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   VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15   

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VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15 (https://dejure.org/2016,5605)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.02.2016 - 7 K 2770/15 (https://dejure.org/2016,5605)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 7 K 2770/15 (https://dejure.org/2016,5605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sofort vollziehbare Anordnung des Ruhens der Approbation eines Zahnarztes wegen Alkoholabhängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 ZHG, § 5 Abs 1 Nr 2 ZHG, § 5 Abs 3 ZHG
    Sofort vollziehbare Anordnung des Ruhens der Approbation eines Zahnarztes wegen Alkoholabhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZHG § 2; ZHG § 5
    Gesundheitliche Eignung; Ruhen der Approbation; Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ruhen der Approbation auch bei (chronischem) Alkoholmissbrauch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ruhen der Approbation auch bei (chronischem) Alkoholmissbrauch

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 75 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Widerruf der Approbation | Gesundheitliche Eignung: Chronischer Alkoholmissbrauch

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Es handelt sich um eine Präventivmaßnahme nach Art eines vorläufigen Berufsverbots, weshalb die Anordnung nur zum Schutz vor konkreten Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ergehen darf (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris, Rn. 34 m. w. N.).

    So hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19.12.2007 (- 1 BvR 2157/07 -, juris, Rn. 34) ausgeführt, dass.

    Wie das Regierungspräsidium zutreffend erwogen hat, entfällt die Erforderlichkeit einer Ruhensanordnung, wenn sich der Zahnarzt, bei dem gesundheitliche Mängel zutage getreten sind, bis zu deren Behebung freiwillig einer weiteren ärztlichen Tätigkeit enthält (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris, Rn. 29, wo die glaubhafte Selbstbeschränkung unter dem Aspekt der Gefahrenprognose bei der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gewürdigt wird).

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04

    Erlass einer einstweilige Anordnung, die sofortige Vollziehbarkeit von

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher schon wiederholt klargestellt, dass auch die Grundverfügung nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund geht auch eine Folgenabwägung als Teil der erforderlichen Interessenabwägung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 -, juris, Rn. 14) zu Lasten des Antragstellers aus.

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 21 CS 11.2252

    Ärztin; Alkoholabhängigkeit; Ruhen der Approbation; Sofortvollzug

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Liegt eine Alkoholabhängigkeit vor, ist von einer Wiederherstellung der gesundheitlichen Eignung regelmäßig erst dann auszugehen, wenn eine dauerhafte Abstinenz über einen längeren Zeitraum (mindestens ein Jahr) nachgewiesen wurde (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 15.11.2011 - 21 CS 11.2252 -, juris, Rn. 7; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 16.12.2011 - 7 L 1274/11 -, juris, Rn. 15; Urt. v. 12.09.2012 - 7 K 4878/11 -, juris, Rn. 20 unter Verweis auf Ziff. 8 der Anlage 4 zur FeV).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. aus jüngerer Zeit zusammenfassend Nieders. OVG, Beschl. v. 10.05.2013 - 8 ME 59/12 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschl. v. 15.11.2011 - 21 CS 11.2252 -, juris, Rn. 9; jeweils m. N. zur Rspr. des BVerfG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 13 B 177/10

    Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnärztin aufgrund einer fahrlässigen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Danach kann im Einzelfall, abhängig von der persönlichen Konsumgeschichte, hierfür - wie im Fall der Alkoholabhängigkeit - der Nachweis einer völligen Alkoholabstinenz erforderlich sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 4 m. w. N. auch zur fachwissenschaftlichen Fundierung dieser Einschätzung; OVG NRW, Beschl. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10 -, juris, Rn. 11 f. für eine Ruhensanordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 ZHG).

    (1.) Wie bereits oben (unter A. I. 1. a) dargelegt, kann nicht nur bei Alkoholabhängigkeit, sondern auch bei einem auf Alkoholmissbrauch und fehlendem Trennungsvermögen beruhenden Verlust der gesundheitlichen Eignung der Nachweis vollständiger Abstinenz erforderlich sein, um von einer Wiedererlangung der Eignung ausgehen zu können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10 -, juris, Rn. 11 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 4 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Danach kann im Einzelfall, abhängig von der persönlichen Konsumgeschichte, hierfür - wie im Fall der Alkoholabhängigkeit - der Nachweis einer völligen Alkoholabstinenz erforderlich sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 4 m. w. N. auch zur fachwissenschaftlichen Fundierung dieser Einschätzung; OVG NRW, Beschl. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10 -, juris, Rn. 11 f. für eine Ruhensanordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 ZHG).

    (1.) Wie bereits oben (unter A. I. 1. a) dargelegt, kann nicht nur bei Alkoholabhängigkeit, sondern auch bei einem auf Alkoholmissbrauch und fehlendem Trennungsvermögen beruhenden Verlust der gesundheitlichen Eignung der Nachweis vollständiger Abstinenz erforderlich sein, um von einer Wiedererlangung der Eignung ausgehen zu können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10 -, juris, Rn. 11 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 4 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 10.07.2007 - 2 EO 184/07

    Anordnung des Ruhens der Approbation eines Apothekers, Wechsel der

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Vielmehr hat auch diese Form des Alkoholmissbrauchs Krankheitswert (vgl. Thüring. OVG, Beschl. v. 10.07.2007 - 2 EO 184/07 -, juris, Rn. 49 zu § 4 BApO).

    Sinn und Zweck der Vorschrift, behördliche Urkunden nicht mehr zirkulieren zu lassen, wenn deren Inhalt unrichtig geworden ist, sprechen indes dafür, die Anordnung der Herausgabe bereits dann zu ermöglichen, wenn der wesentliche Teil des dokumentierten Regelungsgehaltes - hier: die Befugnis zur Ausübung der Zahnheilkunde - vorläufig entfallen und nur ein vergleichsweise wenig bedeutsamer Teil der enthaltenen Regelungen - hier: die Befugnis, die Bezeichnung "Zahnarzt" zu führen - unverändert wirksam ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 15.05.1990 - 5 A 1692/89 -, juris, Rn. 16 ff.; Thüring. OVG, Beschl. v. 10.07.2007 - 2 EO 184/07 -, juris, Rn. 63).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 9 S 1348/13

    Eignung zur Weiterbildung bei mangelnder Zeitplanung; Gewährleistung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Bei der Gesundheit der Bevölkerung handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz auch gravierende Eingriffe in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07, 1 BvR 2959/07 -, juris, Rn. 95 f.; BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 3 C 26.11 -, juris, Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.06.2014 - 9 S 1348/13 -, juris, Rn. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1692/89

    Verwaltungsakt; Teilwirksamkeit eines Verwaltungsaktes; Teilunwirksamkeit eines

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Sinn und Zweck der Vorschrift, behördliche Urkunden nicht mehr zirkulieren zu lassen, wenn deren Inhalt unrichtig geworden ist, sprechen indes dafür, die Anordnung der Herausgabe bereits dann zu ermöglichen, wenn der wesentliche Teil des dokumentierten Regelungsgehaltes - hier: die Befugnis zur Ausübung der Zahnheilkunde - vorläufig entfallen und nur ein vergleichsweise wenig bedeutsamer Teil der enthaltenen Regelungen - hier: die Befugnis, die Bezeichnung "Zahnarzt" zu führen - unverändert wirksam ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 15.05.1990 - 5 A 1692/89 -, juris, Rn. 16 ff.; Thüring. OVG, Beschl. v. 10.07.2007 - 2 EO 184/07 -, juris, Rn. 63).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher schon wiederholt klargestellt, dass auch die Grundverfügung nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15
    Bei der Gesundheit der Bevölkerung handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, dessen Schutz auch gravierende Eingriffe in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07, 1 BvR 2959/07 -, juris, Rn. 95 f.; BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 3 C 26.11 -, juris, Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.06.2014 - 9 S 1348/13 -, juris, Rn. 51).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12

    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme

  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11

    Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung;

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2012 - 7 K 4878/11

    Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnärztin, Alkoholsucht,

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.03.2009 - L 4 B 542/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Entziehung der Zulassung wegen Trunksucht

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2011 - 7 L 1274/11

    Alkoholsucht rechtfertigt vorläufiges Ruhen der ärztlichen Zulassung

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

  • VG Würzburg, 16.04.2014 - W 6 K 13.1150

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 22.02.2019 - B 4 S 18.734

    Anordnung des Ruhens der zahnärztlichen Approbation

    Dieses Regelungskonzept des materiellen (Fach-)Rechts spricht dafür, die für die Beurteilung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung entwickelten Grundsätze zugrunde zu legen, mithin auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung abzustellen (so auch VG Freiburg, B.v. 29.02.2016 - 7 K 2770/15 - juris Rn. 5).

    Zwischen dem Tatbestand von Gebrechen, Schwäche oder Sucht und der Ungeeignetheit für den Beruf muss ein Kausalzusammenhang bestehen (VG Freiburg, B.v. 29.02.2016 - 7 K 2770/15 - juris Rn. 9).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Erforderlichkeit einer Ruhensanordnung entfällt, wenn sich der Zahnarzt, bei dem gesundheitliche Mängel zutage getreten sind, bis zu deren Behebung freiwillig und glaubhaft einer weiteren ärztlichen Tätigkeit enthält (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 29, wo die glaubhafte Selbstbeschränkung unter dem Aspekt der Gefahrenprognose bei der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gewürdigt wird; vgl. im Übrigen VG Freiburg, B.v. 29.02.2016 - 7 K 2770/15 - juris Rn. 35).

  • VG Augsburg, 21.12.2016 - Au 3 E 16.1693

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung einer schulaufsichtlichen

    Danach kann im Einzelfall, abhängig von der persönlichen Konsumgeschichte, hierfür - wie im Fall der Alkoholabhängigkeit - der Nachweis einer völligen Alkoholabstinenz erforderlich sein (vgl. zum Ganzen: OVG NW, B. v. 23.3.2010 - 13 B 177/10 - juris Rn. 22-24 - zur zahnärztlichen Approbation; LSG SH, B. v. 31.3.2009 - L 4 B 542/08 KA ER - juris Rn. 28, 31 f. - zur vertragsärztlichen Zulassung; VG Freiburg, B. v. 29.2.2016 - 7 K 2770/15 - juris Rn. 11 f. - zur zahnärztlichen Approbation; VG München, B. v. 20.4.2007 - M 16 S 07.1147 - juris Rn. 34 - zur ärztlichen Approbation; vgl. auch ThürOVG, B. v. 10.7.2007 - 2 EO 184/07 - juris Rn. 49-51 - zur Approbation als Apotheker).
  • VG Würzburg, 25.10.2019 - W 10 K 19.367

    Widerruf der Berufsbezeichnungen "Masseur und medizinischer Bademeister"/

    Eine solche Erkrankung steht der Annahme der gesundheitlichen Eignung für die Ausübung eines Heilberufs jedenfalls dann entgegen, wenn keine kontinuierliche, d.h. dauerhafte Abstinenz besteht (vgl. VG Bayreuth, U.v. 20.1.2016 - B 4 K 14.503 - juris [Arzt]; VG Freiburg, U.v. 29.2.2016 - 7 K 2770/15 - juris [Zahnarzt]; VG München, U.v. 14.10.2014 - M 16 K 14.2802 - juris [Apotheker]; VG Arnsberg, U.v. 20.12.2006 - 9 K 514/06 - juris [Krankenschwester]).
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