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   VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08   

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VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08 (https://dejure.org/2011,22341)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10.05.2011 - 3 A 198/08 (https://dejure.org/2011,22341)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 3 A 198/08 (https://dejure.org/2011,22341)
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  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Diese Grundstücke scheiden als Gegenstand einer Beitragspflicht aus, so dass beispielsweise die Grundflächen von Grünanlagen, Parkflächen und Immissionsschutzanlagen - letztlich zu Lasten der Beitragspflichtigen - bei der Verteilung des entstanden Aufwands außer Ansatz bleiben, sofern diese Flächen im Bebauungsplan ausschließlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85/86 -, juris, Rn 21; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -, juris, Rn 46f; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 09/10, § 8 Rn 407ff; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 17 Rn 60-62) als Flächen solcher Anlagen ausgewiesen oder - im unbeplanten Innenbereich - für eine öffentliche Nutzung gewidmet und dadurch jeglicher Bebaubarkeit oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbaren Nutzbarkeit entzogen sind.

    Ohne Bedeutung ist auch, ob eine öffentlichen Zwecken dienende Einrichtung von der Gemeinde selbst oder - wie hier - von einem Eigenbetrieb betrieben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1996 - 8 C 40/95 -, juris, Rn 12; Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85.86 -, BVerwGE 78, 321, 327).

    Im Erschließungs- wie im Ausbaubeitragsrecht ist zur Beantwortung der Frage, ob und wie ein Grundstück erschlossen wird, in aller Regel auf das Buchgrundstück im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht abzustellen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85/86 -, juris, Rn 21ff; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 -, juris, Rn 12 ff; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -, juris, Rn 46f; Nds. OVG, Urteil vom 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, OVG-Rechtsprechungsdatenbank).

    Eine weitere Ausnahme vom Buchgrundstücksbegriff, die keine schriftlich oder grafisch fixierte und mit einer besonderen Änderungsfestigkeit ausgestattete Aufteilung eines Grundstücks für bestimmte Nutzungsarten erfordert, macht die Rechtsprechung (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.04.2010, aaO.; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997, aaO., Rn 47; BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, aaO., Rn 22-27), wenn ein Grundstück zwar prinzipiell wegen seiner eigenen (außerhalb der Vorschriften des BauGB begründeten) "Erschließungsfunktion" nicht gemäß §§ 131, 133 BauGB erschlossen ist, Teilflächen jedoch in einem nicht völlig unerheblichen Umfang auf die abzurechnende Straße mit Ziel- und Quellverkehr angewiesen sind.

    Auch hier ist jedoch Voraussetzung der rechnerischen Grundstücksteilung, dass die Teilflächen mit eigener "Erschließungsfunktion" dauerhaft und trennscharf abgegrenzt sind, beispielsweise durch eine Fachplanung für Schienenwege nach § 36 BbG (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, aaO., Rn 22ff), so dass diejenigen Teilflächen, die nicht dem eigentlichen "Erschließungszweck" dienen, ihrerseits bestimmbar sind.

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 9 LC 271/08

    Abstellen auf die wirklichen Eigentumsverhältnisse und nicht auf die Eintragung

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Wie im Erschließungsbeitragsrecht gilt auch im Straßenausbaubeitragsrecht der Grundsatz, dass ein Grundstück durch eine Anbaustraße erschlossen wird, wenn ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit beitragsrechtlich gleichstehende Nutzbarkeit vermittelt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1996 - 8 C 40/95 -, juris, Rn 10 f mwN.; Urteil vom 04.10.1990 - 8 C 1.89 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 83 S. 51, 53 f mwN.; Nds. OVG, Urteil vom 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, OVG-Rechtsprechungsdatenbank, mwN.).

    Im Erschließungs- wie im Ausbaubeitragsrecht ist zur Beantwortung der Frage, ob und wie ein Grundstück erschlossen wird, in aller Regel auf das Buchgrundstück im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht abzustellen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85/86 -, juris, Rn 21ff; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 -, juris, Rn 12 ff; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -, juris, Rn 46f; Nds. OVG, Urteil vom 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, OVG-Rechtsprechungsdatenbank).

    Eine weitere Ausnahme vom Buchgrundstücksbegriff, die keine schriftlich oder grafisch fixierte und mit einer besonderen Änderungsfestigkeit ausgestattete Aufteilung eines Grundstücks für bestimmte Nutzungsarten erfordert, macht die Rechtsprechung (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.04.2010, aaO.; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997, aaO., Rn 47; BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, aaO., Rn 22-27), wenn ein Grundstück zwar prinzipiell wegen seiner eigenen (außerhalb der Vorschriften des BauGB begründeten) "Erschließungsfunktion" nicht gemäß §§ 131, 133 BauGB erschlossen ist, Teilflächen jedoch in einem nicht völlig unerheblichen Umfang auf die abzurechnende Straße mit Ziel- und Quellverkehr angewiesen sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96

    Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Diese Grundstücke scheiden als Gegenstand einer Beitragspflicht aus, so dass beispielsweise die Grundflächen von Grünanlagen, Parkflächen und Immissionsschutzanlagen - letztlich zu Lasten der Beitragspflichtigen - bei der Verteilung des entstanden Aufwands außer Ansatz bleiben, sofern diese Flächen im Bebauungsplan ausschließlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85/86 -, juris, Rn 21; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -, juris, Rn 46f; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 09/10, § 8 Rn 407ff; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 17 Rn 60-62) als Flächen solcher Anlagen ausgewiesen oder - im unbeplanten Innenbereich - für eine öffentliche Nutzung gewidmet und dadurch jeglicher Bebaubarkeit oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbaren Nutzbarkeit entzogen sind.

    Im Erschließungs- wie im Ausbaubeitragsrecht ist zur Beantwortung der Frage, ob und wie ein Grundstück erschlossen wird, in aller Regel auf das Buchgrundstück im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht abzustellen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85/86 -, juris, Rn 21ff; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 -, juris, Rn 12 ff; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -, juris, Rn 46f; Nds. OVG, Urteil vom 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, OVG-Rechtsprechungsdatenbank).

    Eine weitere Ausnahme vom Buchgrundstücksbegriff, die keine schriftlich oder grafisch fixierte und mit einer besonderen Änderungsfestigkeit ausgestattete Aufteilung eines Grundstücks für bestimmte Nutzungsarten erfordert, macht die Rechtsprechung (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.04.2010, aaO.; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997, aaO., Rn 47; BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, aaO., Rn 22-27), wenn ein Grundstück zwar prinzipiell wegen seiner eigenen (außerhalb der Vorschriften des BauGB begründeten) "Erschließungsfunktion" nicht gemäß §§ 131, 133 BauGB erschlossen ist, Teilflächen jedoch in einem nicht völlig unerheblichen Umfang auf die abzurechnende Straße mit Ziel- und Quellverkehr angewiesen sind.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 5.05

    Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung;

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 -, NVwZ 1994, 909, 910), des Nds.OVG (Beschluss vom 20.09.2005 - 9 ME 365/04 -, OVG- Entscheidungsdatenbank) und des VG Göttingen (Urteile vom 06.10.1994 - 3 A 3047/94 -, vom 09.06.1999 - 3 A 3269/99 - und vom 16.05.2006 - 3 A 5/05 -) auf eine "natürliche Betrachtungsweise" ab.

    Denn jede Verbesserung der Anlage oder einer Teileinrichtung schließt denknotwendig einen Vorteil für die Anlieger und Hinterlieger, in deren Eigentum ein Anliegergrundstück steht, ein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 12.01.1982 - 9 A 98/80 -, NSTN 1983, 67, 68; VG Göttingen, Urteile vom 13.06.1995 - 3 A 3097/94 -, und vom 16.05.2006, aaO.).

  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Wie im Erschließungsbeitragsrecht gilt auch im Straßenausbaubeitragsrecht der Grundsatz, dass ein Grundstück durch eine Anbaustraße erschlossen wird, wenn ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit beitragsrechtlich gleichstehende Nutzbarkeit vermittelt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1996 - 8 C 40/95 -, juris, Rn 10 f mwN.; Urteil vom 04.10.1990 - 8 C 1.89 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 83 S. 51, 53 f mwN.; Nds. OVG, Urteil vom 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, OVG-Rechtsprechungsdatenbank, mwN.).

    Ohne Bedeutung ist auch, ob eine öffentlichen Zwecken dienende Einrichtung von der Gemeinde selbst oder - wie hier - von einem Eigenbetrieb betrieben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1996 - 8 C 40/95 -, juris, Rn 12; Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85.86 -, BVerwGE 78, 321, 327).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 1 LB 120/06

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Eine Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB setzt voraus, dass die nähere Umgebung eindeutig einem einzigen der in §§ 2 ff. BauNVO geregelten Baugebiete zuzuordnen ist (Nds. OVG, Urteil vom 27.03.2008 - 1 LB 120/06 -, juris, Rn 29f).

    Eine "bauplanungsrechliche Wahlfeststellung" etwa dergestalt, dass es für die Erhebung eines Gewerbezuschlags nach § 7 Abs. 4 ABS nicht darauf ankomme, ob es sich um ein Gewerbe- oder Industriegebiet handelt, ist unzulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.07.1991 - 4 B 1.91 -, NVwZ 1991, 982); Nds. OVG, Urteil vom 27.03.2008, aaO.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1990 - 2 A 639/89

    Artzuschlag für Grundstücke; Satzung; Gewerbliche oder industrielle Nutzung; Maß

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Der Verteilungsmaßstab bedarf daher für derart unterschiedlich genutzte Gebiete einer Regelung, die auf die Art der Nutzung der Grundstücke im Abrechnungsgebiet und nicht auf den Gebietstyp abstellt; der Grundsatz, dass Ungleiches ungleich zu behandeln ist, fordert auch unabhängig vom Gebietscharakter für Grundstücke, die überwiegend gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden, einen höheren Ausgleich des wirtschaftlichen Vorteils der abzurechnenden Maßnahme im Vergleich zu den rein privat genutzten Grundstücken (vgl. Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenausbaubeitragsrecht nach § 8 KAG NRW, 7. Aufl. 2010, Rn 440; OVG NRW, Urteil vom 16.08.1990 - 2 A 639/89 -, juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 03/11, § 8 Rn 467af).
  • VGH Bayern, 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583

    Erschließungsbeitrag; Satzung; Verteilungsmaßstab; Geschossflächenmaßstab;

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Allerdings steht die Frage, ob ein Gewerbezuschlag erhoben werden soll, im weit ausgestalteten ortsgesetzgeberischen Ermessen, so dass der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, wonach der Beitragsmaßstab der Satzung im Beitragsrecht für alle denkbaren Beitragsfälle in geeigneter Weise die Berechnung der maßgeblichen Beitragsfläche ermöglichen muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.08.2003 - 9 LA 36/03 -, juris, Rn 2; OVG Greifswald, Urteil vom 10.01.2007 - 1 L 256/06 -, juris, Rn 58; Bay VGH, Beschluss vom 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 09.02.2011 - 6 A 11029/10 -, juris, Rn 97; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 18 Rn 8ff), vorliegend noch nicht verletzt ist mit der Folge, dass die ABS der Beklagten nicht insgesamt nichtig, sondern nur die Zuschlagsregelung in § 7 Abs. 4 ABS unwirksam ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Allerdings steht die Frage, ob ein Gewerbezuschlag erhoben werden soll, im weit ausgestalteten ortsgesetzgeberischen Ermessen, so dass der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, wonach der Beitragsmaßstab der Satzung im Beitragsrecht für alle denkbaren Beitragsfälle in geeigneter Weise die Berechnung der maßgeblichen Beitragsfläche ermöglichen muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.08.2003 - 9 LA 36/03 -, juris, Rn 2; OVG Greifswald, Urteil vom 10.01.2007 - 1 L 256/06 -, juris, Rn 58; Bay VGH, Beschluss vom 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 09.02.2011 - 6 A 11029/10 -, juris, Rn 97; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 18 Rn 8ff), vorliegend noch nicht verletzt ist mit der Folge, dass die ABS der Beklagten nicht insgesamt nichtig, sondern nur die Zuschlagsregelung in § 7 Abs. 4 ABS unwirksam ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Auszug aus VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
    Allerdings steht die Frage, ob ein Gewerbezuschlag erhoben werden soll, im weit ausgestalteten ortsgesetzgeberischen Ermessen, so dass der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, wonach der Beitragsmaßstab der Satzung im Beitragsrecht für alle denkbaren Beitragsfälle in geeigneter Weise die Berechnung der maßgeblichen Beitragsfläche ermöglichen muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.08.2003 - 9 LA 36/03 -, juris, Rn 2; OVG Greifswald, Urteil vom 10.01.2007 - 1 L 256/06 -, juris, Rn 58; Bay VGH, Beschluss vom 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 09.02.2011 - 6 A 11029/10 -, juris, Rn 97; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 18 Rn 8ff), vorliegend noch nicht verletzt ist mit der Folge, dass die ABS der Beklagten nicht insgesamt nichtig, sondern nur die Zuschlagsregelung in § 7 Abs. 4 ABS unwirksam ist.
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2003 - 9 LA 36/03

    Vollgeschossmaßstab im Beitragsrecht

  • BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 1.89

    Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"

  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

  • VG Lüneburg, 23.06.2010 - 3 A 213/07

    Außenbereich; außerhalb; außerorts; Durchgangsstraße; Durchgangsverkehr;

  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672

    Erschließungsbeitragsrecht; historische Straße (verneint); planerische Deckung;

  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91

    Erschließungsbeitrag - Beitragsfähige Erschließungsanlage - Privatgrundstück

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - fehlerhafte Erschließungsraumermittlung

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04

    Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Einstufung;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1987 - 9 B 122/86
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.11.1986 - 9 A 25/86
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.01.1981 - 9 B 33/80
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