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   VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12   

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https://dejure.org/2012,42404
VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12 (https://dejure.org/2012,42404)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.10.2012 - 5 K 2016/12 (https://dejure.org/2012,42404)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 5 K 2016/12 (https://dejure.org/2012,42404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachten des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes i.R.d. Anordnung eines Aufbauseminars erst fast drei Jahre nach Begehung einer erheblichen Ordnungswidrigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 136
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 2a Abs. 2; StVG § 24c Abs. 1
    Fahrerlaubnis auf Probe; Aufbauseminar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätete Anordnung eines Aufbauseminars

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2008 - 10 S 1669/07

    Aufbauseminar für Fahrradfahrer, der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ist -

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12
    Die Notwendigkeit, dem Antragsteller insbesondere die Gefahren des Alkohols im Straßenverkehr vor Augen zu halten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.01.2008 - 10 S 1669/07 - juris, Rdnr. 26), könnte wegen des Zeitablaufs entfallen sein.

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG (vgl., abweichend von Nr. 46.16 des Streitwertkatalogs 2004, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.01.2008 - 10 S 1669/07 - a.a.O. und Beschl. v. 23.08.2011 - 10 S 1809/10 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2011 - 10 S 1809/10

    Fahranfänger; Feststellungen in einem Strafbefehl; Bindungswirkung für die

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12
    Soweit der Antragsteller insoweit darauf hinweist, dass bei ihm nur eine Alkoholkonzentration von 0, 09 mg/l gemessen worden sei (was allerdings in etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0, 18 Promille entspricht) und dass eine so geringe Konzentration nach der Rechtsprechung der zuständigen ordentlichen Gerichte noch nicht dazu führe, dass der Betroffene unter der Wirkung von Alkohol stehe, ändert dies am Vorliegen einer in seinem Fall rechtskräftigen und damit die Verwaltungsbehörde bindenden Entscheidung nichts; dem Antragsteller hätte es oblegen, gegen die Entscheidung des Amtsgerichts den zulässigen Rechtsbehelf einzulegen (zur Bindungswirkung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.08.2011 - 10 S 1809/10 - VRS 122, 158 = juris, Rdnr. 16).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG (vgl., abweichend von Nr. 46.16 des Streitwertkatalogs 2004, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.01.2008 - 10 S 1669/07 - a.a.O. und Beschl. v. 23.08.2011 - 10 S 1809/10 - a.a.O.).

  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12
    In diesem Zusammenhang weist der Antragsteller möglicherweise auch zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung der Strafgerichte ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB in der Regel nicht mehr in Betracht kommt, wenn der verkehrsrechtliche Pflichtverstoß länger zurück liegt und der Zeitablauf nicht dem Betroffenen anzulasten ist (OLG Hamm, Beschl. v. 07.02.2008 - 4 Ss 21/08 - juris: bei Ablauf von 2, 5 Jahren, dort zitiert auch BGH, Beschl. v. 22.10.2011 - zfs 2004, 133: schon bei Ablauf von einem Jahr und neun Monaten).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 Ss 21/08

    Fahrverbot bei Straßenverkehrsdelikten?

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12
    In diesem Zusammenhang weist der Antragsteller möglicherweise auch zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung der Strafgerichte ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB in der Regel nicht mehr in Betracht kommt, wenn der verkehrsrechtliche Pflichtverstoß länger zurück liegt und der Zeitablauf nicht dem Betroffenen anzulasten ist (OLG Hamm, Beschl. v. 07.02.2008 - 4 Ss 21/08 - juris: bei Ablauf von 2, 5 Jahren, dort zitiert auch BGH, Beschl. v. 22.10.2011 - zfs 2004, 133: schon bei Ablauf von einem Jahr und neun Monaten).
  • AG Langenfeld, 04.04.2011 - 20 OWi 42/11

    Freispruch eines wegen Trunkenheitsfahrt Verurteilten mangels tatbestandlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12
    Im Übrigen ist zwar richtig, dass in etlichen Gerichtsentscheidungen und auch teilweise in der Literatur davon ausgegangen wird, dass eine Wirkung alkoholischer Getränke erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 0, 2 Promille anzunehmen sei (vgl. zuletzt auch AG Langenfeld vom 04.04.2011 - 20 OWi 30 Js 1563/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. Oktober 2012 - 5 K 2016/12 - wird zurückgewiesen.
  • VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13

    Fahrerlaubnis auf Probe; zwingende Entziehung; kein Ermessen

    Zwar wird von der Rechtsprechung zum Teil auch vertreten, dass es nach Ablauf von zwei Jahren nach Begehung der Tat unverhältnismäßig sei, eine Ordnungswidrigkeit noch für eine Maßnahme nach § 2a Abs. 2 StVG heranzuziehen (so z.B. VG Freiburg, Beschluss vom 30.10.2012,5 K 2016/12, juris Rn. 8 ff.).
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