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   VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19   

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VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19 (https://dejure.org/2021,36688)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.07.2021 - 10 K 5069/19 (https://dejure.org/2021,36688)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 10 K 5069/19 (https://dejure.org/2021,36688)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 S 2 KrPflG 2004, § 2 Abs 1 Nr 1 KrPflG
    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"; Abrechnungsbetrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrPflG § 2 Abs. 2 S. 2; KrPflG § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Berufsbezeichnung; Widerruf; Krankenpfleger; Unzuverlässigkeit; Abrechnungsbetrug; Ambulanter Pflegedienst; Milderes Mittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entzug der Berufsbezeichnung für unzuverlässigen Krankenpfleger

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Diese Trennung gilt auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 11).

    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist somit die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Krankenpflegers und seiner Lebensumstände auf der Grundlage der Sachlage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 10).

    Andernfalls muss der Widerruf unterbleiben (zu vergleichbaren Regelungen in anderen Gesetzen über Heilberufe vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 16, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 18).

    Bei Aussetzungsentscheidungen nach § 56 StGB geht es auch um eine Förderung der Resozialisierung des Verurteilten (vgl. BeckOK StGB/Heintschel-Heinegg, 50. Ed. 1.5.2021, StGB § 56), wohingegen es beim Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung um die Abwehr von Gefahren für ein Gemeinwohl geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 16).

    In diesem Zusammenhang kommt es maßgeblich darauf an, ob das Strafgericht im Rahmen der Prüfung des Berufsverbots den Sachverhalt unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend gewürdigt, alle bedeutsamen Aspekte geprüft und damit die maßgeblichen berufsrechtlichen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 P 2949/12

    Soziale Pflegeversicherung - ambulanter Pflegedienst - Versorgungsvertrag -

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Seine hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 10.05.2012 - S 8 P 2077/11 - Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12.12.2014 - L 4 P 2949/12 - Beschluss des Bundessozialgerichts vom 22.04.2015 - B 3 P 1/15 B -).

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies in seinem Urteil vom 12.12.2014 - L 4 P 2949/12 - (juris Rnrn. 37 ff.) die Behauptung des Klägers, er sei im Strafverfahren zu einem Geständnis genötigt worden, mit der Begründung zurück, der Verständigung mit dem Geständnis des Klägers sei eine Erörterung über die Verständigung vorausgegangen.

    Zudem ist noch einmal auf die Begründung im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12.12.2014 - L 4 P 2949/12 - hinzuweisen, wonach dem Geständnis eine Erörterung der Verständigung vorausgegangen ist.

    Zudem teilt die Kammer die Einschätzung des Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 12.12.2014 - L 4 P 2949/12 - (juris, Rn. 51), das von fehlender Unrechtseinsicht des Klägers gesprochen hat.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Andernfalls muss der Widerruf unterbleiben (zu vergleichbaren Regelungen in anderen Gesetzen über Heilberufe vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 16, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 18).

    Die Anerkennung als Pflegefachkraft beruhte wiederum auf seiner Ausbildung als Krankenpfleger und der ihm erteilten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris, wonach einem selbstständigen Apotheker aufgrund Abrechnungsbetrugs die Approbation mit der Folge entzogen werden kann, dass er auch nicht als angestellter Apotheker tätig sein darf).

    Werden Finanzmittel der Krankenkassen für Kostenerstattungen aufgrund ungerechtfertigter Abrechnungen aufgewendet, so steigen zur Kompensation die Beiträge, wovon in letzter Konsequenz alle Beitragszahler nachteilig betroffen sind (vgl. (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rnrn. 18 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 26.06.2020 - W 10 K 19.839 -, juris Rn. 41).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem Strafbefehl - und erst recht die in einem Strafurteil - enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 18.08.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 12.01.1977 - VII B 190.76 -, juris).

  • VG Würzburg, 26.06.2020 - W 10 K 19.839

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Werden Finanzmittel der Krankenkassen für Kostenerstattungen aufgrund ungerechtfertigter Abrechnungen aufgewendet, so steigen zur Kompensation die Beiträge, wovon in letzter Konsequenz alle Beitragszahler nachteilig betroffen sind (vgl. (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rnrn. 18 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 26.06.2020 - W 10 K 19.839 -, juris Rn. 41).

    Im vorliegenden Verfahren geht es aber um die Abwendung künftiger, auch anders gelagerter Verstöße gegen Berufspflichten (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 26.06.2020 - W 10 K 19.839 -, juris Rn. 44; VG Ansbach, Beschluss vom 08.03.2000 - AN 4 S 00.00136 -, juris Rn. 20).

    Die in Ziff. 2 des angefochtenen Bescheids getroffene Anordnung zur Rückgabe der Erlaubnisurkunde findet ihre Rechtsgrundlage in § 52 LVwVfG (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 26.06.2020 - W 10 K 19.839 -, juris Rn. 47) und ist daher wohl ebenfalls nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem Strafbefehl - und erst recht die in einem Strafurteil - enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 18.08.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 12.01.1977 - VII B 190.76 -, juris).

    Es bedarf demzufolge der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der im Strafverfahren getroffenen Feststellungen belegen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.08.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12

    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Auch nicht berufsbezogene Verfehlungen können die Unzuverlässigkeit begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1995 - 3 B 7.95 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.06.2013 - 8 LA 155/12 -, juris Rn. 9), sofern es sich um ein Fehlverhalten handelt, das gerade in Bezug auf die Ausübung des jeweiligen Berufs von Bedeutung ist und den Betreffenden hierfür ungeeignet erscheinen lässt (vgl. Haage, Pflegeberufegesetz, 1. Online-Auflage 2019, § 2 Rn. 3).

    Ob der Kläger aufgrund des Abrechnungsbetrugs auch deshalb gegen seine Berufspflichten verstoßen hat, weil die Erfüllung der Aufgaben des Krankenpflegers zwingend ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zum Patienten voraussetzt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.06.2013 - 8 LA 155/12 -, juris Rn. 12), das dadurch gestört sein könnte, dass der Patient zum Instrument des Abrechnungsbetrugs gemacht wird, kann daher offenbleiben.

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 P 1/15 B

    Kündigung eines Vertrages über die Versorgung von Versicherten der sozialen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Seine hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 10.05.2012 - S 8 P 2077/11 - Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12.12.2014 - L 4 P 2949/12 - Beschluss des Bundessozialgerichts vom 22.04.2015 - B 3 P 1/15 B -).

    Nicht ansatzweise nachvollziehbar ist sein Vorbringen, wonach dem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 22.04.2015 - B 3 P 1/15 B - zu entnehmen sei, dass ihm kein Abrechnungsbetrug vorgeworfen werden könne.

  • VG Ansbach, 08.03.2000 - AN 4 S 00.00136
    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Dass auch außerberufliches Verhalten die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen kann, folgt schon daraus, dass bei der erstmaligen Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung - unvermeidlich - auf das außerberufliche Verhalten abzustellen ist (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 08.03.2000 - AN 4 S 00.00136 -, juris Rn. 15).

    Im vorliegenden Verfahren geht es aber um die Abwendung künftiger, auch anders gelagerter Verstöße gegen Berufspflichten (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 26.06.2020 - W 10 K 19.839 -, juris Rn. 44; VG Ansbach, Beschluss vom 08.03.2000 - AN 4 S 00.00136 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76

    Unbeachtlichkeit eines nachträglichen Wohlverhaltens im Rahmen eines

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem Strafbefehl - und erst recht die in einem Strafurteil - enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 18.08.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 12.01.1977 - VII B 190.76 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 2506/14

    Eintritt der Bindungswirkung eines Urteils bei Zustellung der Entscheidung;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19
    Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 31.07.2021 ergänzende Ausführungen gemacht und weitere Unterlagen vorgelegt hat, konnten diese nicht mehr berücksichtigt werden, da die mündliche Verhandlung bereits geschlossen worden war und auch nicht mehr wiedereröffnet werden kann, nachdem der Tenor der Entscheidung der Kammer über die Klage vor Eingang dieses Schreibens gemäß § 117 Abs. 4 VwGO mit dem Hinweis auf der Geschäftsstelle niedergelegt worden war, dass der Tenor auf mündliche oder schriftliche Anfrage der Beteiligten mitzuteilen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - 2 S 2506/14 -, VBlBW 2017, 327).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

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