Rechtsprechung
VG Göttingen, 11.12.2013 - 1 A 283/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Übersichtsaufzeichnungen; Unübersichtlichkeit; Versammlung; Versammlungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
Auszug aus VG Göttingen, 11.12.2013 - 1 A 283/12
Dem steht nicht entgegen, dass bei der Auswertung Einzelpersonen identifizierbar sind (vgl. hierzu BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 -, BVerfGE 122, 342 zu Art. 9 Abs. 2 Satz 2 BayVersG).Denn wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und dass ihm dadurch persönliche Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts verzichten (BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2009, a.a.O.).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VG Göttingen, 11.12.2013 - 1 A 283/12
Das Erfordernis der Wiederholungsgefahr setzt zum einen die Möglichkeit einer erneuten Durchführung einer vergleichbaren Versammlung durch den Kläger und zum anderen voraus, dass die Behörde voraussichtlich auch zukünftig an ihrer Rechtsauffassung festhalten wird (BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77).Dagegen darf für die Bejahung des Feststellungsinteresses nicht verlangt werden, dass die möglichen weiteren Versammlungen unter gleichen Umständen, mit einem identischen Motto und am selben Ort durchgeführt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004, a.a.O.).
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter …
Die Bestimmbarkeit des Tatbestandsmerkmals der Unübersichtlichkeit lasse sich auch aus einer Entscheidung zum Niedersächsischen Versammlungsgesetz ableiten (VG Göttingen, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 1 A 283/12 -).Das kann insbesondere anzunehmen sein, wenn die Versammlung von zentral postierten Polizeibeamten aufgrund der Zahl der Teilnehmer oder der Beschaffenheit des Versammlungsorts nicht überblickt werden kann (vgl. zum Niedersächsischen Versammlungsgesetz VG Göttingen, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 1 A 283/12 -, juris Rn. 26 m. w. N.).