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   VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20   

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VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20 (https://dejure.org/2022,8391)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12.04.2022 - 1 A 216/20 (https://dejure.org/2022,8391)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12. April 2022 - 1 A 216/20 (https://dejure.org/2022,8391)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    Das Bundesamt hat die Unzulässigkeitsentscheidung im rechtkräftig aufgehobenen Bescheid vom 18.02.2015 aber ausdrücklich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründet, wonach ein Asylantrag nach einer Anerkennung des internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union nach § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2 AufenthG europarechtskonform als unzulässig abgelehnt werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 - 10 C 7.13 -, juris Rn. 29 f.).

    Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) vom 28.08.2013 (BGBl I, S. 3474) sei die Unzulässigkeit eines erneuten Anerkennungsverfahrens nunmehr auch auf die Zuerkennung subsidiären Schutzes nach § 4 AsylVfG (n. F.) erstreckt worden (§ 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG; vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2014, a. a. O., Rn. 30).

    Denn auch vor der Einführung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG durch das Integrationsgesetz vom 31.07.2016 (BGBl. I S. 1939) war das nationale Asylrecht jedenfalls richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass der Asylantrag eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannten Schutzberechtigten als unzulässig abzulehnen war (vgl. nochmals BVerwG, Urteil vom 17.06.2014, a. a. O., Rn. 29; im Ergebnis ebenso, aber auf die Umdeutung der damaligen Bescheide abstellend VG Ansbach, Urteil vom 22.10.2020 - AN 17 K 19.51146 -, juris Rn. 38 ff.).

    Wie bereits ausgeführt hat sich dadurch aber der Tenor der jeweiligen Bescheide im Hinblick auf die Unzulässigkeitsentscheidung nicht in entscheidungserheblicher Weise geändert, insbesondere weil das Altrecht ohnehin bereits europarechtskonform auszulegen und dementsprechend auch eine Unzulässigkeitsentscheidung zu treffen war (vgl. nochmals BVerwG, Urteil vom 17.06.2014, a. a. O.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    Ferner meint sie, durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17 -,F.) habe sich die Sachlage geändert.

    Wenn die Beklagte meint, durch die Entscheidung des EuGH vom 19.03.2019 (C-297/17 u.a. -F.) habe sich zwar die Rechtslage nicht geändert, jedoch stelle die Bewertung eben dieser durch den EuGH eine relevante Sachänderung dar, so überzeugt dies nicht.

    Und auch die zwischenzeitliche Klärung durch den EuGH, dass eine rückwirkende Anwendung der Richtlinie 2013/32/EU in Betracht komme (vgl. nochmals Urteil vom 19.03.2019, a. a. O., Rn. 64 f., 69, 74; siehe auch BVerwG, Urteil vom 21.04.2020 - 1 C 4.19 -, juris Rn. 17), lässt die materielle Rechtskraft der Entscheidung der 4. Kammer des hiesigen Gerichts nicht entfallen (siehe dazu bereits ausführlich oben).

  • VG Göttingen, 06.03.2017 - 4 A 2/17

    Drittstaatenregelung, subsidiärer Schutz, Unzulässigkeitsentscheidung

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    Auf die dagegen erhobene Klage hob die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen den Bescheid des Bundesamts mit rechtskräftigem Urteil vom 06.03.2017 (4 A 2/17) auf.

    Im Übrigen nimmt das Gericht wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Gerichtsakte, den Inhalt der Akten des Bundesamts und der Ausländerbehörde sowie die beigezogene Gerichtsakte in dem Verfahren 4 A 2/17 Bezug.

    Der auf die Gewährung subsidiären Schutzes in Bulgarien gestützten Ablehnung des Asylantrags als unzulässig steht die materielle Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 06.03.2017 (4 A 2/17) entgegen.

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    Dies gilt auch für die erstmalige höchstrichterliche Klärung einer Rechtsfrage, auch im Hinblick auf Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, etwa in Vorabentscheidungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.2009 - 1 C 26.08 -, juris Rn. 16).

    Zum anderen würde bei dieser Argumentation jede Klärung einer Rechtsfrage durch den EuGH eine Sachänderung darstellen, sodass die zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Rechtsänderung ausgehöhlt werden würde (vgl. dazu nochmals vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.2009, a. a. O.).

  • VG Stade, 09.07.2020 - 1 B 972/20

    Rechtskraft, entgegenstehende; Zweitantrag

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    Selbst eine erneute Vollüberprüfung des Asylantrags in einem weiteren Mitgliedstaat wäre nach den Regelungen der Richtlinie 2013/32/EU nicht rechtlich ausgeschlossen (vgl. dazu überzeugend VG Stade, Beschluss vom 09.07.2020 - 1 B 972/20 -, juris Rn. 14).

    Hieraus folgt, dass es kein striktes "europäisches Doppelprüfungsverbot" existiert, welches geeignet wäre, die im Rahmen der nationalen Verfahrensautonomie geregelte Rechtskraftwirkung des § 121 VwGO zu durchbrechen (vgl. nochmals VG Stade, Beschluss vom 09.07.2020, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat;

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    Die nach alter Rechtslage auf § 26a AsylVfG gestützte Entscheidung, dass dem Kläger aufgrund seiner Einreise aus einem sicheren Drittstaat kein Asylrecht zustehe, entspreche - so das VG Cottbus - nach aktuellem Recht einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG und bilde einen anderen Streitgegenstand als die Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.04.2020 - 1 C 4.19 -, juris Rn. 14 und 24).

    Und auch die zwischenzeitliche Klärung durch den EuGH, dass eine rückwirkende Anwendung der Richtlinie 2013/32/EU in Betracht komme (vgl. nochmals Urteil vom 19.03.2019, a. a. O., Rn. 64 f., 69, 74; siehe auch BVerwG, Urteil vom 21.04.2020 - 1 C 4.19 -, juris Rn. 17), lässt die materielle Rechtskraft der Entscheidung der 4. Kammer des hiesigen Gerichts nicht entfallen (siehe dazu bereits ausführlich oben).

  • VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 19.51146

    Zur Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils durch neue, erhebliche Tatsachen

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    Dieselben Beteiligten begehren dasselbe Rechtschutzziel unter Bezugnahme auf denselben Lebenssachverhalt wie im Vorprozess (vgl. dazu in einem vergleichbaren Fall ausdrücklich auch VG Ansbach, Urteil vom 22.10.2020, a. a. O., Rn. 41).

    Denn auch vor der Einführung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG durch das Integrationsgesetz vom 31.07.2016 (BGBl. I S. 1939) war das nationale Asylrecht jedenfalls richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass der Asylantrag eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannten Schutzberechtigten als unzulässig abzulehnen war (vgl. nochmals BVerwG, Urteil vom 17.06.2014, a. a. O., Rn. 29; im Ergebnis ebenso, aber auf die Umdeutung der damaligen Bescheide abstellend VG Ansbach, Urteil vom 22.10.2020 - AN 17 K 19.51146 -, juris Rn. 38 ff.).

  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    In den Gründen stellte es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23.10.2015 - BVerwG 1 B 41.15 -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 17.08.2016 - 2 LB 399/15 -, juris) fest, die vor dem 20.07.2015 gestellten Asylanträge dürften aufgrund der Übergangsregelung in Art. 52 der Richtlinie 2013/32/EU vom 26.06.2013 (Verfahrensrichtlinie) nicht allein deshalb als unzulässig behandelt werden, weil dem Asylbewerber in einem anderen Mitgliedstaat bereits subsidiärer Schutz gewährt worden sei.

    Diese Sichtweise entsprach der zum damaligen Zeitpunkt herrschenden Auslegung der Richtlinie in Deutschland (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 23.10.2015 - BVerwG 1 B 41.15 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15

    Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    Diese Vorschrift unterscheide sich von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in ihren Rechtsfolgen dadurch, dass sie schon keine Unzulässigkeitsentscheidung vorsehe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2015 - A 11 S 57/15 -, juris Rn. 50 ff.), jedenfalls aber keine Rechtsfolgen auslöse, wie sie für Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in § 31 Abs. 3 Satz 1 und § 35 AsylG angeordnet seien (vgl. VG Cottbus, a. a., O.).
  • VG Cottbus, 24.11.2020 - 5 K 122/20

    Internationaler Schutz in EU-Staat, Italien, Unzulässigkeit, Übergangsregelung,

    Auszug aus VG Göttingen, 12.04.2022 - 1 A 216/20
    Zwar argumentiert das Verwaltungsgericht Cottbus insoweit, dass sich die Rechtsfolgen unterschieden und derartige (nach altem und neuem Recht ergangene) Bescheide deswegen nicht inhaltsgleich seien (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 24.11.2020 - 5 K 122/20.A -, juris Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der

  • VG München, 20.05.2021 - M 11 K 18.32133

    Asyl (Somalia Rückkehrort Kismaayo), Durchführung eines Asylerstverfahrens nach

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01

    Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen,

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 31.20

    Frist zur Anschlussberufung im Asylverfahren; Verwirkung prozessualer Befugnisse;

  • VGH Bayern, 10.03.2017 - 10 C 17.214

    Rechtskraftwirkung der Anfechtungsklage

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2016 - 13 ME 210/15

    Alternativmedizin; Amygdalin; bittere Aprikosenkerne; Aprikosenkerne;

  • BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 18.18

    Rechtskraftwirkung bei Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen Unzuständigkeit der

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