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   VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05   

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https://dejure.org/2006,32430
VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05 (https://dejure.org/2006,32430)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12.10.2006 - 2 A 231/05 (https://dejure.org/2006,32430)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 2 A 231/05 (https://dejure.org/2006,32430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    BAföG für die Fortsetzung eines Studiums im Masterstudiengang nach dem Vordiplom.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 2 BAföG; § 7 Abs 1a BAföG; § 7 Abs 2 BAföG; § 7 Abs 3 BAföG; § 101 Abs 2 VwGO
    Abschluss; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausland; Bachelor; Bachelorstudiengang; BAföG; Diplomstudiengang; Fachrichtungswechsel; Förderung; Förderungsvoraussetzung; Grund; Konkurrenz; Master; Masterstudiengang; Mittel; Planung; Reaktion; Situation; Studiengang; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05
    Unter einem unabweisbaren Grund wird ein Grund verstanden, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung objektiv und subjektiv nicht zulässt (BVerwG, Urteil vom 30.4.1981 -5 C 36.79-, BVerwGE 62, 174, 179; Urteil vom 19.2.2004 -5 C 6/03-, NVwZ 2004, 1005, 1006).
  • VG Karlsruhe, 17.11.2004 - 10 K 580/04

    Ausbildungsförderung; fehlende Erstausbildung; Wechsel in Masterstudiengang

    Auszug aus VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05
    Die Kammer ist mit dem VG Karlsruhe (Urteil vom 17.11.2004 -10 K 580/04-, FamRZ 2006, 733, 734) der Ansicht, dass eine erweiternde Auslegung des § 7 Abs. 1 a BAföG nicht möglich ist.
  • VG Darmstadt, 04.08.2006 - 8 G 1304/06

    AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; BACHELORSTUDIENGANG; BERUFSSCHULLEHRER; LEHRAMT AN

    Auszug aus VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05
    Für die Anwendung der Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3 BAföG bleibt daher weiterhin Raum (so auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 4.8.2006 -8 G 1304/06-, zitiert nach juris; Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Absolvierung eines Masterstudiums im

    Auszug aus VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05
    Sie erschöpft sich darin, festzulegen, dass der Grundanspruch des § 7 Abs. 1 BAföG bei einem auf einen Bachelorstudiengang folgenden Masterstudiengang erst mit Erwerb des Master-Grades ausgeschöpft ist, d.h., dass Bachelor- und Masterstudium als eine einzige Ausbildung anzusehen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.6.2006 12 ME 129/06-, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Gerichts).
  • VG Stuttgart, 26.09.2002 - 11 K 4777/01

    Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; zum unabweisbaren Grund

    Auszug aus VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05
    Nach Tz. 7.3.16 a BaföGVwV liegt ein unabweisbarer Grund für einen Fachrichtungswechsel auch dann vor, wenn dieser Wechsel unverzüglich nach der Zwischenprüfung in einer Ausbildung erfolgt, durch die der Zugang zu der anderen Ausbildung eröffnet worden ist, wenn also der Auszubildende durch eine Zwischenprüfung oder die Abschlussprüfung oder eine Zusatzprüfung während oder unmittelbar nach der aktuellen Ausbildung erstmals die Zugangsvoraussetzungen für eine andere Ausbildung erlangt hat (so auch Ramsauer u.a., a.a.O. § 7 Rn. 82; Rothe/Blanke, a.a.O., Rn. 43.2; VG Stuttgart, Urteil vom 26.9.2002 -11 K 4777/01-, FamRZ 2003, 1605, 1607).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05
    Unter einem unabweisbaren Grund wird ein Grund verstanden, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung objektiv und subjektiv nicht zulässt (BVerwG, Urteil vom 30.4.1981 -5 C 36.79-, BVerwGE 62, 174, 179; Urteil vom 19.2.2004 -5 C 6/03-, NVwZ 2004, 1005, 1006).
  • VG Gießen, 13.02.2008 - 3 E 526/07

    Ausbildungsförderung für Masterstudium nach Abschluss eines traditionellen

    Die Vorschrift ist jedoch nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar, wenn das Masterstudium - wie hier - nicht auf einem solchen "neuen" Studiengang aufsetzt, sondern an einen traditionellen, nicht nach den Vorgaben des § 19 HRG aufgegliederten (Diplom-)Studiengang anschließt (vgl. Rothe/Blanke, BAföG, § 7, Rn. 18; VG Göttingen, Urt. v. 12.10.2006, 2 A 231/05; VG Darmstadt, Beschl. v. 4.8.2006, 8 G 1304/06; alle juris).

    27 a. Zwar ist davon auszugehen, dass § 7 Abs. 1a BAföG im Hinblick auf Masterstudiengänge keine abschließende Regelung enthält (so VG Darmstadt, Beschl. v. 4.8.2006, 8 G 1304/06; VG Göttingen, Urt. v. 12.10.2006, 2 A 231/05; OVG Münster, Urt. v. 1.6.2007, 4 A 2168/05; anders OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2007, 4 ME 594/07; alle juris).

  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Es schließt sich vielmehr an einen traditionellen, nicht nach den Vorgaben des § 19 HRG aufgegliederten, (Diplom-)Studiengang an (vgl. Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand Mai 2008,§ 7, Rn. 18; VG Göttingen, Urt. v. 12.10.2006, - 2 A 231/05 -, a. a. O; VG Gießen, Urt. v. 13.2.2008, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 15.5.2008, a. a. O.).
  • VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07

    Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem

    Hierzu hat das Gericht in seinem Urteil vom 12. Oktober 2006 2 A 231/05 (abgedruckt in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) ausgeführt:.
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