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   VG Göttingen, 05.11.2018 - 3 A 248/17   

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VG Göttingen, 05.11.2018 - 3 A 248/17 (https://dejure.org/2018,39124)
VG Göttingen, Entscheidung vom 05.11.2018 - 3 A 248/17 (https://dejure.org/2018,39124)
VG Göttingen, Entscheidung vom 05. November 2018 - 3 A 248/17 (https://dejure.org/2018,39124)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10

    Vereinbarkeit einer mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Überprüfung privater

    Auszug aus VG Göttingen, 05.11.2018 - 3 A 248/17
    Rechtliche Grundlage für die von der Beklagten geforderten Sanierung und Dichtheitsprüfung der privaten Schmutzwasserleitung ist der Anschluss- und Benutzungszwang (§§ 10 Abs. 1, 13 Satz 1 Nr. 1a und 2a NKomVG; früher §§ 6 Abs. 1 Satz 1, 8 Nr. 2 NGO) in Verbindung mit der auf dieser Grundlage erlassenen ABS, nicht aber das Wasserrecht (Nds. OVG, Urteil vom 10.01.2012 - 9 KN 162/10 -, juris, Rn 71).

    (Nds. OVG, Urteil vom 10.01.2012 - 9 KN 162/10 -, juris, Rn 71f; Beschluss vom 17.11.2015 - 9 LA 313/14 -, S. 3; Beschluss vom 07.04.2017 - 9 ME 179/16 -).

    Dagegen könnte allerdings sprechen, dass die generelle Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in gebundenen Entscheidungen des eigenen Wirkungskreises der Kommunen vom Gesetzgeber beabsichtigt war und die Rechtsgrundlage der angegriffenen Maßnahmen im Anschluss- und Benutzungszwang, also im Kommunalrecht und nicht im Wasserrecht, liegt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10.01.2012, aaO., Rn 71), und das Kommunalrecht im Ausnahmekatalog des § 80 Abs. 2 NJG nicht genannt ist.

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus VG Göttingen, 05.11.2018 - 3 A 248/17
    Unter diesem Verständnis würde § 12 Abs. 2 Satz 3 ABS dem Nießbraucher eine subjektiv unmögliche Verpflichtung auferlegen und wäre daher rechtswidrig (und die auferlegte Verpflichtung wäre mindestens nicht vollziehbar, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 42.69 -, juris, Rn. 31).
  • VG München, 30.01.2012 - M 10 K 11.1103

    Dichtheitsnachweis; rechtswidrige Zwangsgeldandrohung mangels vollstreckbarer

    Auszug aus VG Göttingen, 05.11.2018 - 3 A 248/17
    Es war daher beim Erlass des angefochtenen Bescheides nicht sichergestellt, dass die Anordnungen in Ziffern 1 bis 3 mit dem Ablauf der Frist in Ziffer 4 vollstreckbar sind (vgl. VG München, Urteil vom 30.01.2012 - M 10 K 11.1103 -, juris, Rn. 16ff m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2014 - 9 LC 191/11

    Niederschlagswassergebühren bei Einleitung in eine Kläranlage

    Auszug aus VG Göttingen, 05.11.2018 - 3 A 248/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.03.2014 - 9 LC 191/11 -, juris, Rn. 43 mwN.), dass sich das Eindringen von Grund- und Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanäle und die übrigen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung aus technischen Gründen niemals ganz vermeiden lässt, weshalb sie in angemessenem Umfang als betriebsbedingte (Mehr-) Kosten gebührenfähig sind.
  • VG Göttingen, 11.01.2023 - 3 A 86/20

    Anschluss- und Benutzungszwang; Dichtheitsprüfung; Kosten; unrichtige

    Diesen Bescheid hob das erkennende Gericht durch rechtskräftiges Urteil vom 05.11.2018 - 3 A 248/17 - auf.

    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung der Kammer der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. Urteil der Kammer vom 05.11.2018 - 3 A 248/17 -, Abdruck S. 5 = juris Rn. 20 m.w.N.), da die Duldungsverfügung wie die Anordnung einer Dichtheitsprüfung ein Dauerverwaltungsakt ist.

    Sie vermag damit auch zur Klärung beizutragen, ob und inwieweit ihre Undichtigkeit - wenn sie auf anderen Grundstücken gleichermaßen vorhanden wäre - das kommunale Abwasserbeseitigungssystem zu beeinträchtigen vermag und ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Sanierungsanordnung vorliegen (vgl. Urteil der Kammer vom 05.11.2018 - 3 A 248/17 -, Abdruck S. 8 = juris Rn. 28).

    Die generelle Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in gebundenen Entscheidungen des eigenen Wirkungskreises der Kommunen war vom Gesetzgeber beabsichtigt (vgl. Urteil der Kammer vom 05.11.2018 - 3 A 248/17 -, Abdruck S. 9 = juris Rn. 30).

  • VG Lüneburg, 07.12.2021 - 3 A 65/19

    Abwasserbeseitigung; Abwassersatzung; Anhörung; Anschluss- und Benutzungszwang;

    Die auferlegte Verpflichtung wäre lediglich nicht vollziehbar (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 5.11.2018 - 3 A 248/17 -, juris Rn. 21).
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