumstände zu erwarten, die einer unmenschlichen oder erniedrigende Behandlung im Sinn von Art. 4 EUGrCH gleichkämen, können ihre Asylanträge nicht unzulässig gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG sein (vgl., im Anschluss an die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 33 RL 2005/85/EU n.F. - Verfahrensrichtlinie - BVerwG, Urt. v. 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn er im Fall seiner Überstellung unabhängig von seinem Willen und seinen persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not geriete, die es ihm nicht erlaubte, seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die seine physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder ihn in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. zu diesem Maßstab EuGH, Urt. V. 19.03.2019 - C-163/17 - Rn. 87 f., Urt. v. 19.03.2019 - C-297/17, Rn. 86 f., Urt. v. 13.11.2019 - - C540/17 - Rn. 38 ff.; BVerwG, Urt. v. 17.06.2020 - 1 C 35/19 -, juris, Rn. 23, 24; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.05.2019 - A 4 S 1329/19 - juris Rn. 5 ff.; Urt. v. 29.07.2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 40).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    bb) Aber auch wenn man auf den Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung der Kammer abstellte, spräche Überwiegendes dafür, dass eine solche Gefahr auch heute noch für die Kläger einschließlich des jüngsten Kindes der Familie bestünde, wenn sie in absehbarer Zeit nach Italien abgeschoben würden, und dass eine solche Gefahr sich angesichts der Vulnerabilität des jüngsten Kindes der Familie, der Klägerin im Verfahren A 4 K 3052/20, nur vermeiden ließe, wenn die italienischen Behörden individuell zusichern würden, dass im Rahmen ihrer Rücküberstellung Vorkehrungen zu ihrem Schutz getroffen sein würden, insbesondere hinsichtlich einer unverzüglichen und hinreichenden Unterbringung, aber auch zur Versorgung mit Lebensmitteln und ärztlicher Behandlung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 14; Beschl. v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16 und Beschl. v. 07.10.2019 - 2 BvR 721/19 - juris Rn. 20 ff.; vgl. BVerwG der Schweiz, Urt. v. 17.12.2019 - E-962/2019; Nds. OVG, Beschl. v. 20.12.2019 - 10 LA 192/19 -, juris, Rn. 21; vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 -, juris, Rn. 4; etwa VG Freiburg, GB.
  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    Vulnerabel im Sinn dieser Rechtsprechung sind neben Familien mit Kleinstkindern, wie hier, auch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, Hochschwangere, erheblich kranke oder behinderte Menschen und sonstige vergleichbar gefährdete Personen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 41; BVerfG, Beschl. v. 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 - juris Rn. 18 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1285/14

    Europarechtlicher Ausschluss der Überstellung auf eigene Initiative (freiwillige

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    c) Rechtswidrig geworden wäre der angefochtene Bescheid (für den Fall, dass die Kläger in Italien keinen internationalen Schutz erlangt haben sollten) auch deshalb, weil nicht festgestellt werden kann, dass eine Überstellung tatsächlich noch möglich wäre (vgl. zu diesem Erfordernis, hinsichtlich einer Überstellung aufgrund einer Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.08.2014 - A 11 S 1285/14 -, NVwZ 2015, 92 = juris, Rn. 56; ferner BVerwG, Urt. v. 27.04.2016 - 1 C 24.15 -, juris ).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag des BAMF bzgl. Rückführung einer Familie

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    bb) Aber auch wenn man auf den Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung der Kammer abstellte, spräche Überwiegendes dafür, dass eine solche Gefahr auch heute noch für die Kläger einschließlich des jüngsten Kindes der Familie bestünde, wenn sie in absehbarer Zeit nach Italien abgeschoben würden, und dass eine solche Gefahr sich angesichts der Vulnerabilität des jüngsten Kindes der Familie, der Klägerin im Verfahren A 4 K 3052/20, nur vermeiden ließe, wenn die italienischen Behörden individuell zusichern würden, dass im Rahmen ihrer Rücküberstellung Vorkehrungen zu ihrem Schutz getroffen sein würden, insbesondere hinsichtlich einer unverzüglichen und hinreichenden Unterbringung, aber auch zur Versorgung mit Lebensmitteln und ärztlicher Behandlung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 14; Beschl. v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16 und Beschl. v. 07.10.2019 - 2 BvR 721/19 - juris Rn. 20 ff.; vgl. BVerwG der Schweiz, Urt. v. 17.12.2019 - E-962/2019; Nds. OVG, Beschl. v. 20.12.2019 - 10 LA 192/19 -, juris, Rn. 21; vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 -, juris, Rn. 4; etwa VG Freiburg, GB.
  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unzureichende fachgerichtliche

    Auszug aus VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
    bb) Aber auch wenn man auf den Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung der Kammer abstellte, spräche Überwiegendes dafür, dass eine solche Gefahr auch heute noch für die Kläger einschließlich des jüngsten Kindes der Familie bestünde, wenn sie in absehbarer Zeit nach Italien abgeschoben würden, und dass eine solche Gefahr sich angesichts der Vulnerabilität des jüngsten Kindes der Familie, der Klägerin im Verfahren A 4 K 3052/20, nur vermeiden ließe, wenn die italienischen Behörden individuell zusichern würden, dass im Rahmen ihrer Rücküberstellung Vorkehrungen zu ihrem Schutz getroffen sein würden, insbesondere hinsichtlich einer unverzüglichen und hinreichenden Unterbringung, aber auch zur Versorgung mit Lebensmitteln und ärztlicher Behandlung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 14; Beschl. v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16 und Beschl. v. 07.10.2019 - 2 BvR 721/19 - juris Rn. 20 ff.; vgl. BVerwG der Schweiz, Urt. v. 17.12.2019 - E-962/2019; Nds. OVG, Beschl. v. 20.12.2019 - 10 LA 192/19 -, juris, Rn. 21; vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 -, juris, Rn. 4; etwa VG Freiburg, GB.
  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

  • BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 19.20

    Begriff des "Flüchtigseins" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin

  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der

  • BVerfG, 07.10.2019 - 2 BvR 721/19

    Stattgebender Kammerbeschluss in einem Asylverfahren unter anderem wegen

  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang;

  • VG Freiburg, 27.08.2020 - A 1 K 7629/17

    Asylrechtlicher Drittstaatenbescheid; Rückschiebung einer Familie mit Kindern

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2019 - 10 LA 192/19

    Circular letters; Dublin; Dublin III; Dublin-Rückkehrer; Garantieerklärung;

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19

    Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

  • VG Gelsenkirchen, 12.04.2024 - 1a K 4942/22

    Dublin; Italien; Rückkehrer; unmenschliche Behandlung; erniedrigende Behandlung;

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 41. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Juli 2019 - 4 LB 12/17 -, juris, Rn. 67; VG Freiburg, Urteil vom 28. Dezember 2020 - A 4 K 10160/17 -, juris, Rn. 33.
  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2022 - 1a K 2967/19

    Dublin, Italien, vulnerable Personen, Familie, Kleinkinder, Unzulässigkeit,

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 41. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Juli 2019 - 4 LB 12/17 -, juris, Rn. 67; VG Freiburg, Urteil vom 28. Dezember 2020 - A 4 K 10160/17 -, juris, Rn. 33.
  • VG Gießen, 28.01.2021 - 8 K 6487/17

    Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Italien

    Insoweit handelt es sich allenfalls um ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, welches aber nicht Gegenstand des Asylrechtsstreits ist (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 10 ZB 19.34074 -, juris, Rn. 6; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. August 2018 - 8 ME 42/18 -, juris, Rn. 25; offengelassen von VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 28. Dezember 2020 - A 4 K 10160/17 -, juris, Rn. 25; VG Münster, Urteil vom 3. Dezember 2020 - 8 K 1145/16.A -, juris, Rn. 45; a.A. VG Gießen, Urteil vom 20. Dezember 2019 - 6 K 1525/16.GI.A -, juris; Urteil vom 19. August 2020 - 6 K 9437/17.GI.A -, juris).
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