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   VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18   

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https://dejure.org/2018,45918
VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18 (https://dejure.org/2018,45918)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.11.2018 - 4 K 1509/18 (https://dejure.org/2018,45918)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. November 2018 - 4 K 1509/18 (https://dejure.org/2018,45918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung bezüglich eines Baugenehmigungsverfahrens; Lauf der Entscheidungsfrist nach BauO BW 2010 § 54 Abs 5 S 1 bei Änderung des Bauantrages nach Mitteilung gemäß BauO BW 2010 § 54 Abs 2 Nr 1; Bedeutung der ...

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 75 VwGO, § 14 Abs 1 BauGB, § 15 Abs 1 BauGB, § 31 BauGB, OrtsStrG BA, § 54 Abs 5 S 1 BauO BW 2010, § 54 Abs 2 S 1 BauO BW 2010
    Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung bezüglich eines Baugenehmigungsverfahrens; Lauf der Entscheidungsfrist nach BauO BW 2010 § 54 Abs 5 S 1 bei Änderung des Bauantrages nach Mitteilung gemäß BauO BW 2010 § 54 Abs 2 Nr 1; Bedeutung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderungssperre; Faktische Zurückstellung; Entscheidungsfrist; Baugenehmigung; Bauflucht; Grundzug der Planung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 5 S 1031/20

    Keine Festsetzung hinterer Baufluchten durch das Badische Ortsstraßengesetz;

    Aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -) und des Verwaltungsgerichts Freiburg (Urteil vom 30.11.2018 - 4 K 1509/18 -) ergebe sich, das nach dem alten badischen Straßenrecht (Ortstraßengesetz von 1908) festgestellte Baufluchten bzw. Baulinien nur im vorderen, der jeweiligen Straße zugewandten Grundstücksteil übergangsfähig seien.
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