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   VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19   

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https://dejure.org/2021,14015
VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19 (https://dejure.org/2021,14015)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.04.2021 - 6 K 3214/19 (https://dejure.org/2021,14015)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. April 2021 - 6 K 3214/19 (https://dejure.org/2021,14015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Veröffentlichung eines Fraktionsbeitrags in einem Amtsblatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemO BW § 20 Abs. 3 ; GemO BW § 32a
    Amtsblatt; Angelegenheiten der Gemeinde; Befassungsrecht; Befassungskompetenz; Fraktionen; Gemeinderat; Veröffentlichungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1984 - 1 S 474/84

    Befassungskompetenz einer Gemeinde mit überörtlichen Entscheidungen;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Die Befassungskompetenz der Gemeinde setzt daher jedenfalls immer dann ein, wenn überörtliche Entscheidungen die Aufgaben des durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten eigenen Wirkungskreises, aber auch des übertragenen Wirkungskreises in tatsächlicher Hinsicht berühren können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.05.1984 - 1 S 474/84 - VBlBW 1984, 312 = BeckRS 9998, 45132).

    Etwas anderes ergibt sich im Hinblick auf die oben dargelegten Grundsätze des gemeindlichen Befassungsrechts auch nicht daraus, dass die im Beitrag der Klägerin thematisierten hoheitlichen Maßnahmen - die Ablehnung eines Asylantrags, die geforderte Ausbildungsduldung, die drohende Abschiebung und die vom Kreistag verabschiedete Stellungnahme, wonach Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit ein Bleiberecht zu erteilen sei - nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Konstanz fallen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.05.1984 - 1 S 474/84 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1993 - 1 S 1888/92

    Redezeitbeschränkung zu einzelnen Tagesordnungspunkten einer Kreistagssitzung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Der Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr begründet ein berechtigtes Interesse nur dann, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.1993 - 1 S 1888/92 - juris Rn. 17 f. m.w.N.).

    Welche tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Wesentlichen unverändert bleiben müssen, um ein Feststellungsinteresse im Sinne einer Wiederholungsgefahr annehmen zu können, ist nicht generell, sondern in Bezug auf die konkrete Maßnahme, deren Rechtswidrigkeit festgestellt werden soll, zu beurteilen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.1993, a.a.O. Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Ein im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit feststellungsfähiges Rechtsverhältnis besteht zwischen den Beteiligten, wenn sie sich aus Anlass eines konkreten Sachverhalts über Bestand und Reichweite zwischenorganschaftlicher Rechte und Pflichten streiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.1990 - 1 S 588/89 - juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.1987 - 1 S 2832/86 - NVwZ-RR 1989, 153 f.).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Damit sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen gemeint, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 - juris Rn. 59 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1987 - 1 S 2832/86

    Klagebefugnis bei Organstreit und Recht auf ordnungsgemäße Einberufung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Ein im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit feststellungsfähiges Rechtsverhältnis besteht zwischen den Beteiligten, wenn sie sich aus Anlass eines konkreten Sachverhalts über Bestand und Reichweite zwischenorganschaftlicher Rechte und Pflichten streiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.1990 - 1 S 588/89 - juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.1987 - 1 S 2832/86 - NVwZ-RR 1989, 153 f.).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89

    'Atomwaffenfreie Zone' München

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Eine gemeindliche Stellungnahme muss demnach auch und gerade, wenn sie den Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich sonstiger Stellen der vollziehenden Gewalt betrifft, in spezifischer Weise ortsbezogen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 37.89 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92

    Jugendgefährdung - Unmittelbare Anfechtungsklage - Antragsverfahren -

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Dieses Verfahren ist einer Klageerhebung zunächst nicht im Sinne eines zwingenden Vorverfahrens vorgeschaltet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.11.1992 - 7 C 21.92 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2017 - 1 S 345/17

    Normenkontrollantrag eines Einzelstadtrates im Gemeinderat gegen das vom

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Denn bei dem Veröffentlichungsrecht geht es im Kern um die Möglichkeit, dass sich die politischen Akteure mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt an die Bürgerwenden, die sich über die Arbeit im Gemeinderat informieren wollen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.04.2017 - 1 S 345/17 - juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93

    Versammlungsverbot wegen zu erwartender Ausschreitungen gewaltbereiter Gruppen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Es genügt, dass in absehbarer Zeit mit im Wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des betreffenden Organhandelns von richtungsweisender Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.1993 - 1 S 118/93 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2010 - 1 S 2029/10

    Zur Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren - zur Frage, ob die Fusion von

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19
    Sie reicht daher insbesondere weiter als seine Beschlusskompetenz (vgl. etwa § 21 Abs. 1 GemO: "Zuständigkeit des Gemeinderats"; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.10.2010 - 1 S 2029/10 - juris Rn. 7 f. zum "Aufgabengebiet des Gemeinderats" in § 34 Abs. 1 Satz 5 GemO), so dass die Fraktionen auch zum Aufgabenbereich des Bürgermeisters (§ 44 GemO), also insbesondere auch zu Weisungsaufgaben im Amtsblatt Stellung beziehen können, wobei die gesetzlichen Schranken wie insbesondere die Vertraulichkeit nichtöffentlicher Sitzungen und schutzwürdige Interessen Dritter zu beachten sind (vgl. Kunze/Bronner/Katz, a.a.O.).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

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