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   VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22   

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VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22 (https://dejure.org/2022,5448)
VG Göttingen, Entscheidung vom 11.03.2022 - 2 B 6/22 (https://dejure.org/2022,5448)
VG Göttingen, Entscheidung vom 11. März 2022 - 2 B 6/22 (https://dejure.org/2022,5448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 1 S 2 BauNVO; § 8 Abs 1 BauNVO; § 8 Abs 2 Nr 1 BauNVO; § 22 Abs 1 S 1 BImSchG; § 2 Abs 5 S 2 BauO ND; § 63 Abs 1 BauO ND
    Betrachtungsweise, typisierende; Gebietserhaltungsanspruch; Geruchsbelästigung; Gewerbegebiet; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Sonderbau; Ungeziefer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist eine Lagerhalle für nicht gefährlicher Abfälle erheblich belästigend?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Halle zur Lagerung Gelber Säcke in Rosdorf darf gebaut werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das "Gelbe Säcke"-Lager im Gewerbegebiet

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Lagerhalle für nicht gefährliche Abfälle im Gewerbegebiet

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2000 - 1 M 760/00

    Baugenehmigung; Baunachbarklage; Betrieb; Enten-Stallanlage; Entenstall;

    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Mit dieser Vorgabe hat er ein geeignetes Mittel gewählt, um die von der Anlage der Beigeladenen ausgehenden Beeinträchtigungen durch Ungeziefer wirksam einzudämmen (vgl. zur Schädlingsbekämpfung im Zusammenhang mit dem Rücksichtnahmegebot: Nds. OVG, Beschlüsse vom 10.08.2000 - 1 M 760/00 -, juris Rn. 19, und vom 01.10.2001 - 1 MB 2256/01 -, V.n.b., Beschlussabschrift S. 9 f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2021 - 9 L 103/21 -, juris Rn. 31; VG Oldenburg, Urteil vom 23.01.2003 - 4 A 984/01 -, juris Rn. 20).

    Eine Beeinträchtigung des Gebots der Rücksichtnahme durch schädliche Umwelteinwirkungen setzt voraus, dass ernsthafte Gesichtspunkte für eine konkrete Gefährdung vorliegen und somit die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (vgl. zu diesem Maßstab: Nds. OVG, Beschluss vom 10.08.2000 - 1 M 760/00 -, juris Rn. 10; Jarass, BImSchG, 13. Aufl., 2020, § 22 Rn. 36, § 3 Rn. 50).

  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 5.22

    Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreit über förderliche Dienstpostenvergabe in der

    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Am 05.01.2022 hat die Antragstellerin Klage erhoben (2 A 5/22) und zugleich vorläufigen Rechtsschutz begehrt.

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (2 A 5/22) anzuordnen.

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Dies schließt es aus, die Frage der Wesentlichkeit der Störung nach der Art der vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft der beabsichtigten gewerblichen Nutzung (hier: lebensmittelverarbeitender Betrieb) zu beurteilen (wie BVerwG, Urteil vom 21.02.1986 - 4 C 31/83 -).

    Dies schließt es aus, die Frage der Wesentlichkeit der Störung nach der Art der vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft der beabsichtigten gewerblichen Nutzung zu beurteilen, denn dann könnte die gesetzlich definierte Eigenart des im Bebauungsplan festgesetzten Gebiets verfälscht und die Nutzbarkeit der Grundstücke in der Nachbarschaft vorbelastet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.03.2019 - 4 BN 21/19 -, juris Rn. 8, und vom 27.06.2018 - 4 B 10/17 -, juris Rn. 8, sowie Urteil vom 21.02.1986 - 4 C 31/83 -, juris Rn. 13 f.; Fickert/Fieseler, a.a.O., Vorbem. §§ 2-9 und 12-14, Rn. 9 f.; Pützenbacher in Bönker/Bischopink, a.a.O., Rn. 62 ff.).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende

    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Dies gilt insbesondere für die Geruchsimmissions-Richtlinie vom 29.02.2008 mit Ergänzung vom 10.09.2008, die für - wie hier - nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sinngemäß angewandt werden kann (vgl. Nr. 1 GIRL), der die Bedeutung eines antizipierten generellen Sachverständigengutachtens zukommt (BVerwG, Beschluss vom 05.08.2015 - 4 BN 28/15, juris Rn. 5), die aber nicht rechtssatzartig, insbesondere nicht im Sinn einer Grenzwertregelung, sondern nur als Orientierungshilfe angewendet werden darf (BVerwG, Urteile vom 27.06.2017 - 4 C 3/16 -, juris Rn. 15, und vom 21.12.2011 - 4 C 12/10 -, juris Rn. 22).
  • VG Düsseldorf, 10.03.2021 - 9 L 103/21
    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Mit dieser Vorgabe hat er ein geeignetes Mittel gewählt, um die von der Anlage der Beigeladenen ausgehenden Beeinträchtigungen durch Ungeziefer wirksam einzudämmen (vgl. zur Schädlingsbekämpfung im Zusammenhang mit dem Rücksichtnahmegebot: Nds. OVG, Beschlüsse vom 10.08.2000 - 1 M 760/00 -, juris Rn. 19, und vom 01.10.2001 - 1 MB 2256/01 -, V.n.b., Beschlussabschrift S. 9 f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2021 - 9 L 103/21 -, juris Rn. 31; VG Oldenburg, Urteil vom 23.01.2003 - 4 A 984/01 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 05.08.2015 - 4 BN 28.15

    Rechtsqualität der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)

    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Dies gilt insbesondere für die Geruchsimmissions-Richtlinie vom 29.02.2008 mit Ergänzung vom 10.09.2008, die für - wie hier - nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sinngemäß angewandt werden kann (vgl. Nr. 1 GIRL), der die Bedeutung eines antizipierten generellen Sachverständigengutachtens zukommt (BVerwG, Beschluss vom 05.08.2015 - 4 BN 28/15, juris Rn. 5), die aber nicht rechtssatzartig, insbesondere nicht im Sinn einer Grenzwertregelung, sondern nur als Orientierungshilfe angewendet werden darf (BVerwG, Urteile vom 27.06.2017 - 4 C 3/16 -, juris Rn. 15, und vom 21.12.2011 - 4 C 12/10 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Berechnungen auf der Basis der GIRL stellen ein im Sinn einer konservativen Prognosesicherheit komfortables "worst-case-Szenario" dar, und das gefundene Ergebnis liegt "auf der sicheren Seite" (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 95 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 23.01.2003 - 4 A 984/01

    Abwehranspruch gegen Bau eines benachbarten Zuchtbetriebes wegen behaupteter

    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Mit dieser Vorgabe hat er ein geeignetes Mittel gewählt, um die von der Anlage der Beigeladenen ausgehenden Beeinträchtigungen durch Ungeziefer wirksam einzudämmen (vgl. zur Schädlingsbekämpfung im Zusammenhang mit dem Rücksichtnahmegebot: Nds. OVG, Beschlüsse vom 10.08.2000 - 1 M 760/00 -, juris Rn. 19, und vom 01.10.2001 - 1 MB 2256/01 -, V.n.b., Beschlussabschrift S. 9 f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2021 - 9 L 103/21 -, juris Rn. 31; VG Oldenburg, Urteil vom 23.01.2003 - 4 A 984/01 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Dies gilt insbesondere für die Geruchsimmissions-Richtlinie vom 29.02.2008 mit Ergänzung vom 10.09.2008, die für - wie hier - nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sinngemäß angewandt werden kann (vgl. Nr. 1 GIRL), der die Bedeutung eines antizipierten generellen Sachverständigengutachtens zukommt (BVerwG, Beschluss vom 05.08.2015 - 4 BN 28/15, juris Rn. 5), die aber nicht rechtssatzartig, insbesondere nicht im Sinn einer Grenzwertregelung, sondern nur als Orientierungshilfe angewendet werden darf (BVerwG, Urteile vom 27.06.2017 - 4 C 3/16 -, juris Rn. 15, und vom 21.12.2011 - 4 C 12/10 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 6/22
    Er wird also schon durch die bloße Zulassung einer gebietsfremden Nutzung ausgelöst und soll den Nachbarn unabhängig von einer unzumutbaren Beeinträchtigung vor einer schleichenden Umwandlung des Gebietscharakters schützen (BVerwG, Beschluss vom 18.12.2007 - 4 B 55/07 -, juris Rn. 5 m.w.N. und Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28/91 - juris Rn. 10 ff.; Pützenbacher in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, beck-online, § 8 Rn. 49).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 4 B 10.17

    Anwendung einer Typisierung im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Tischlerei im

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 26.03.2019 - 4 BN 21.19

    Klärungsbedürftigkeit der Zulässigkeit von Betrieben der fabrikmäßigen

  • VG München, 27.08.2018 - M 8 SN 18.3539

    Verstoß eines Bauvorhabens gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2011 - 7 ME 97/10

    Eigenständige Ermessensentscheidung des Gerichts im Aussetzungsverfahren nach §

  • VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 30/22

    Halle zur Lagerung Gelber Säcke in Rosdorf darf gebaut werden

    Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat am 11.03.2022 in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass eine in Rosdorf geplante Halle zur Lagerung von Abfällen der sog. "gelben Säcke" gebaut werden darf (2 B 6/22, 2 B 28/22, 2 B 30/22).
  • VG Göttingen, 11.03.2022 - 2 B 28/22

    Halle zur Lagerung Gelber Säcke in Rosdorf darf gebaut werden

    Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat am 11.03.2022 in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass eine in Rosdorf geplante Halle zur Lagerung von Abfällen der sog. "gelben Säcke" gebaut werden darf (2 B 6/22, 2 B 28/22, 2 B 30/22).
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