Rechtsprechung
   VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 463/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32789
VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 463/03 (https://dejure.org/2005,32789)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12.05.2005 - 2 A 463/03 (https://dejure.org/2005,32789)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 2 A 463/03 (https://dejure.org/2005,32789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,32789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch nach § 107 Abs 1 BSHG - Adressierung von Sozialhilfebescheiden, die Leistungen für Kinder regeln

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 107 Abs 1 BSHG; § 11 SGB 10; § 37 Abs 1 SGB 10; § 111 Abs 1 BSHG
    Adressierung; Bescheid; Erstattungsanspruch; formelle Rechtswidrigkeit; Interessenwahrung; Interessenwahrungsgrundsatz; Kind; Leistung; Minderjähriger; Rechtswidrigkeit; Sozialhilfebescheid; Umzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2002 - 4 L 4201/00

    Aufenthaltsort; Berechtigter; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Gewährung;

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 463/03
    Hieraus resultiert die Pflicht des zunächst leistenden Trägers, alle nach Lage des Einzelfalls zumutbaren und möglichen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um die erstattungsfähigen Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2002, Az.: 4 L 4201/00, FEVS 54, S. 171; Oestreicher/ Schelter/ Kunz/ Decker, BSHG, § 111 Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92

    Minderjähriger; Polizeibeamter; Dienstherr; Gesetzlicher Vertreter; Fehlerhafte

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 463/03
    Soweit keine volle Geschäftsfähigkeit vorliegt, ist der Verwaltungsakt grundsätzlich, wie hier geschehen, an den gesetzlichen Vertreter bekannt zu geben, wobei die Bekanntgabe an einen Elternteil ausreicht (Hauck/Haines, SGB X, § 37 Rdnr. 11, m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 7.51993, -3 L 184/92-, NVwZ-RR 1994, 484-486).
  • VG Göttingen, 28.04.2004 - 2 A 313/03

    Eltern; Erfolgsaussicht; Erstattung; Erstattungsanspruch;

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 463/03
    Ein solcher Fall liegt etwa dann vor, wenn unberechtigte Nachzahlungen erfolgt sind, der Einkommens- und Vermögenseinsatz nicht gefordert wurde, auf Überleitungsanzeigen oder Erstattungsansprüche verzichtet wurde oder soweit Leistungen freiwillig, d.h. ohne gesetzliche Grundlage gewährt wurden (vgl. Urteil der Kammer vom 28. April 2004, 2 A 313/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 20 AS 709/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auch wenn der vom Kläger angefochtene Bescheid nicht förmlich zugestellt worden ist, kann aus diesen gesetzlichen Wertungen entnommen werden, dass jedenfalls grundsätzlich die Bekanntgabe eines Bescheides gegenüber einem von zwei vorhandenen gesetzlichen Vertretern ausreichend ist (vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 21.07.1978 - 220 II 76 zu Rn. 17 nach JURIS; siehe ferner VG Göttingen, Urteil vom 12.05.2005 - 2 A 463/03 zu Rn. 22 nach JURIS m.w.N.; siehe ferner Recht, in: Hauck/Haines, SGB X, Loseblatt, Stand der konkret kommentierten Stelle Juni 2009, § 37 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht