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   VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18   

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VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18 (https://dejure.org/2021,11689)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.03.2021 - A 14 K 743/18 (https://dejure.org/2021,11689)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. März 2021 - A 14 K 743/18 (https://dejure.org/2021,11689)
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    Gambia; Bodyguard; Putschversuch 2014; Regierungswechsel; Militärgesetz; Zeuge von Erschießungen; Psychische Erkrankung

Verfahrensgang

 
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  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    Gemäß Art. 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 - juris Rn. 107 f. m.w.N.).

    Dieses ist immer dann anzunehmen, wenn diese Verhältnisse ganz oder überwiegend auf staatlichem Handeln, auf Handlungen von Parteien eines innerstaatlichen Konflikts oder auf Handlungen sonstiger, nicht staatlicher Akteure, die dem Staat zurechenbar sind, beruhen, weil er der Zivilbevölkerung keinen ausreichenden Schutz bieten kann oder will ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 - juris Rn. 109 f. m.w.N.).

    Es sind also nicht nur Gefahren für Leib und Leben berücksichtigungsfähig, die seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation drohen, sondern auch "nichtstaatliche" Gefahren auf Grund prekärer Lebensbedingungen, wobei dies aber nur in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommt ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17, a.a.O. Rn. 111 f. m.w.N.).

    Hierbei sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, darunter etwa der Zugang für Rückkehrer zu Arbeit, Wasser, Nahrung, Gesundheitsversorgung sowie die Chance, eine adäquate Unterkunft zu finden, der Zugang zu sanitären Einrichtungen und nicht zuletzt die finanziellen Mittel zur Befriedigung elementarer Bedürfnisse, auch unter Berücksichtigung von Rückkehrhilfen usw. ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.2018, a.a.O. Rn. 117 f. m.w.N.).

    Bei der Beurteilung ist insoweit ebenfalls der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzulegen, d.h. es ist zu fragen, ob eine Verletzung von Art. 3 EMRK in diesem Sinne hinreichend sicher zu erwarten ist ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.2018, a.a.O. Rn. 129 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (BVerwG, Beschluss vom 23.07.2007 - 10 B 85.07 -, juris; Beschluss vom 03.11.2006 - 1 B 146.06 -, juris; Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - NVwZ 2007, 712 ; Urteil vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 - juris).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist in diesen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, Urteil vom 17.10.2006, a.a.O. und Beschluss vom 17.08.2011 - 10 B 13/11 - juris).

    Sämtliche zielstaatsbezogenen Umstände, die zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen können - etwa der tatsächliche (wirtschaftliche und/oder persönliche) Zugang zu medizinischer Behandlung sowie sonstige hinzutretende Belastungsfaktoren - sind in die Beurteilung mit einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 -, juris; Urt. v. 17.10.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2017 - A 9 S 991/15

    Zum Anspruch eines togoischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine begründete Furcht vor Verfolgung anzunehmen, wenn dem Schutzsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles eine Verfolgung aus einem der genannten Gründen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12; Urt. v. 01.03.2012 - 10 C 7/11; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.05.2017 - A 9 S 991/15, S. 8).

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.05.2017 - A 9 S 991/15, S. 8; Urt. v. 07.03.2013 - A 9 S 1873/12).

  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist in diesen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, Urteil vom 17.10.2006, a.a.O. und Beschluss vom 17.08.2011 - 10 B 13/11 - juris).
  • EGMR, 15.07.2002 - 47095/99

    Russland, Haftbedingungen, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    Eine Verletzung von Art. 3 EMRK durch die Haftbedingungen liegt dann vor, wenn ein Gefangener unter Bedingungen festgehalten wird, die mit der Achtung seiner Menschenwürde unvereinbar sind und die Art und Methode des Vollzugs der Maßnahme ihm Leid und Härten zufügen, die das mit einer Haft unvermeidbar verbundene Maß des Leidens übersteigen; ferner liegt eine Verletzung dann vor, wenn die Gesundheit und das Wohlbefinden des Gefangenen unter Berücksichtigung der praktischen Erfordernisse der Haft nicht angemessen sichergestellt werden ( EGMR , Urteil vom 15.07.2002 - 47095/99 (Kalashnikov) -, juris; Urteil vom 10.01.2012 - 42525/07 und 60800/08 (Ananyeuv) -, juris).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    Sämtliche zielstaatsbezogenen Umstände, die zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen können - etwa der tatsächliche (wirtschaftliche und/oder persönliche) Zugang zu medizinischer Behandlung sowie sonstige hinzutretende Belastungsfaktoren - sind in die Beurteilung mit einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 -, juris; Urt. v. 17.10.2006, a.a.O.).
  • EGMR, 19.04.2001 - 28524/95

    PEERS v. GREECE

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    Ein zu berücksichtigender aber kein zwingender Umstand ist, ob der Zweck der konkreten Haftbedingungen darin besteht, das Opfer zu erniedrigen oder zu entwürdigen; jedoch kann Art. 3 EMRK auch verletzt werden, wenn ein derartiger Zweck nicht festgestellt werden kann ( EGMR , Urteil vom 19.04.2001 - 28524/95 (Peers) -, juris; Urteil vom 04.02.2003 - 50901/99 (Van der Ven) -).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    Weiterhin ist erforderlich, dass der Ausländer alsbald nach der Rückkehr in sein Heimatland in diese Lage gerät, weil er auf die dortigen unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seines Leidens angewiesen wäre und auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58/96 - DVBl. 1998, 284 und Urteil vom 27.04.1998 - 9 C 13/97 -).
  • EGMR, 30.07.1998 - 25357/94

    AERTS v. BELGIUM

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    Die Tatsache, dass andere Personen unter denselben Umständen inhaftiert sind, kann nicht gegen den Opferstatus eingewandt werden ( EGMR , Urteil vom 30.07.1998 - 25357/94 (Aerts) -, juris).
  • EGMR, 04.02.2003 - 50901/99

    VAN DER VEN v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus VG Freiburg, 30.03.2021 - A 14 K 743/18
    Ein zu berücksichtigender aber kein zwingender Umstand ist, ob der Zweck der konkreten Haftbedingungen darin besteht, das Opfer zu erniedrigen oder zu entwürdigen; jedoch kann Art. 3 EMRK auch verletzt werden, wenn ein derartiger Zweck nicht festgestellt werden kann ( EGMR , Urteil vom 19.04.2001 - 28524/95 (Peers) -, juris; Urteil vom 04.02.2003 - 50901/99 (Van der Ven) -).
  • EGMR, 10.01.2012 - 42525/07

    ANANYEV AND OTHERS v. RUSSIA

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

  • BVerwG, 03.11.2006 - 1 B 146.06
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

  • EGMR, 27.08.1992 - 12850/87

    TOMASI c. FRANCE

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2010 - A 10 S 689/08

    Keine Gruppenverfolgung pakistanischer Staatsangehöriger allein wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2010 - A 4 S 703/10

    Anforderungen an die Anschlussberufung - Keine Gruppenverfolgung tamilischer

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • VG Aachen, 22.08.2017 - 7 K 1022/17

    Desertion; Haftstrafe; Gefängnis; Gefängnissituation; Gesundheit; Hygiene

  • EGMR, 13.12.2012 - 39630/09

    El Masri klagt gegen Mazedonien

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 23.07.2007 - 10 B 85.07

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

  • VG Aachen, 18.03.2014 - 2 K 1589/10

    Flüchtlingseigenschaft; soziale Gruppe; Homosexualität; Vorverfolgung

  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

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