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   VG Freiburg, 29.06.2009 - 3 K 857/08   

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VG Freiburg, 29.06.2009 - 3 K 857/08 (https://dejure.org/2009,29808)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.06.2009 - 3 K 857/08 (https://dejure.org/2009,29808)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 3 K 857/08 (https://dejure.org/2009,29808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betrieb einer Schießstätte für Armbrüste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte zum Schießen mit Armbrüsten; Erforderlichkeit der Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstädte mit Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft; Umfassung des Betriebes von Armbrüsten durch § 27 Waffengesetz ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 20 A 1368/07

    Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Verwendung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 29.06.2009 - 3 K 857/08
    Auch liegt ein solches Schießen bei der bestimmungsgemäßen Nutzung einer Armbrust nicht vor, da nach der Definition in der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 WaffG) Abschnitt 2 Nr. 7 (nur) schießt, wer mit einer Schusswaffe durch einen Lauf die dort näher aufgeführten Geschosse bzw. Munition verschießt bzw. abschießt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.02.2008 - 20 A 1368/07 - juris).

    Denn der Gesetzgeber hat bei der hier einschlägigen gesetzlichen Definition von gleichgestellten Waffen als ein wesentliches Kriterium an die Nutzung zum Verschießen von festen Körpern angeknüpft und ist damit nunmehr von einer vergleichbaren Gefährlichkeit der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Armbrust mit dem Schießen mit einer Schusswaffe ausgegangen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.02.2008, a.a.O.).

    Dies lässt aber keinen Rückschluss darauf zu, dass der Gesetzgeber Armbrüste von der Anwendung des § 27 WaffG ausnehmen wollte, obwohl er sie - anders als in der bis 31.03.2003 geltenden Fassung (vgl. Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999, § 1, Rn. 18) - nunmehr Schusswaffen gleichgestellt hat (ebenso Apel/ Bushart, Waffenrecht, Band 2, 3. Aufl. 2004, § 27, Rn. 7; offen gelassen von König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 1. Aufl. 2004, Rn. 366, sowie von OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.02.2008, a.a.O.; a.A. VG Aachen, Urt. v. 21.03.2007 -6 K 240/05- juris, sowie Steindorf, a.a.O., 8. Aufl., § 27, Rn. 2, sowie Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2008, Rn. 526).

  • VG Aachen, 21.03.2007 - 6 K 240/05

    Anforderungen an das Vorliegen des Feststellungsinteresses im Sinne von § 43 Abs.

    Auszug aus VG Freiburg, 29.06.2009 - 3 K 857/08
    Dies lässt aber keinen Rückschluss darauf zu, dass der Gesetzgeber Armbrüste von der Anwendung des § 27 WaffG ausnehmen wollte, obwohl er sie - anders als in der bis 31.03.2003 geltenden Fassung (vgl. Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999, § 1, Rn. 18) - nunmehr Schusswaffen gleichgestellt hat (ebenso Apel/ Bushart, Waffenrecht, Band 2, 3. Aufl. 2004, § 27, Rn. 7; offen gelassen von König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 1. Aufl. 2004, Rn. 366, sowie von OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.02.2008, a.a.O.; a.A. VG Aachen, Urt. v. 21.03.2007 -6 K 240/05- juris, sowie Steindorf, a.a.O., 8. Aufl., § 27, Rn. 2, sowie Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2008, Rn. 526).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10

    Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    Auf eine Anfechtungsklage des Antragstellers hatte das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 29.06.2009 - 3 K 857/08 - die dem Schießsportvereinigung Hochrhein e.V. erteilte - in der Planbegründung in Bezug genommene - waffenrechtliche Erlaubnis des Rechts- und Ordnungsamts der Stadt Bad Säckingen vom 27.12.2006/10.01.2007 zum Betrieb einer Schießstätte mit Armbrüsten aufgehoben.
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