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   VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18   

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https://dejure.org/2021,15611
VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18 (https://dejure.org/2021,15611)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.04.2021 - 6 K 3594/18 (https://dejure.org/2021,15611)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. April 2021 - 6 K 3594/18 (https://dejure.org/2021,15611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 Nr 5 BKrFQG, § 7b Abs 3 S 5 BKrFQG, § 6 Abs 2 S 1 Nr 3 BKrFQV, § 7b Abs 1 S 3 BKrFQG, § 5 Abs 1 BKrFQG
    Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum für die Berufskraftfahrerausbildung; Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufskraftfahrerqualifikationsrecht; Anerkennung eines Schulungsraumes für die Weiterbildung; Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten; Beauftragung Dritter mit Überwachungsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1985 - 10 S 2118/84

    Fahrschulüberwachung; Übertragung der Überwachungsaufgabe

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. ist eine geeignete Stelle im Sinne von § 7b Abs. 3 Satz 1 BKrFQG (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1985 - 10 S 2118/84 - GewArch 1986, 101).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 23.07.1985 - 10 S 2118/84 - GewArch 1986, 101 ) im Rahmen der Fahrschulüberwachung zur inhaltlich gleichlautenden Vorschrift des § 33 Abs. 1 Satz 2 FahrlG 1969 (jetzt: § 51 Abs. 1 Satz 2 FahrlG) entschieden hat, ist der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V., solange er sachkundige und fachkundige Prüfer bereitstellt, geeignete Stelle.

  • VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Soweit im Rahmen der konkreten Prüfungstätigkeit Probleme bzw. Besonderheiten entstehen, ist es dem jeweiligen Inhaber der Ausbildungsstätte unbenommen, diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. im Wege des Rechtsschutzes hiergegen vorzugehen, wie es der Kläger etwa im Verfahren 4 K 2387/19 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen die Gebührenfestsetzung im Zuge einer konkreten Überwachungsmaßnahme getan hat.
  • BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94

    Rechtsberatung - Aufsicht - Pflichtgemäßes Ermessen - Regelmäßige

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Die in § 7b Abs. 1 Satz 3 BKrFQG geregelten Kontrollbefugnisse sind verhältnismäßig (vgl. entsprechend für die Teilnahme von mit der Überwachung beauftragten Personen am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73 - juris; vgl. für regelmäßige Geschäftsprüfungen in angemessenen Zeitabständen bei Rechtsbeiständen: BVerwG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 - juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 - juris).
  • VG Sigmaringen, 19.09.2007 - 1 K 939/06

    Nachträgliche Anordnung von Auflagen zur Seminarerlaubnis von Fahrlehrern;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Erforderlich ist ferner, dass die Verfahrensherrschaft hinsichtlich der Durchführung der Überprüfung uneingeschränkt bei der Erlaubnisbehörde verbleibt und keine Übertragung der Überwachungsaufgabe zur selbstständigen Erledigung an den Dritten erfolgt (ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 19.09.2007 - 1 K 939/06 - juris Rn. 8 und 38 ff., betreffend die Durchführung von Aufbauseminaren i.S.v. § 2b StVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18

    Anwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Die in § 7b Abs. 1 Satz 3 BKrFQG geregelten Kontrollbefugnisse sind verhältnismäßig (vgl. entsprechend für die Teilnahme von mit der Überwachung beauftragten Personen am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73 - juris; vgl. für regelmäßige Geschäftsprüfungen in angemessenen Zeitabständen bei Rechtsbeiständen: BVerwG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 - juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 - juris).
  • BVerwG, 21.08.1973 - I B 55.73

    Teilnahme eines Beauftragten der Erlaubnisbehörde an Fahrten mit Fahrschülern -

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Die in § 7b Abs. 1 Satz 3 BKrFQG geregelten Kontrollbefugnisse sind verhältnismäßig (vgl. entsprechend für die Teilnahme von mit der Überwachung beauftragten Personen am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73 - juris; vgl. für regelmäßige Geschäftsprüfungen in angemessenen Zeitabständen bei Rechtsbeiständen: BVerwG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 - juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 - juris).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Ist eine Erklärung der Verwaltung darauf gerichtet, die im Verhältnis von Staat und Bürger bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, indem sie die generelle und abstrakte Regelung des Gesetzes verbindlich konkretisiert und/oder individualisiert, so legt die Verwaltung fest, was im Einzelfall rechtens sein soll, und trifft damit eine Regelung mit Außenwirkung im Sinne des § 35 Satz 1 (L)VwVfG (BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 - juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Sie muss sich nur dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lassen, wobei es als zulässig angesehen wird, auf eine "VA-Befugnis" im Wege der Gesamtanalogie zu den Vorschriften zu schließen, die ausdrücklich oder implizit die zur Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zuständige Behörde zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Privatpersonen ermächtigen (BVerwG, Urteil vom 20.08.2014 - 6 C 15.13 - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2020 - 6 S 1006/19 - juris Rn. 27; Urteil vom 09.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Wo den Staat Überwachungspflichten treffen, hat das Gesetz auch Möglichkeiten zur wirksamen Überwachung zu schaffen (BVerfG, Urteil vom 28.05.1993 - 2 BvF 2/90 - juris Rn. 248).
  • BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
    Bei der Anfechtungsklage ist dies im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts (wie etwa im Fall eines Dauerverwaltungsakts) die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006 - 5 B 90.05 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27.12.1994 - 11 B 152.94 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 6 C 15.13

    Feststellender Verwaltungsakt; Filmförderungsgesetz; Filmabgabe der

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 6 S 1006/19

    Einstufung einer Einrichtung als unterstützende Wohnform im Sinne des

  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2022 - 13 S 2928/21

    Anerkennung einer Fahrschul-Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Lkw- und

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. April 2021 - 6 K 3594/18 - teilweise geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29.04.2021 - 6 K 3594/18 - zu ändern und die Ziffern 5 und 6 des Bescheids des Landratsamts ... vom 17.10.2017, soweit der Beigeladene in den Ziffern 5 und 6 und der Beklagte in Ziffer 6 berechtigt werden, sowie den diesbezüglichen Teil des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 18.04.2018 aufzuheben.

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