Rechtsprechung
   VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17826
VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07 (https://dejure.org/2007,17826)
VG Göttingen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 2 B 72/07 (https://dejure.org/2007,17826)
VG Göttingen, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 2 B 72/07 (https://dejure.org/2007,17826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung bei Wechsel von einem Diplom- in einen Masterstudiengang

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 BAföG; § 7 Abs. 1a BAföG; § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BAföG; § 7 Abs. 3 BAföG
    Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Antrag auf Fördermittel für ein weiterführendes Studium; Notwendigkeit eines inneren Zusammenhangs zwischen einem Bachelorabschluss und dem weiterführenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Antrag auf Fördermittel für ein weiterführendes Studium; Notwendigkeit eines inneren Zusammenhangs zwischen einem Bachelorabschluss und dem weiterführenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ausbildungsförderungsrechtliche Auswirkungen der Studienstrukturreform

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
    Unter einem unabweisbaren Grund wird ein Grund verstanden, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung objektiv und subjektiv nicht zulässt (BVerwG, Urteil vom 30.4.1981 -5 C 36.79-, BVerwGE 62, 174, 179; Urteil vom 19.2.2004 -5 C 6/03-, NVwZ 2004, 1005, 1006).
  • VG Karlsruhe, 17.11.2004 - 10 K 580/04

    Ausbildungsförderung; fehlende Erstausbildung; Wechsel in Masterstudiengang

    Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
    Die Kammer ist mit dem VG Karlsruhe (Urteil vom 17.11.2004 -10 K 580/04-, FamRZ 2006, 733, 734) der Ansicht, dass eine erweiternde Auslegung des § 7 Abs. 1 a BAföG nicht möglich ist.
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06

    Ausbildungsförderung für ein Masterstudium

    Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
    Der den Beteiligten bekannte Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 18.12.2006 ( -4 Bs 284/06-, abgedruckt bei juris) sieht insoweit in § 7 Abs. 1 a BAföG eine Regelungslücke und legt die Vorschrift erweiternd dahin aus, dass sie auch für Masterstudiengänge Anwendung finden soll, die nach einer erfolgreich abgelegten Diplomprüfung aufgenommen werden.
  • VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05

    Abschluss; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausland; Bachelor;

    Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
    Hierzu hat das Gericht in seinem Urteil vom 12. Oktober 2006 2 A 231/05 (abgedruckt in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Absolvierung eines Masterstudiums im

    Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
    Sie erschöpft sich darin, festzulegen, dass der Grundanspruch des § 7 Abs. 1 BAföG bei einem auf einen Bachelorstudiengang folgenden Masterstudiengang erst mit Erwerb des Master-Grades ausgeschöpft ist, d.h., dass Bachelor- und Masterstudium als eine einzige Ausbildung anzusehen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.6.2006 - 12 ME 129/06 -, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts).
  • VG Darmstadt, 04.08.2006 - 8 G 1304/06

    AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; BACHELORSTUDIENGANG; BERUFSSCHULLEHRER; LEHRAMT AN

    Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
    Für die Anwendung der Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3 BAföG bleibt daher weiterhin Raum (so auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 4.8.2006 -8 G 1304/06-, zitiert nach juris; Rothe/Blanke, a.a.O. § 7 Rn. 18).
  • VG Stuttgart, 26.09.2002 - 11 K 4777/01

    Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; zum unabweisbaren Grund

    Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
    Nach Tz. 7.3.16 a BaföGVwV liegt ein unabweisbarer Grund für einen Fachrichtungswechsel auch dann vor, wenn dieser Wechsel unverzüglich nach der Zwischenprüfung in einer Ausbildung erfolgt, durch die der Zugang zu der anderen Ausbildung eröffnet worden ist, wenn also der Auszubildende durch eine Zwischenprüfung oder die Abschlussprüfung oder eine Zusatzprüfung während oder unmittelbar nach der aktuellen Ausbildung erstmals die Zugangsvoraussetzungen für eine andere Ausbildung erlangt hat (so auch Ramsauer u.a., a.a.O. § 7 Rn. 82; Rothe/Blanke, a.a.O., Rn. 43.2; VG Stuttgart, Urteil vom 26.9.2002 -11 K 4777/01-, FamRZ 2003, 1605, 1607).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
    Unter einem unabweisbaren Grund wird ein Grund verstanden, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung objektiv und subjektiv nicht zulässt (BVerwG, Urteil vom 30.4.1981 -5 C 36.79-, BVerwGE 62, 174, 179; Urteil vom 19.2.2004 -5 C 6/03-, NVwZ 2004, 1005, 1006).
  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Denn § 7 Abs. 1a BAföG enthält nach seinem eindeutigen Wortlaut eine spezielle Regelung für einen Masterstudiengang im Sinne des § 19 HRG oder postgradualen Diplomstudiengang nach § 18 Abs. 1 S. 1 bis 3 HRG -, der an einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang anknüpft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006 - 5 B 78.06 - und Urt. v. 15.5.2008 - 5 C 18.07 -, beide zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 3.9.2007, NVwZ-RR 2008, 401 sowie VG Gießen, Urt. v. 13.2.2008 - 3 E 526/07 - und VG Göttingen, Beschl. v. 7.5.2007 - 2 B 72/07 -, beide zitiert nach juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 17.11.2004, FamRZ 2006, 733).
  • VG Schwerin, 16.02.2010 - 6 A 889/05
    In Anlehnung an die vorstehenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg spricht zudem nichts dafür, dass der Gesetzgeber mit der ausdrücklichen Anordnung der Förderungsfähigkeit vor allem von Masterstudiengängen eine abschließende Regelung hätte treffen wollen (vgl. auch VG Göttingen, Beschluss vom 7. Mai 2007, Az. 2 B 72/07 ; VG München, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. M 15 K 05/1090, wonach die bestehenden Förderungsmöglichkeiten unangetastet bleiben; jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05

    Förderung des Hauptstudiums in einem Diplomstudiengang; erfolgreich

    In Anlehnung an die vorstehenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg spricht zudem nichts dafür, dass der Gesetzgeber mit der ausdrücklichen Anordnung der Förderungsfähigkeit vor allem von Masterstudiengängen eine abschließende Regelung hätte treffen wollen (vgl. auch VG Göttingen, Beschluss vom 7. Mai 2007, Az. 2 B 72/07; VG München, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. M 15 K 05/1090, wonach die bestehenden Förderungsmöglichkeiten unangetastet bleiben; jeweils zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht