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   VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16   

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https://dejure.org/2018,51141
VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16 (https://dejure.org/2018,51141)
VG Göttingen, Entscheidung vom 09.10.2018 - 1 A 133/16 (https://dejure.org/2018,51141)
VG Göttingen, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 1 A 133/16 (https://dejure.org/2018,51141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs 1 S 3 BBG; Art 143b Abs 3 S 1 GG; § 8 PostPersRG; § 167 Abs 2 SGB 9
    Bundesbehörden; Deutsche Telekom AG; mittlerer Dienst; Dokumentationspflicht; betriebliches Eingliederungsmanagement; Leistungseinschränkung, konkrete; Suchanfrage; Suchpflicht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit - Umfang der Suchpflicht der Deutschen Telekom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16
    Der zeitliche Horizont von sechs Monaten, den das Bundesverwaltungsgericht für die erforderliche Suchanfrage vorgegeben hat, impliziert zugleich, dass das - aus Sicht der Klägerin negative - Ergebnis der von der Deutschen Telekom AG im Juni 2015 gestarteten und im August 2015 abgeschlossenen Suche nicht mehr der angefochtenen Widerspruchsentscheidung zugrunde gelegt werden konnte, die erst am 25. April 2016 getroffen wurde (zur Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung im Rahmen des § 44 BBG vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 2 C 7/97 -, BVerwGE 105, 267, zit. nach juris Rn. 16).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, BVerwGE 133, 297, zit. nach juris Rn. 14).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16
    In seinem Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22/13 -, BVerwGE 150, 1, hat es allerdings herausgearbeitet, dass die betriebliche Wiedereingliederung und das Verfahren der Zurruhesetzung in den Fällen krankheitsbedingter Fehlzeiten in einem zeitlich gestaffelten Stufenverhältnis zueinander stehen.
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37/13 -, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7, zit. nach juris) hat sich die gesetzlich vorgeschriebene Suche nach einer anderweitigen Verwendung des in seiner Beschäftigungsbehörde als dienstunfähig eingestuften Beamten regelmäßig auf den gesamten Bereich des Dienstherrn zu erstrecken (a. a. O., Rn. 17).
  • VG Saarlouis, 10.02.2015 - 2 K 924/13

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16
    Eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit gilt als amtsangemessene Beschäftigung (VG des Saarlandes, Urteil vom 10. Februar 2015 - 2 K 924/13 -, zit. nach juris Rn. 45).
  • VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13

    Anderweitige Verwendung; Bundesbeamter; Bundesbehörde; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16
    Soweit die erkennende Kammer in einer früheren Entscheidung (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2015 - 1 A 241/13 -, zit. nach juris Rn 69 ff.) in anderer Besetzung eine hiervon abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, wird sie in Ansehung der später ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 -, zit. nach juris) bei - vorliegend nicht gegebener - Entscheidungserheblichkeit zu überprüfen haben, ob hieran noch weiter festzuhalten ist.
  • OVG Saarland, 16.11.2015 - 1 A 56/15

    Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit - Suchpflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16
    Zu diesem Argumentationsmuster der Personalsachbearbeitung der Deutschen Telekom AG hat bereits das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 16. November 2015 - 1 A 56/15 - zutreffend ausgeführt, dass eine solche Wertung nicht geeignet sein kann, eine im einschlägigen Beamtengesetz im Interesse dienstunfähig gewordener Beamter verankerte Suchpflicht des Dienstherrn auszuhebeln (a. a. O., zit. nach juris Rn. 12).
  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14

    Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

    Auszug aus VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16
    Soweit die erkennende Kammer in einer früheren Entscheidung (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2015 - 1 A 241/13 -, zit. nach juris Rn 69 ff.) in anderer Besetzung eine hiervon abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, wird sie in Ansehung der später ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 -, zit. nach juris) bei - vorliegend nicht gegebener - Entscheidungserheblichkeit zu überprüfen haben, ob hieran noch weiter festzuhalten ist.
  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16
    Eine solche generelle Dienstunfähigkeit ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass er für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die er wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet oder wenn bei dem Beamten keinerlei Restleistungsvermögen mehr festzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 A 5/16 -, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 12, zit. nach juris Rn. 34 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2022 - 1 A 2305/20

    Zulassung der Berufung i.R.d. Abweisung einer Klage eines Beamten gegen die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015- 2 C 37.13 -, juris, Rn. 18; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 4. November 2015 - 6 A 1364/14 -, Rn. 57 bis 61, 0VG Saarl., Beschluss vom 16. November 2015 - 1 A 56/15 -, juris, Rn. 5 bis 7, 0VG Berlin-Bbg., Urteil vom 21. Juli 2017 - OVG 4 B 3.16 -, juris, Rn. 29, OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. August 2020- 2 A 10143/20 -, juris, Rn. 37, und Nds. OVG, Urteil vom 9. März 2021 - 5 LC 174/18 -, juris, Rn. 56 bis 59; vgl. ferner VG Göttingen, Urteil vom 9. Oktober 2018 - 1 A 133/16 -, juris, Rn. 56 f. (Umfang und Ausgestaltung der Suchpflicht einschließlich des sechsmonatigen Betrachtungszeitraums sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt); aus der Literatur: Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 5 Rn. 57.
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