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   VG Göttingen, 10.12.2008 - 1 A 404/06   

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https://dejure.org/2008,34887
VG Göttingen, 10.12.2008 - 1 A 404/06 (https://dejure.org/2008,34887)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10.12.2008 - 1 A 404/06 (https://dejure.org/2008,34887)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 1 A 404/06 (https://dejure.org/2008,34887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ersatz der bei einem Feuerwehreinsatz enstandenen Aufwendungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    26 I 2 ; NBrandSchG; 89 I ; VwGO
    Aufwendungsersatz; Brandschutz; Fahrlässigkeit, grobe; Feuerwehrkosten; Widerklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungsersatz; Brandschutz; Fahrlässigkeit, grobe; Feuerwehrkosten; Widerklage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 13 L 4668/96

    Rechtsgrundlage; Leistungsbescheid; Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Auszug aus VG Göttingen, 10.12.2008 - 1 A 404/06
    Das Nds. Brandschutzgesetz enthält ein geschlossenes System von Rechtsgrundlagen, das die finanziellen Folgen des Feuerwehreinsatzes für eine Vielzahl von Fallgruppen abschließend regelt (wie Nds. OVG vom 28.10.1998 - 13 L 4668/96-Nds. VBL. 1999, 67).

    Vorliegend geht es indessen nicht um eine solche andere Leistung, weil der hier in Rede stehende Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehren bei Bränden gerade in § 26 Abs. 1 NBrandSchG geregelt ist (vgl. zur Abgrenzung von Kosten- und Aufwendungsersatz gemäß § 26 Abs. 1 und 2 NBrandSchG das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28.10.1998 - 13 L 4668/96 -, NdsVBl. 1999, 67).

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus VG Göttingen, 10.12.2008 - 1 A 404/06
    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass derjenige, dem der Vorwurf fahrlässigen Handelns gemacht wird, durch sein Verhalten die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01 - NJW 2003, 1118).

    Neben dem besonders schweren Verstoß gegen die objektiv erforderliche Sorgfalt muss der Vorwurf eines subjektiv nicht entschuldbaren Fehlverhaltens treten, das ebenfalls erheblich über das gewöhnliche Mindestmaß hinausgeht (BGH, Urteil vom 29.01.2003, a.a.O.).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus VG Göttingen, 10.12.2008 - 1 A 404/06
    Aber auch unbewusste Fahrlässigkeit kann grob sein, denn für die Schwere des Vorwurfs macht es keinen Unterschied, ob eine Gefahr erkannt, aber unterschätzt wird oder ob sie aus Gedankenlosigkeit nicht erkannt wird (BGH, Urteil vom 08.02.1989 - IVa ZR 57/88 -, VersR 1989, 582).
  • VG Oldenburg, 29.11.2012 - 11 A 4060/12

    Feuerwehreinsatz; Rechtsweg

    Soweit ersichtlich ging die Praxis der niedersächsischen Verwaltungsgerichte auch bislang schon dahin, für Leistungsklagen des Feuerwehrträgers gegen den Brandverursacher nach § 26 Abs. 1 Satz 2 NBrandSchG i.V.m. den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag den Verwaltungsrechtsweg stillschweigend für gegeben zu halten (vgl. z.B. VG Göttingen, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 1 A 404/06 - juris).
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