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   VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10   

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VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10 (https://dejure.org/2011,18868)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.06.2011 - 4 K 1073/10 (https://dejure.org/2011,18868)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 4 K 1073/10 (https://dejure.org/2011,18868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsnatur einer Wohnsitzauflage; Ermächtigung zum Erlass einer Wohnsitzauflage; Folgen der Aufhebung einer Wohnsitzauflage in einem Aufenthaltstitel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der einer Aufenthaltserlaubnis beigefügten Nebenbestimmung in Form einer wohnsitzbeschränkenden Auflage als sog. Wohnsitzauflage; Räumliche Aufenthaltsbeschränkung als belastender Verwaltungsakt i.S.d. § 35 VwVfG; Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 12 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 51 Abs. 6
    Ausländerrecht - Nebenbestimmung; Räumliche Beschränkung; Wohnsitzauflage; Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; maßgeblicher Zeitpunkt; Ermessensausübung; AufenthG -VwV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Aachen, 26.11.2010 - 9 K 268/10

    Wohnsitzauflage, Nebenbestimmung, Zuständigkeit, Rechtsgrundlage

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10
    Eine solche Regelung existiert im Geltungsbereich des Aufenthaltsgesetzes, anders als z. B. im Asylverfahrensgesetz und abgesehen von hier nicht gegebenen, in den §§ 15a, 24 und 54a Abs. 3 AufenthG geregelten Fallkonstellationen, derzeit nicht ( so vor allem Hamb. OVG, Urteil vom 26.05.2010, a.a.O., m.w.N.; ebenso VG Aachen, Urteil vom 26.11.2010 - 9 K 268/10 -, juris; vgl. auch Zeitler, a.a.O.; Wenger, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 12 AufenthG RdNr. 6 ).

    In den Gründen des Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26.05.2010 ( a.a.O., bei juris RdNr. 37 ) ist dementsprechend auch klargestellt, dass § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG keine Ermächtigung enthält für eine Verlegung des Aufenthalts eines Ausländers aus dem Zuständigkeitsbereich der (in jenem Fall beklagten) Ausländerbehörde ("auf eine außerhamburgische Behörde") hinaus ( ebenso VG Aachen, Urteil vom 26.11.2010, a.a.O. ).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10

    Anforderungen an die Ermessensausübung einer Ausländerbehörde bzgl. des

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10
    Dabei kommt es, da es sich bei der wohnsitzbeschränkenden Auflage um einen Dauerverwaltungsakt handelt, zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage hier auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an ( Nieders. OVG, Beschluss vom 13.04.2010 - 8 ME 5/10 - m.w.N. ).

    Die Gegenauffassung ( vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 13.04.2010 - 8 ME 5/10 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 12 RdNr. 28 ) vermag vor allem angesichts der explizit anderen Regelung in den hier nicht einschlägigen §§ 15a, 24 und 54a Abs. 3 AufenthG sowie in den §§ 50, 51 und vor allem 60 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG, die die Möglichkeit einer so genannten "abdrängenden Wohnsitzauflage" ausdrücklich vorsehen, nicht zu überzeugen.

  • VG Stuttgart, 17.02.2011 - 12 K 3244/10

    Zum Anspruch geduldeter Ausländer auf Aufhebung der Beschränkung ihres Wohnsitzes

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10
    31 1.1 Die der Aufenthaltserlaubnis der Klägerin beigefügte Nebenbestimmung in Form der wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage) ist als eigenständiger Verwaltungsakt selbständig anfechtbar ( BVerwG, Urteile vom 15.01.2008, NVwZ 2008, 98, und vom 19.03.1996, NVwZ-RR 1997, 317; Hamb. OVG, Urteil vom 26.05.2010, juris, InfAuslR 2010, 431; VG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2011 - 12 K 3244/10 -, juris, m.w.N. ).

    Das ergibt sich vor allem aus § 51 Abs. 6 AufenthG, wonach räumliche und sonstige Beschränkungen und Auflagen nach dem Aufenthaltsgesetz auch nach dem Wegfall des Aufenthaltstitels oder der Aussetzung der Abschiebung in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 bis 4 Aufenthaltsgesetz nachgekommen ist ( vgl. hierzu VG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2011, a.a.O., m.w.N.; VG Freiburg, Beschluss vom 07.06.2010 - 2 K 751/09 - m.w.N. ).

  • OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 85/10

    Rechtsgrundlage für als Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis verfügte

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10
    31 1.1 Die der Aufenthaltserlaubnis der Klägerin beigefügte Nebenbestimmung in Form der wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage) ist als eigenständiger Verwaltungsakt selbständig anfechtbar ( BVerwG, Urteile vom 15.01.2008, NVwZ 2008, 98, und vom 19.03.1996, NVwZ-RR 1997, 317; Hamb. OVG, Urteil vom 26.05.2010, juris, InfAuslR 2010, 431; VG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2011 - 12 K 3244/10 -, juris, m.w.N. ).

    Eine solche Regelung existiert im Geltungsbereich des Aufenthaltsgesetzes, anders als z. B. im Asylverfahrensgesetz und abgesehen von hier nicht gegebenen, in den §§ 15a, 24 und 54a Abs. 3 AufenthG geregelten Fallkonstellationen, derzeit nicht ( so vor allem Hamb. OVG, Urteil vom 26.05.2010, a.a.O., m.w.N.; ebenso VG Aachen, Urteil vom 26.11.2010 - 9 K 268/10 -, juris; vgl. auch Zeitler, a.a.O.; Wenger, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 12 AufenthG RdNr. 6 ).

  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 19 B 10.2384

    Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis eines Sozialhilfe beziehenden Ausländers

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10
    Obwohl auf der Tatbestandsseite dieser Vorschrift ausdrücklich keine Voraussetzungen genannt sind, ist anerkannt, dass eine räumliche Beschränkung nur dann ausgesprochen werden darf, wenn das zur Wahrung öffentlicher Interessen, zu denen - abgesehen von den sich aus höherrangigem Recht, u. a. Art. 28 und 32 der Richtlinie 2004/83/EG oder Art. 2 Abs. 1 4. Zusatzprotokoll zur EMRK, oder aus anderen Vorschriften, u. a. Art. 23 und 26 GFK, ergebenden Grenzen - grundsätzlich u. a. auch der Schutz des Arbeitsmarkts und die gleichmäßige Verteilung sozialer Lasten gehören, erforderlich ist ( vgl. BVerwG, Urteil vom 15.01.2008, a.a.O.; Bayer. VGH, Urteil vom 09.05.2011 - 19 B 10.2384 -, juris, m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 1, A 1, § 12 RdNrn. 26 ff.; Zeitler, in: HTK-AuslR, Stand: 01.07.2011, Anm. zu § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG - Wohnsitzauflage, m.w.N. ).
  • VG Freiburg, 29.06.2009 - 4 K 874/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Wohnsitzauflage

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10
    Damit beschränkt sich die Befugnis der Ausländerbehörde nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auf die Möglichkeit zum Erlass einer räumlichen Beschränkung (u. a. in Form einer Wohnsitzauflage) auf ihren eigenen Zuständigkeitsbereich sowie, nach Maßgabe der §§ 48, 49 LVwVfG, ggf. auf deren Aufhebung ( vgl. zu Letzterem VG Freiburg, Beschlüsse vom 07.06.2010, a.a.O., und vom 29.06.2009 - 4 K 874/09 - m.w.N. ).
  • VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02

    Tempo-30-Zone - Widerspruch gegen die diese anordnenden Verkehrszeichen;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10
    Dass in diesem Schreiben das Wort Widerspruch nicht ausdrücklich vorkommt, ist unschädlich ( zur gebotenen wohlwollenden, am erkennbaren Willen des Betroffenen und nicht allein am Wortlaut zu orientierenden Auslegung von Anträgen und Erklärungen vgl. Urteil der Kammer vom 18.05.2004 - 4 K 414/02 -, juris, m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 22 RdNrn. 36 und 38 m.w.N. ).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10
    31 1.1 Die der Aufenthaltserlaubnis der Klägerin beigefügte Nebenbestimmung in Form der wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage) ist als eigenständiger Verwaltungsakt selbständig anfechtbar ( BVerwG, Urteile vom 15.01.2008, NVwZ 2008, 98, und vom 19.03.1996, NVwZ-RR 1997, 317; Hamb. OVG, Urteil vom 26.05.2010, juris, InfAuslR 2010, 431; VG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2011 - 12 K 3244/10 -, juris, m.w.N. ).
  • VG Saarlouis, 01.02.2016 - 6 L 1103/15

    Duldung - Änderung der Wohnsitzauflage

    Kraft, Der maßgebliche Entscheidungszeitpunkt im Aufenthaltsrecht, Rn. 15 ff., http://www.ingokraft.de/Docs/ AufenthG_Zeitpunkt.pdf; VG Freiburg, Urteil vom 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris; s.a. Beschluss der Kammer vom 24.11.2015 - 6 L 429/15 -, m. w. Nachw.
  • VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18

    Unverhältnismäßigkeit von wohnsitzbeschränkenden Auflagen bei Ausländern

    Zwar handelt es sich bei einer Wohnsitzauflage um keine "modifizierende", sondern um eine selbständige Auflage und schon deshalb um eine mit der Anfechtungsklage selbstständig angreifbare Nebenbestimmung (VG Freiburg, Urt. v. 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris; BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305 = InfAuslR 2013, 214 = juris, Rn. 8; vgl. im Übrigen, allgemein zur Anfechtung von Nebenbestimmungen, BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429 = juris, Rn. 25 m.w.N.).
  • VG Münster, 31.03.2014 - 8 L 711/13

    Wohnsitzauflage; Nebenbestimmung; aufschiebende Wirkung; Pflege

    Die weiteren Wohnsitzauflagen, die den nachfolgenden Duldungen beigefügt wurden, beinhalten keine neuen anfechtbaren Verwaltungsakte; es handelt sich bei ihnen lediglich um wiederholende Hinweise, vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 2 M 142/12 -, Juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2009 - 22 L 230/09 -, Juris; VG Stuttgart, Urteil vom 17. Februar 2011 - 12 K 3244/10 -, Juris; VG Freiburg, Urteil vom 30. Juni 2011 - 4 K 1073/10 -, Juris.
  • VG Freiburg, 21.11.2013 - A 4 K 2031/12

    Wirkung räumlicher Beschränkungen nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung;

    Vielmehr kommt als Rechtsgrundlage insoweit nur noch das (allgemeine) Aufenthaltsgesetz in Betracht ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2007, AuAS 2008, 22; Grünewald, in: Gemeinschaftkommentar zum Asylverfahrensgesetz, Stand: Febr. 2013, Bd. 3-II, § 60 RdNr. 77; Bergmann, a.a.O., § 56 AsylVfG RdNr. 10 ), in dem es keine Rechtsgrundlage für die Umverteilung eines Ausländers durch eine Ausländerbehörde in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde gibt ( vgl. hierzu VG Freiburg, Urteil vom 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris, m.w.N. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2013 - 2 M 142/12

    Wohnsitzauflage zur Niederlassungerlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG 2004

    Dem entsprechend ist in der Rechtsprechung, auf die sich die Antragsgegnerin insoweit beruft, anerkannt, dass räumliche Aufenthaltsbeschränkungen für Ausländer regelmäßig dann nicht (mehr) als belastende Verwaltungsakte anzusehen sind, wenn es sich bei ihnen um bloße Wiederholungen solcher Beschränkungen in vorhergehenden Aufenthaltstiteln oder Duldungen handelt (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, Juris, m.w.N.).
  • VG Meiningen, 20.11.2012 - 2 K 349/12

    Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis eines subsidiär Schutzberechtigten aus

    Die sog. Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis ist eine selbständig anfechtbare Nebenbestimmung im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 4 ThürVwVfG (vgl. hierzu auch VG Freiburg, U. v. 30.06.2011- 4 K 1073/10 - m.w.N.; juris).
  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 9 B 160/13

    Änderung einer Aufenthaltserlaubnis; Bundeslandübergreifende Erteilung einer

    In der Rechtsprechung wird jedoch auch vertreten, dass § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Auflage ist, mit der ein Ausländer verpflichtet wird, in einem anderem Land als dem, dem die anordnende Ausländerbehörde angehört, seinen Wohnsitz zu nehmen (ausführlich hierzu: Hamburgisches OVG, Urteil vom 26.05.2010 - 5 Bf 85/10 - VG Aachen, Urteil vom 26.11.2010 - 9 K 268/10 - VG Freiburg, Urteil vom 30.06.2011 - 4 K 1073/10 - a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.04.2010 - 8 ME 5/10 - alle juris).
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