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   VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21   

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VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21 (https://dejure.org/2021,21152)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.06.2021 - 6 K 935/21 (https://dejure.org/2021,21152)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 6 K 935/21 (https://dejure.org/2021,21152)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1024

    Bauaufsichtliche Maßnahmen zum Brandschutz bezüglich Rettungswegen und

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Diese Einbindung rechtfertigt auch am Maßstab von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG eine detaillierte und weitgehende Bestimmung des Inhalts und der Schranken der Eigentümerbefugnisse (vgl. für Art. 54 Abs. 4 BayBO: Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.04.2020 - 15 ZB 19.1024 - juris Rn. 12).

    Eine Gefahr in diesem Sinne kann darin begründet sein, dass diese erst nachträglich auftritt oder erst nachträglich erkannt bzw. ihre Schwere nunmehr - etwa unter Berücksichtigung der fortschreitenden technischen Entwicklung oder neuer Erkenntnisse der Brandabwehr - anders beurteilt wird (Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.04.2020, a.a.O., Rn. 12).

    Sein Fehlen führt dazu, dass Bewohner bzw. Nutzer bei Ausbruch eines Brandes und Unzugänglichkeit des Treppenhauses "in der Falle" sitzen (für einen solchen Fall bereits eine konkrete Gefahr bejahend: OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2004 - 1 B 130/04 - juris Rn. 4; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.04.2020, a.a.O., Rn. 16).

    Denn diese Befugnisnormen finden, wie bereits oben ausgeführt, auch und gerade bei bestandsgeschützten baulichen Anlagen Anwendung, mithin selbst dann, wenn ein (heute) als gefährlich eingeordneter baulicher Zustand sogar durch eine bestandskräftige Baugenehmigung abgedeckt ist (in diesem Sinne zu Art. 54 Abs. 4 BayBO: Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.04.2020, a.a.O., Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Das wird dem Informationszweck, der dem Begründungsgebot im Hinblick auf den Adressaten, insbesondere im Interesse einer Einschätzung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten zukommt, noch ebenso gerecht wie der Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die ihr der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2011 - 8 S 2910/10 - juris Rn. 21).

    § 76 Abs. 1 LBO und § 58 Abs. 6 LBO schränken im Sinne gesetzlicher Auflagenvorbehalte den baurechtlichen Bestands- und Vertrauensschutz zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter ein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2011, a.a.O., Rn. 23).

    Die Baurechtsbehörde hat das Gefährdungspotential vielmehr im jeweiligen Einzelfall durch fachliche Begutachtung ihres Bauverständigen, gegebenenfalls auch unter Beteiligung der Feuerwehr oder durch Heranziehung eines Sachverständigen zu ermitteln und zu bewerten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2011, a.a.O., Rn. 24; Saarländisches OVG, Beschluss vom 24.09.2018 - 2 B 211/18 - juris Rn. 21).

  • OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18

    Nachträgliche Brandschutzanordnung bei Bestandsgebäude; Erforderlichkeit eines

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Die Baurechtsbehörde hat das Gefährdungspotential vielmehr im jeweiligen Einzelfall durch fachliche Begutachtung ihres Bauverständigen, gegebenenfalls auch unter Beteiligung der Feuerwehr oder durch Heranziehung eines Sachverständigen zu ermitteln und zu bewerten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2011, a.a.O., Rn. 24; Saarländisches OVG, Beschluss vom 24.09.2018 - 2 B 211/18 - juris Rn. 21).

    Speziell im Bereich des bei Nichtbeachtung mit ganz erheblichen Gefahren für Menschen verbundenen Brandschutzes gilt auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nachträglicher Anforderungen eine gegenüber anderen Bereichen deutlich geringere Toleranzschwelle für eine "kostengünstige" Beibehaltung des Status quo (Saarländisches OVG, Beschluss vom 24.09.2018, a.a.O., Rn. 32).

  • VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15

    Nutzungsuntersagung eines Beherbergungs- und Gastronomiebetriebs -

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Entgegen § 80 Abs. 1 VwGO rechtfertigt dies die sofortige Vollziehung (vgl. selbst für den Fall einer von den Erfolgsaussichten weitgehend unabhängigen Interessenabwägung: VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - juris Rn. 47).
  • VG Ansbach, 03.12.2020 - AN 3 S 20.02378

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung der Herstellung eines Rettungsweges

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Es ist angesichts der die Anforderungen an Rettungswege betreffenden Vorschriften in § 15 LBO sowie ergänzend der LBOAVO für die Antragstellerin mit fachkundiger Unterstützung erkennbar, welche Kriterien erfüllt werden müssen (in diesem Sinne auch: VG Ansbach, Beschluss vom 03.12.2020 - AN 3 S 20.02378 - juris Rn. 56 ff.).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Ist der Entscheidungssatz eines Verwaltungsakts zwar bei Anwendung der von der Behörde herangezogenen Vorschrift fehlerhaft, erweist er sich aber bei Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage als zutreffend, ohne dass am Ausspruch etwas Wesentliches geändert werden muss, dann ist der Verwaltungsakt, wenn alle für die richtige Rechtsgrundlage geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen, nicht rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 26.04.2011 - 7 B 34.11 - juris Rn. 7; Urteil vom 31.03.2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr können auch nicht etwa verwirkt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2008 - 10 S 1388/06 - juris Rn. 50; Urteil vom 09.11.2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr können auch nicht etwa verwirkt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2008 - 10 S 1388/06 - juris Rn. 50; Urteil vom 09.11.2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 94).
  • BVerwG, 26.04.2011 - 7 B 34.11

    Zulässigkeit des Austausches der Begründung eines belastenden Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Ist der Entscheidungssatz eines Verwaltungsakts zwar bei Anwendung der von der Behörde herangezogenen Vorschrift fehlerhaft, erweist er sich aber bei Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage als zutreffend, ohne dass am Ausspruch etwas Wesentliches geändert werden muss, dann ist der Verwaltungsakt, wenn alle für die richtige Rechtsgrundlage geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen, nicht rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 26.04.2011 - 7 B 34.11 - juris Rn. 7; Urteil vom 31.03.2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 28.06.2004 - 1 B 130/04

    Durchsetzung neuer Brandschutzvorschriften - Brandschutz; Nachträgliche Anordnung

    Auszug aus VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
    Sein Fehlen führt dazu, dass Bewohner bzw. Nutzer bei Ausbruch eines Brandes und Unzugänglichkeit des Treppenhauses "in der Falle" sitzen (für einen solchen Fall bereits eine konkrete Gefahr bejahend: OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2004 - 1 B 130/04 - juris Rn. 4; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.04.2020, a.a.O., Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

  • VG München, 12.03.2018 - M 8 K 16.5945

    Erforderlichkeit eines zweiten baulichen Rettungsweges eines Sonderbaus

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